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Zwei Urteile zum Schmunzeln

Zwei Urteile zum Schmunzeln

Zwei Urteile zum Schmunzeln

Wir von smartsteuer sind ja immer auch auf der Suche nach spannenden Urteilen zum Thema Steuern. Bei der Recherche stoßen wir aber manchmal auch auf Fälle aus dem Gericht, die nichts mit unserem Kernthema zu tun haben. Und heute wollen wir Ihnen zwei wahre Justitia-Perlen aus dem Arbeitsalltag nicht vorenthalten. Dabei geht es um eine haarige Sache – und den Gang zur Toilette…

Fall 1: Sie hat die Haare schön – oder doch nicht?

Es geht um Haare – und es geht um zwei Frauen. Die eine hat ein Friseurgeschäft in Augsburg. Die andere ließ sich dort seit geraumer Zeit mehrfach im Jahr Echthaar-Extensions machen. Alles war gut, bis sich die Geister schieden. Die Kundin war der Meinung, dass die Haarverlängerungen dieses Mal nicht füllig genug seien – und zudem auch noch voller Spliss und grau. 

Wir waren nicht dabei – und haben auch kein Bildmaterial vorliegen. Aber das sind schon sehr heftige Vorwürfe. Die Stammkundin wollte deshalb nicht zahlen, die Friseurin bestand auf Bezahlung und klagte auf knapp 600 Euro und Zinsen. Zwischenzeitlich ließ sich die Kundin die Extensions entfernen – was wiederum so schmerzhaft gewesen sei, dass ein Schadensersatz fällig werde. 

Das Urteil des Gerichts

Nun ja, das Amtsgericht in Augsburg nahm sich der Sache an und hat „umfangreich Beweis erhoben, durch mehrere Zeugen und auch Inaugenscheinnahme der (nunmehr entfernten) Extensions, welche als Augenscheinobjekte zur Akte gegeben wurden“, wie es in der Pressemitteilung des Gerichts hieß. 

Das Amtsgericht entschied schließlich, dass die Extensions fachgerecht angebracht worden waren. (Az: 23 C 1723/19). Die beklagte Kundin muss jetzt nicht nur die fast 600 Euro plus Zinsen zahlen, sondern auch noch die Gerichtskosten tragen. Das Urteil ist rechtskräftig, nachdem die eingelegte Berufung zurückgezogen wurde.

Fall 2: Welche Türe dürfte es denn sein?

Stellen Sie sich vor, Sie müssen während der Arbeitszeit zur Toilette gehen. In den Räumlichkeiten der Toilette rutschen Sie aus und stürzen. Na, Hand aufs Herz. Das riecht doch nach einem klassischen Arbeitsunfall. Oder etwa nicht? Die zuständige Berufsgenossenschaft sah das jedenfalls nicht so. Und so ging der Streit vor Gericht – und landete schließlich am Landessozialgericht Baden-Württemberg.

Es ging dabei um eine Frau, die in einem Feinkostladen eines großen Einkaufszentrums bei Stuttgart arbeitete. Vor mittlerweile vier Jahren war sie im Toilettenraum auf nassem Boden ausgerutscht und auf die rechte Körperseite gestürzt. Dabei hatte sie offenbar schon die Außentür der Toilettenanlage durchschritten. Der Sturz passierte dann an der Schwelle zwischen dem Vorraum und den eigentlichen Toilettenkabinen.
Über die Schwere der Verletzungen ist leider nichts bekannt, Fakt ist aber, dass die Angestellte die Anerkennung als Arbeitsunfall haben wollte. 

Das Urteil des Gerichts

Kurz gesagt entschied das Landessozialgericht, dass der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung bereits an der Außentür zur Toilettenanlage endet und nicht erst mit dem Durchschreiten der Schwelle zu den Toilettenkabinen (Az: L 10 U 2537/18). Übersetzt heißt das: Wäre die Frau schon an der Außentür gestürzt, hätte es ein Arbeitsunfall sein können. Sie stürzte also einfach an der falschen Türe. 

Doch warum ist das so? Klingt ja erst mal unlogisch, wie ich finde. Ich zitiere mal aus der Pressemitteilung des Gerichts: „Die Verrichtung der Notdurft und der Aufenthalt am Ort ihrer Vornahme gehört zum nicht versicherten persönlichen Lebensbereich, da sie unabhängig von einer betrieblichen Tätigkeit erforderlich ist.“ Also: Wenn man während der Arbeitszeit auf Toilette geht, ist das nicht Arbeit – sondern Privatvergnügen, das nicht versichert ist. Zumindest, wenn man schon in den Räumlichkeiten der Toilettenanlage ist.
Nun ja, fragt sich irgendwie, was dann auf dem Weg zur Toilette gilt? Ist ja der Weg zum Privatvergnügen. Und ist der Rückweg quasi der Weg zurück zur Arbeit? Fragen über Fragen, die aber sicher irgendwann mal in einem anderen Urteil geklärt werden…

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