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Verdammter Papierkram – welche Belege muss ich beim Finanzamt einreichen (Serie, Teil 52)

Papierkram

Papierkram

Früher war alles viel komplizierter. Da wurde die Steuererklärung auf Papier gemacht. Die entsprechenden Vordrucke musste man sich auch noch im Finanzamt abholen. War man fertig, tütete man die ausgefüllten Vordrucke in einen großen Briefumschlag, packte sicherheitshalber alle Belege mit rein – und ab die Post.
Heute sieht alles leichter aus. Viele machen die Steuererklärung am Computer oder Tablet. Und schicken sie dann einfach übers Internet ans Finanzamt. Doch was ist mit den vielen gesammelten Belegen (aus Papier)? Klar, die muss man aufheben, man weiß ja nie. Müssen diese Unterlagen aber trotzdem auch noch ans Finanzamt geschickt werden? Alle? Oder nur bestimmte? Die Antworten gibt es wie gewohnt hier.

Was muss JEDER ans Finanzamt schicken

Ganz egal auf welchem Weg Sie Ihre Steuererklärung verschicken, es gibt eine Reihe von Belegen, die sie definitiv per Post ans Finanzamt schicken müssen. Natürlich nur, wenn sie diese gesetzlich erforderlichen Unterlagen überhaupt haben. Wenn Sie zum Beispiel nichts gespendet haben, können Sie natürlich auch keine Spendenbescheinigungen einreichen.  Hier nun die Liste der Belege, die Sie auf jeden Fall per Post ans Finanzamt senden müssen:


Empfohlen wird von den Finanzbehörden desweiteren, Belege dann einzureichen, wenn besondere Lebensumstände eingetreten sind. Dazu zählen zum Beispiel:

Das sind jetzt nicht so schrecklich viele Belege, die Sie verbindlich schicken müssen. Und einige Steuerzahler kommen tatsächlich völlig ohne diese Belege aus, weil sie davon einfach nicht betroffen sind.

Was Sie nicht ans Finanzamt schicken müssen

Die elektronische Lohnsteuerbescheinigung vom Arbeitgeber hingegen müssen Sie nicht einreichen – die Daten hat Ihre Firma schon längst ans Finanzamt übermittelt. Unterlagen zur Gewinnermittlung sind ebenfalls meist verzichtbar. Das war’s eigentlich auch schon. Warum das so ist, lesen Sie gleich im nächsten Abschnitt.

Was JEDER ans Finanzamt schicken sollte

Im Internet finden sich immer wieder Ratschläge und Empfehlungen, dass Steuerzahler bestimmte Belege nicht zum Finanzamt schicken brauchen. Man solle sie nur aufbewahren für den Fall, dass das Finanzamt sie doch noch anfordert. Dazu gehören unter anderem Belege über


Wir empfehlen
aber ganz klar, diese und auch andere Belege zur Sicherheit mitzuschicken. Denn nur so können Sie vermeiden, dass das Finanzamt Ausgaben nicht anerkannt und Posten einfach streicht – weil die entsprechenden Belege fehlen.

TIPP: Ganz auf Nummer sicher gehen Sie übrigens mit unserer Online-Lösung smartsteuer. Dort sehen Sie in Ihrer individuellen Belegliste ganz genau, welche Unterlagen Sie an das Finanzamt schicken müssen.

Zusammenfassung: Papierlos geht die Steuererklärung für die meisten immer noch nicht. Es gibt immer noch genug Unterlagen, die Sie ans Finanzamt per Post senden müssen oder sollten.

 

Zum vorherigen Teil der Serie: Gut versichert – aber was lässt sich davon von der Steuer absetzen? (Serie, Teil 51)

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