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Kippt bald die Rentenbesteuerung?

Kippt bald die Rentenbesteuerung?

Kippt bald die Rentenbesteuerung?

Ich kenne kaum jemanden, der die Besteuerung von Renten gut findet. Und wenn wir bei smartsteuer Rentenbesteuerung zum Thema machen, sind die Kommentare sehr eindeutig. Die entscheidende Frage dabei: Ist die Besteuerung von Renten eine Doppelbesteuerung? Denn das wäre eindeutig verfassungswidrig. Vielleicht bekommen wir dafür bald höchstrichterlich eine Antwort auf die Frage. Denn der Bundesfinanzhof (BFH) „beabsichtigt“, noch in diesem Jahr eine Entscheidung zu treffen. 

Worum geht es genau?

Nun, jedes Jahr müssen immer mehr Rentner Steuern zahlen. Das liegt daran, dass seit 2005 das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung greift. Kurz gesagt bedeutet das: die Altersvorsorge ist steuerfrei – die Rente selbst steuerpflichtig.
Das passierte 2005 nicht auf einen Schlag, sondern läuft Schritt für Schritt: Wer 2005 in Rente ging, musste noch 50 Prozent seiner Rente versteuern. Dieser Wert wuchs und wächst jedes Jahr, aktuell sind wir bei 80 Prozent. Wer 2040 oder später in Rente geht, zahlt für seine gesamte Rente Steuern. Auf der anderen Seite gibt es regelmäßig steigende steuerliche Freibeträge bei der Altersvorsorge. Ausführlicher finden Sie das in diesem Blogbeitrag.

Mit dieser Lösung schien die Politik auf der sicheren Seite. Aber ganz so einfach war es dann doch nicht. Denn das Tempo von steigender Besteuerung der Rente und sinkender Besteuerung der Rentenbeiträge (Altersvorsorge) ist nicht immer gleich. Und so kann es prinzipiell passieren, dass Renten besteuert werden, obwohl auch schon teilweise die Rentenbeiträge versteuert wurden. Das wäre dann eine Doppelbesteuerung – und die hat das Bundesverfassungsgericht schon 2002 für verfassungswidrig erklärt.

Und warum ist nicht einfach alles so geblieben wie vor 2005? Nun, das hängt genau mit dem Bundesverfassungsgericht zusammen. Denn das hatte bemängelt, dass Beamte ihre Pension komplett versteuern mussten. 

Wie stehen die Chancen?

Vorab: Es ist eher unwahrscheinlich, dass das komplette System der Rentenbesteuerung gekippt wird. Fast alle Experten gehen lediglich von einer eher geringen Zahl von Betroffenen aus. Heißt andersrum: Bei den meisten funktioniert das beschriebene System „Altersvorsorge steuerfrei – Rente steuerpflichtig“ ohne Doppelbesteuerung.

Nichtsdestotrotz dürfen alle Rentner und vor allem alle zukünftigen Rentner gespannt auf das Urteil schauen. Denn es ist recht klar, dass die zukünftigen Rentner stärker von  Doppelbesteuerung betroffen sein werden. 

Und hier kommt unser Hoffnungsträger: Dr. Egmont Kulosa. Nie gehört den Namen, sagen Sie? Ich vorher auch nicht. Er gilt aber als anerkannter Experte für die Besteuerung der Alterseinkünfte und -vorsorge. Und – Trommelwirbel – er ist einer der Richter am BFH, die mit der Doppelbesteuerung befasst sind. Und warum nun ein Hoffnungsträger? Richter Kulosa ließ in einem Fachkommentar erkennen, dass für ihn die aktuelle Rentenbesteuerung zumindest teilweise verfassungswidrig sei.
Und das ist doch schon mal was…

Mehr zum Thema erfahren Sie auch im folgenden Video:

Was bedeutet das konkret für mich?
Egal ob schon Rentner – oder später mal einer: Das noch in diesem Jahr zu erwartende BFH-Urteil zur Rentenbesteuerung wird uns alle betreffen. Wir bleiben da auf jeden Fall für Sie dran.

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