11.07.2018 · Arbeitnehmer · smart steuern ·
Lesezeit: 2 Min.

Plusminus – oder doch mehr Netto im nächsten Jahr?

Wir schreiben hier im Blog rund um das Thema Steuern. Doch jeder weiß: Es gibt auf der Gehaltsabrechnung noch andere Posten, die aus einem guten Brutto ein viel kleineres Netto werden lassen. Die Rede ist von den Beiträgen zur Sozialversicherung: Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung Siehe (Brutto Netto Rechner). Und da kommt endlich wieder Bewegung ins Spiel. Was die Pläne der Regierung für jeden Arbeitnehmer bedeuten, wir erklären es.

Steuersenkungen sind das eine…

Wir hatten es erst letzte Woche im Blog, ab 2019 sollen die Steuern sinken. Zwar in äußerst bescheidenem Rahmen, aber immerhin. Wenngleich ich in diesem Moment schon wieder zweifle, ob so 4 bis 11 Euro im Monat wirklich der Rede wert sind. Aber Kleinvieh macht ja bekanntlich auch Mist.

… Sozialversicherungsbeiträge das andere

Hier gibt es nun gute Nachrichten, aber auch wieder eine schlechte. Da wir immer positiv denken, zuerst die guten. Die Beiträge für die Krankenkasse und die Arbeitslosenversicherung sinken 2019. Im Detail:

  • Krankenkassenbeiträge: Die älteren erinnern sich vielleicht noch daran. Früher war es so, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils die Hälfte der Krankenversicherung getragen haben. Seit ein paar Jahren sieht das aber anders aus: Es gibt einen festen Satz von 14,6 Prozent, der 50:50 getragen wird. Alles was darüber liegt (der sogenannte Zusatzbeitrag), muss der Arbeitnehmer allein zahlen. Im Schnitt sind das noch mal 1,0 Prozent. Die Spanne reicht dabei von rund 0,6 bis rund 1,7 Prozent. Jetzt der Beschluss: Ab 2019 tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer wieder jeweils die Hälfte. Das führt bei den Arbeitgebern für wenig Begeisterung. Arbeitnehmer können sich hingegen auf eine Entlastung von etwa 0,3 bis knapp 0,9 Prozent des Bruttolohns freuen. Je nach Einkommen und Krankenkasse sind das von rund 5 bis knapp 38 Euro im Monat weniger.
  • Beiträge zur Arbeitslosenversicherung: Hier sollen die Beiträge ab 2019 um 0,3 Prozent sinken. Das ist jetzt nicht die Welt, da das für den Angestellten die Hälfte davon ist, also 0,15 Prozent. Bei einem Brutto von 3.000 Euro sind das gerade 4,50 Euro im Monat.

Die Regierung spricht davon, dass diese Maßnahmen Arbeitnehmer um 10 Milliarden Euro im Jahr entlasten.

Kommen wir zur schlechten Nachricht:

  • Beiträge zur Pflegeversicherung: Wie gewonnen, so zerronnen. Gesundheitsminister Jens Spahn will die Beiträge hier ab 2019 um 0,3 Prozent anheben. Das wären dann 2,85 Prozent für Leute mit Kindern und 3,1 Prozent für Kinderlose. Begründung: Die Kosten seien zuletzt stärker als erwartet angestiegen. Da das aber eben genau die gleiche Prozentzahl, wie bei der Arbeitslosenversicherung ist, plädiert Spahn dafür, diese gleich um 0,5 Prozent zu senken. Es bleibt also spannend.

 

Was bedeutet das konkret für mich?
Stand jetzt können Arbeitnehmer bei Steuern und Krankenkasse mit etwas mehr Netto ab 2019 rechnen. Das beginnt dann bei knapp 10 Euro im Monat mehr, kann aber im besten Fall auch Richtung 50 Euro gehen. Und das letzte Wort scheint bei der Arbeitslosenversicherung auch noch nicht gesprochen. Wenn die stärker sinkt als erwartet, könnten es noch ein paar Euro mehr werden. Und nicht zu vergessen: Kindergeld und Kinderfreibetrag steigen auch noch. 

 

Stefan Heine
Verfasst von:
Stefan versteht als Fachanwalt für Steuerrecht selbst die Gesetze, die ihre eigenen Autoren verzweifeln lassen. Dabei widerlegt er das Gerücht, Juristen könnten nicht rechnen – zur Freude unserer Kunden und zum Ärger des Finanzamtes. Als Geschäftsführer von smartsteuer hält Stefan das Team mit seiner harmonischen Art zusammen und fokussiert es auf das gemeinsame Ziel: Die einfachste Steuererklärung. Stefan wird regelmäßig als Steuer-Experte von Handelsblatt, WiWo, bild.de oder diversen Regionalmedien herangezogen
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LETZTE BEITRÄGE

Bisherige Kommentare (Selber ein Kommentar hinterlassen)

  • Avatar Petersen sagt:

    Wird der hälftige Krankenkassenbeitrag auf für Rentner wirksam?

  • Stefan Heine Stefan Heine sagt:

    Guten Tag,

    der Entwurf Gesetzesentwurf sieht vor, dass die gesetzliche Krankenversicherung ab 2019 wieder paritätisch finanziert wird: Arbeitgeber und Beschäftigte sowie Rentner und Rentenversicherung bezahlen zu gleichen Teilen die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung. Das soll auch für den individuellen Zusatzbeitrag gelten, den jede Krankenkasse selbst bestimmt.

  • Avatar Peter Potthoff sagt:

    Gilt das auch für Betriebsrenten, deren Krankenkassenbeiträge zur Zeit zu 100% vom Rentner getragen werden?

  • Stefan Heine Stefan Heine sagt:

    Guten Morgen,

    das GKV-Versichertenentlastungsgesetz ist noch nicht verabschiedet, so dass sich keine sichere Aussage treffen lässt. Ich gehe aber davon aus, dass gesetzlich Krankenversicherte weiterhin alleine die Krankenkassenbeiträge zahlen müssen.

  • Avatar Kristina sagt:

    Ich finde es unmöglich, dass Rentner Beiträge von ihren Betriebsrenten an die GKV zahlen müssen, ich finde das unsittlich, schließlich ist das Altersvorsorge…nein es ist Abzocke!

  • Avatar Karl sagt:

    Wozu wird der KV-Beitrag eigentlich noch gesplittet? Wenn Versicherte und Arbeitgeber sowieso jeweils 50% tragen, warum muss dass noch in allgemeinen und Zusatz-Beitrag aufgeteilt werden? Das macht doch die Abrechnungssysteme nur zusätzlich komplex und kompliziert. Ich würde mir wünschen, dass die Sozialversicherung auch mal wieder vereinfacht würde.

  • Avatar Steven sagt:

    Alle Reden von mehr Netto vom Brutto. Krankenkassenbeiträge werden nun zwar wieder paritätisch finanziert aber insgesamt wird die Versicherung bei freiwillig versicherten deutlich teurer. Lohnsteuerabgabe hat sich zusätzlich deutlich erhöht. Ende vom Lied: In 2019 sinkt der Nettolohn um 15€ anstatt der versprochenen Erhöhung. Gut gemacht.


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