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Muss ich eine Prämie von der Bank versteuern?

Muss ich eine Prämie von der Bank versteuern?

Muss ich eine Prämie von der Bank versteuern?

Wer bietet mehr? 50 Euro, 100 Euro und manchmal sogar noch höhere Beträge. Die Banken lassen sich Neukunden einiges kosten. Und locken mit Geld- und Sachprämien für die Eröffnung eines Kontos oder der Übertragung eines Wertpapierdepots. Geld, das wohl jeder gut gebrauchen kann. Doch bevor sie alles ausgeben, lesen Sie bitte diesen Blogbeitrag. Denn wenn Sie Geld erhalten, ist die Steuer in der Regel nicht weit weg.

Wie ist die Sachlage?

Stöbert man ein bisschen durchs Internet, findet man dazu ganz verschiedene Vorschläge. Der lustige gemeinte Spruch „Es steht im Internet, dann muss es stimmen“ führt also schon mal nicht zum Ziel. Wenn Sie also zum Beispiel irgendwo gelesen haben, dass Sie eine solche Prämie bei der Steuer gar nicht erwähnen müssen, haben Sie so etwas wie Fake News.
Richtig ist auf jeden Fall, dass diese Prämien als „sonstige Einkünfte“ versteuert werden müssen. Das sind spezielle Einnahmen, die sich keiner anderen Einkunftsart zuordnen lassen.
Gelegentlich sprechen einige Fachleute davon, dass das nur im Fall eines zinslosen Kontos der Fall ist – wie etwa in diesem Artikel in der FAZ. Doch die vorherrschende Meinung ist das ganz sicher nicht.

Sach- statt Geldprämie

Nicht nur Bares ist Wahres – und deshalb gibt es manchmal statt Geld auch Sachprämien. Die schlechte Nachricht: Auch diese müssen versteuert werden. Und zwar zu dem Wert, dass das Gerät bei Erhalt hat. Das nennt sich dann „gemeiner Wert“. Wenn Sie es also für 99 Euro bei einem Preisvergleich sehen, müssen Sie diesen Wert angeben.
Im ersten Moment klingt das nach einem „Wie gewonnen, so zerronnen“. Aber jetzt kommen gleich die guten Nachrichten.

Freigrenzen und abziehbare Kosten

Zuerst noch ein Tipp: Bei neuen Aktiendepots gibt es als Prämie manchmal auch Vergünstigungen für eine gewisse Zahl an Trades (Handelsaufträge). Die sind schon mal steuerfrei – und Sie müssen diese auch nicht bei der Steuererklärung angeben.
Gibt es diese Möglichkeit nicht, kommen Sie aber vielleicht trotzdem um eine Steuerzahlung herum. Denn für die „sonstigen Einkünfte“ gibt es eine Freigrenze von 256 Euro pro Jahr. Klingt erstmal nicht viel, aber fast immer haben Sie keine weiteren solcher Einnahmen – und bleiben damit in der Regel unter der Freigrenze. Es sei denn, Ihre Prämie ist mehr als 256 Euro wert. In jedem Fall müssen Sie die Prämie in der Steuererklärung angeben, Steuern werden aber nur fällig, wenn Sie über 256 Euro kommen.
Und vielleicht sogar ein bisschen mehr. Denn Sie können von diesen Einnahmen Kosten abziehen, die Ihnen bei der Kontoeröffnung entstanden sind. Etwa Porto für die zurückgeschickten Verträge oder Fahrtkosten, wenn Sie die Bank deshalb aufgesucht haben.
Achtung: Eine Freigrenze kann gemein sein. Denn wenn Sie auch nur einen Euro darüber liegen, wird alles versteuert. Anders als beim Freibetrag, hier wird nur das versteuert, was über der Grenze liegt. Mehr zu Freibeträgen, Freigrenzen und Pauschalen finden Sie übrigens in unserem Steuer-ABC.

Was bedeutet das konkret für mich?
Wenn Sie bei der Bank eine Prämie für ein neues Konto oder Aktiendepot erhalten, müssen Sie diese in Ihrer Steuererklärung als „sonstige Einkünfte“ angeben. Es gibt dafür allerdings eine Freigrenze. Bleiben Sie bei Ihren sonstigen Einkünften abzüglich entstandener Kosten unter 256 Euro, wird keine Steuer fällig.   

 

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