22.09.2015 · Selbstständige · smart leben ·
Lesezeit: 4 Min.

Checkliste: Nebenberuflich selbstständig – 10 Tipps für den Start

Wenn Sie nebenberuflich in die Selbstständigkeit starten möchten, befinden Sie sich in guter Gesellschaft: Gut die Hälfte aller Existenzgründungen in Deutschland beginnen als Teilzeit-Selbstständigkeit. Tipps gibt es dazu über unsere Checkliste „nebenberuflich selbstständig“.

Viele nebenberufliche Gründer wollen den Teilzeit-Status auch gar nicht verlassen. Es genügt Ihnen, wenigstens im Nebenjob der eigene Chef zu sein, sich beruflich zu beweisen und ihr Einkommen zu erhöhen.

Andere Einstiegs-Unternehmer nutzen die Möglichkeit, von einer abgesicherten Position aus die hauptberufliche Selbstständigkeit in aller Ruhe optimal vorzubereiten. Schließlich hat es viele Vorteile, nicht gleich ins kalte Wasser zu springen.

Vorteile: Weniger Risiko beim Erwerb der ersten Erfahrungen und Referenzen

Der größte Pluspunkt ist natürlich die Sicherheit. Als nebenberuflicher Gründer stehen Sie nicht unter dem Druck, von Anfang an von Ihrer Tätigkeit leben zu müssen. Wenn die Geschäftsidee sich als nicht tragbar erweist, haben Sie immer noch Ihren Hauptjob.

Nebenberuflich kann man die eigenen Möglichkeiten in Ruhe ausloten, eine Geschäftsidee auf langfristige Tragbarkeit prüfen und sich fehlendes Fachwissen aneignen. Außerdem bietet diese Phase die Chance, in aller Ruhe die ersten Kunden zu finden, Referenzen zu erwerben und herauszufinden, welche administrativen Aufgaben warten.

Es ist angenehm, mit flexibler Zeiteinteilung und gedämpftem Risiko loszulegen. Doch eine nebenberufliche Selbstständigkeit hat auch ein paar Nachteile.

Nachteile: Weniger Erfolgsdruck und damit auch weniger Motivation

So platt es klingt: Die Motivation ist ungleich höher, wenn die Existenz am erzielten Einkommen hängt und es einen Unterschied in der Haushaltskasse macht, ob Projekte gestartet oder rechtzeitig fertig werden.

Wer über wenig oder keine Disziplin verfügt, wird sich im Zweifelsfall für einen entspannten Feierabend entscheiden, wenn eigentlich der nächste Kunde gesucht werden sollte. Je nach Veranlagung gibt man sich einfach mehr Mühe, wenn mehr vom Einsatz abhängt und verzeichnet dementsprechend auch keine so guten Ergebnisse wie ein „Vollzeit-Gründer“. Dann stellt sich auch die Frage, ob im Zweifelsfall die Geschäftsidee klemmt – oder eher man selbst.

Wer sich aber tatsächlich mit vollem Einsatz einbringt, muss wiederum auf viel Freizeit und einige Feierabende, vermutlich Ferien und Wochenenden verzichten.

Hier sind alle glücklich dran, die mit ihrem Chef im Hauptjob eine 4-Tage-Woche oder eine reduzierte Stundenzahl vereinbaren können und den Nachteil auf diesem Umweg wieder ausgleichen können.

Checkliste: Nebenberuflich in die Selbstständigkeit starten

Die Motive für eine nebenberufliche Selbstständigkeit reichen vom Taschengeld nebenbei über die geniale Startup-Idee bis hin zur notwendigen Alternative in der Elternzeit. Der Entschluss fällt oft ganz spontan, zumal anders als bei einer klassischen Gründung in Vollzeit nur wenig Ausstattung und Eigenkapital benötigt werden.

Unsere Checkliste zeigt Ihnen die 10 wichtigsten Punkte, auf die Sie achten müssen, wenn Sie sich nebenberuflich selbstständig sein möchten.

1. Voraussetzungen: Wenn eine bestimmte abgeschlossene Berufsausbildung oder eine Meister- oder Sachkundeprüfung Voraussetzung dafür ist, dass eine Tätigkeit ausgeübt werden darf, gilt diese Einschränkung auch im Nebenberuf. In der Praxis bedeutet das: Ohne den entsprechenden Qualifikationsnachweis läuft nichts.

2. Meldepflichten: Wer eine gewerbliche Tätigkeit beginnt, muss sich beim zuständigen Gewerbeamt melden und einen Gewerbeschein beantragen. Freiberufler melden sich beim Finanzamt. Weitere Berufe können darüber hinaus Meldepflichten bei bestimmten Berufskammern, dem Gesundheitsamt oder weiteren offiziellen Stellen haben.

