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Werden unsere Renten wirklich doppelt besteuert?

Werden unsere Renten wirklich doppelt besteuert

Immer wieder fällt in Diskussionen rund um die Rente der Begriff Doppelbesteuerung. Doch was ist damit genau gemeint? Zahlen Rentner tatsächlich doppelt Steuern? Und wenn ja, betrifft das jede Rentnerin und jeden Rentner – oder doch nur einige? Wie sieht die Rechtslage aus? Viele Fragen – die Antworten gibt’s wie gewohnt leicht verständlich hier bei uns im Blog.

Immer mehr Rentner müssen Steuern zahlen

Kommen wir zuerst mal zu den Fakten, um die größten Missverständnisse ausräumen zu können.

Ist das überhaupt erlaubt?

Nein, das ist es nicht. Das Bundesverfassungsgericht hatte dazu schon 2002 entschieden und eine Doppelbesteuerung als verfassungswidrig eingestuft. Und doch passiert es. Wissenschaftler hatten für das ARD-Magazin „plusminus“ berechnet, dass es zum jetzigen Zeitpunkt nur recht wenige Rentner betrifft, der Anteil aber in den nächsten Jahren ansteigen wird.

Wir fassen zusammen: Doppelbesteuerung ist laut Bundesverfassungsgericht nicht erlaubt, aber sie passiert. Und sie wird häufiger passieren in Zukunft.
Die einzige Chance derzeit: Klagen! Aber, und jetzt kommt das große Aber: Es ist extrem aufwendig. Denn man braucht alle Steuerbescheide aus dem Berufsleben. Wer hat die schon noch? „plusminus“ berichtet von einem Mann, der geklagt hatte (und dazu auch alle alten Steuerbescheide vorwies!). Das Gericht entschied zwar, dass der Rentner doppelt besteuert wurde („Überbesteuerung“), die Belastung aber so gering sei, dass sie für ihn hinnehmbar sei. Der Rentner hatte selbst errechnet, dass bei ihm mittlerweile 3.000 Euro doppelt besteuert worden sind – und plant den Gang zum Bundesfinanzhof.  

Was sind die Voraussetzungen für eine Doppelbesteuerung?

Zuerst noch einmal: Es betrifft zur Zeit nur sehr wenige Rentner. Die Stiftung Warentest schreibt: „Von einer Doppelbesteuerung geht der Bund der Steuerzahler aus, wenn der Rentenfreibetrag im ersten Jahr des vollen Rentenbezugs multipliziert mit der statistischen Lebenserwartung bei Rentenbeginn niedriger ist als die aus unversteuertem Einkommen gezahlten eigenen Beiträge.“
Bleiben wir im obigen Beispiel und einem Rentenfreibetrag von 3.960 Euro und 18 Jahren Lebenserwartung erhält man 71.280 Euro. Das heißt, die Beiträge zur Rentenversicherung müssen über diesem Wert liegen. Am besten sogar deutlich drüber. Meist ist es aber so, dass eine guter Einzahler auch eine gute Rente bekommt, der Rentenfreibetrag entsprechend höher ist und so dann doch wieder keine Doppelbesteuerung vorliegt. Aber nochmal: Der Rentenfreibetrag wird für Rentner, die später in Rente gehen, immer geringer. Und das geht schneller, als die Steuerfreiheit bei den Rentenbeiträgen voranschreitet beziehungsweise vorangeschritten ist.

Bleibt das jetzt so für immer?

Nun, wir wissen es nicht. Noch ist die Zahl der Rentner mit Doppelbesteuerung gering (die meisten werden es nicht mal wissen) und jeder einzelne müsste klagen – der Bund der Steuerzahler strebt zudem Musterklagen an. Aus der Politik hingegen ist kaum was zu hören. Dabei könnte man das Problem der Doppelbesteuerung einfach lösen, meint zumindest Die Linke: Der Übergangszeitraum für die Rentenbesteuerung müsste einfach statt bisher bis 2040 auf 2060 gestreckt werden. Es bleibt also nur abzuwarten – und zu hoffen, dass es eine Klage bis zum Bundesfinanzhof oder noch besser bis zum Bundesverfassungsgericht schafft. Entscheiden die Richter dann im Sinne der Rentner, muss die Politik reagieren.

Was bedeutet das konkret für mich?
Zuerst: Wenn Sie ein steuerpflichtiger Rentner sind, machen Sie unbedingt Ihre Steuererklärung. Unsere Online-Lösung smartsteuer ist auch maßgeschneidert für Rentner. Wenn Sie das Gefühl haben, dass Sie ein „Doppelbesteuerungsfall“ sein könnten, wenden Sie sich an den Bund der Steuerzahler. Die suchen noch „Freiwillige“ für Musterklagen.

Mehr zu der Besteuerung der Rente erfahren Sie in unserem Video:

    

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