Eine gesonderte Feststellung wird notwendig, wenn ein Einzelunternehmer sein Unternehmen in einem anderen Ort hat als seinen Wohnsitz und gleichzeitig Unternehmen und Wohnsitz in den Bezirken von zwei verschiedenen Finanzämtern liegen.
Wer braucht eine gesonderte Feststellungserklärung?
Wenn ein selbstständiger Einzelunternehmer sein Unternehmer in einer anderen Stadt betreibt, als sein Wohnort liegt, sind für das Unternehmen und die Person verschiedene Finanzämter zuständig. In größeren Städten oder Gemeinden kann es sein, dass zwei verschiedene Finanzämter zuständig sind, obwohl Wohnsitz und Betrieb geografisch nicht weit voneinander entfernt liegen.
Das Finanzamt, in dessen Bezirk das Einzelunternehmen liegt (Betriebsfinanzamt), ist für dieses zuständig. Das Wohnsitzfinanzamt ist für die Einkommensteuer des Einzelunternehmers zuständig.
Dirk Rübe wohnt in einer kleinen Wohnung in Herford und betreibt einen Kiosk in der Innenstadt von Bielefeld. Für den Kiosk ist das Finanzamt Bielefeld-Innenstadt zuständig, da der Kiosk in dessen Bezirk liegt. Für die Einkommensteuer von Dirk ist das Finanzamt Herford zuständig.
Was passiert bei der gesonderten Feststellung?
Da für Unternehmen und Person verschiedene Finanzämter zuständig sind, wird mit der gesonderten Feststellung im ersten Schritt der Gewinn/Verlust des Unternehmens festgestellt. Das Betriebsfinanzamt erlässt einen Feststellungsbescheid über den Gewinn des Unternehmers. Dieser Gewinn fließt dann in die Einkommensteuererklärung des Steuerpflichtigen bei dem Wohnsitzfinanzamt ein. Dazu übermittelt das Finanzamt des Einzelunternehmens den Gewinn/Verlust an das Wohnsitzfinanzamt des Steuerpflichtigen.
Das Finanzamt Bielefeld- Innenstadt ermittelt aus den Einnahmen und Ausgaben, die Dirk für den Kiosk hatte, das Ergebnis des Kiosks. Dirk hat mit dem Kiosk einen Gewinn von 24.000€ erwirtschaftet. Dieses Ergebnis wird nun für die Einkommensteuererklärung von Dirk an sein Wohnsitzfinanzamt in Herford mitgeteilt. Das Finanzamt Herford setzt dann den Gewinn aus dem Bielefelder Kiosk als Gewinn aus Gewerbebetrieb in Dirks Steuerbescheid an.
Wie kann die Erklärung zur gesonderten Feststellung von Besteuerungsgrundlagen abgegeben werden?
Die gesonderte Feststellungserklärung muss grundsätzlich elektronisch und kann nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen per amtlichem Vordruck mit eigenhändiger Unterschrift des Steuerpflichtigen beim Finanzamt eingereicht werden.
Dirk erklärt seine Einkünfte aus dem Kiosk und seine übrigen Einkünfte und Kosten über smartsteuer in der Onlinesteuererklärung. Dort hat er alles auf einen Blick und der Gewinn seines Kiosks wird automatisch in die Einkommensteuererklärung für das Finanzamt Herford übernommen.
Was ist wenn etwas schief läuft?
Der Feststellungsbescheid ist bindend für den Einkommensteuerbescheid. Das bedeutet, das im Feststellungsbescheid festgestellte Ergebnis wird in den Einkommensteuerbescheid übernommen. Ist der Feststellungsbescheid falsch, muss gegen diesen Bescheid ein Einspruch eingereicht werden. Ein Einspruch gegen den Einkommensteuerbescheid wäre nicht richtig, da dieser nur dem Feststellungsbescheid als Grundlagenbescheid folgt.
Dirk hat seinen Feststellungsbescheid für den Kiosk erhalten. Darin sind 42.000€ Gewinn statt 24.000€ festgestellt. Dieser Gewinn wurde automatisch in Dirks Einkommensteuerbescheid übernommen und führt dort zu einer hohen Steuernachzahlung. Dirk legt gegen den Feststellungsbescheid Einspruch beim Finanzamt Bielefeld-Innenstadt ein. Der Feststellungsbescheid wird daraufhin geändert und auch der Einkommensteuerbescheid vom Finanzamt Herford wird auf den richtigen Gewinn aus Gewerbebetrieb geändert. Dirk erhält also 2 neue Bescheide mit einem Gewinn von 24.000€.
Zusammenfassung:
Eine gesonderte Feststellung wird benötigt, wenn Einzelunternehmen und Wohnsitz in unterschiedlichen Bezirken liegen und dementsprechend zwei Finanzämter zuständig sind. Das Ergebnis des Feststellungsbescheids wird automatisch in den Einkommensteuerbescheid des Wohnsitzfinanzamtes übernommen.