3. Arbeitgeberinformation: Wer sich als Angestellter nebenberuflich verwirklichen möchte, muss dies mit dem Arbeitgeber absprechen. Hier greift vor allem das Wettbewerbsrecht: Die Angestelltentätigkeit darf nicht in Konkurrenz zur eigenen Selbstständigkeit stehen und nicht darunter leiden, sonst könnten Abmahnung oder gar Kündigung die Konsequenz sein.

4. Pflichtversicherungen: Ob eine Berufsunfähigkeitsversicherung, berufliche Haftpflichtversicherungen, Versicherungen für Inventar und Ausstattung etc. erforderlich sind, hängt vom Einzelfall ab – sollte aber immer mit bedacht werden. Gründungsberater erteilen ebenso wie Beratungsstellen der Industrie- und Handelskammern kompetent Auskunft.

5. Berufsgenossenschaften: Auch wenn die nebenberufliche Selbstständigkeit nur in geringfügigem Umfang ausgeübt wird, kann doch für viele Berufe eine Versicherung in einer der zahlreichen Berufsgenossenschaften verpflichtend sein. Jede Berufsgenossenschaft erteilt auf Anfrage bereitwillig Auskunft, ob eine Befreiung oder freiwillige Versicherung möglich ist.

6. Kranken-Mitversicherung: Wer bisher beitragsfrei über den Ehepartner oder sogar noch die eigenen Eltern krankenversichert war, hat eine Chance darauf, dies bei einer nebenberuflichen Tätigkeit ebenfalls zu bleiben – so lange bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Diese Einschätzung nimmt die Krankenkasse nach Kenntnis aller Einkünfte vor.

7. Gesetzliche Krankenversicherung: Wer die selbstständige Tätigkeit neben einem Angestelltenverhältnis mit Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse aufnimmt, muss mit Hilfe der Krankenkasse individuell überprüfen, ob die Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse auch dann weiter besteht, wenn beide Jobs zusammen die Obergrenze knacken, ab der eine gesetzliche Krankenversicherung nicht mehr verpflichtend ist.

8. Rentenversicherung: Zwar sind Selbstständige in der Regel nicht verpflichtet, in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. Aber es gibt Ausnahmen und sobald aus einer Nebentätigkeit der Hauptberuf wird, gilt es, sich hier besonders gründlich zu informieren – immer wieder zahlen Angehörige mancher Berufsgruppen für viele Jahre RV-Beiträge nach und hatten damit vorher nicht gerechnet.

9. Familiengelder: Die Einkünfte aus einer Tätigkeit, die während des Bezugs von Mutterschafts-, Eltern- oder Erziehungsgeld erzielt werden, werden auf diese Zahlungen angerechnet. Sie sind einkommensabhängig. Wer also in der Eltern- oder Mutterschutzzeit hinzuverdient, sollte sich im Vorfeld umfassend über die eigenen Möglichkeiten, um keine Ansprüche zu verlieren, beraten lassen.

10. Arbeitslosenversicherung: Nicht alle Teilzeit-Gründer sind fest angestellt – bei Bezug von Arbeitslosengeld „nebenbei“ darf die nebenberufliche Selbstständigkeit einen Aufwand von 15 Stunden in der Woche nicht überschreiten und abzüglich eines Freibetrags werden die Einkünfte aus der Selbstständigkeit auch auf das Arbeitslosengeld angerechnet.

Wer alle organisatorischen Hürden überwunden hat, kann sich in Ruhe um den Rest kümmern: Akquise, Administration – und Steuern. Mit unserer zertifizierten Online-Steuererklärung bieten wir Ihnen auch in der nebenberuflichen Gründung das richtige Werkzeug.

Jennifer Zurowietz
Verfasst von:
Jenni kann als Steuerfachangestellte ihr Fachwissen mit technischem Verständnis kombinieren. Ihre große Stärke ist es, schwierige Sachverhalte als einfach verständliche Inhalte zu vermitteln. Selbst Kollegen ohne steuerliches Wissen werden nach ihren Erklärungen schwach und interessieren sich vermehrt für die Thematik. Dies gemeinsam mit ihrer Hilfsbereitschaft bringt Kunden und Kollegen zum Staunen.
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Bisherige Kommentare (Selber ein Kommentar hinterlassen)

  • Avatar CaroNeu sagt:

    Sehr guter Beitrag und super schöne Tipps rund um das Thema Firmengründung. Die Checkliste ist auch sehr wertvoll. Gern mehr davon, danke!

  • Avatar Stefan sagt:

    Wow, so eine Liste hätte ich bei meinem Schritt in die selbständigkeit auch brauchen können. Ich werde diesen Beitrag an meine Partner weiterempfehlen.
    Vielen Dank!

  • Avatar Franziska sagt:

    Vielen Dank für das Lob! Wir freuen uns immer, wenn unsere Beiträge euch weiterhelfen…


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