15.01.2021 · Arbeitnehmer · smart steuern ·
Lesezeit: 3 Min.

Steuererklärung für Kurzarbeitende

Für Millionen deutsche Angestellte war es 2020 wegen Corona eine Premiere: Sie mussten auf Kurzarbeit gehen. Die nächste Premiere folgt dann in diesem Jahr: Wer 2020 mehr als 410 Euro Kurzarbeitergeld bekommen hat, was wohl fast alle sein dürften, ist zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Frist: 31. Juli 2021.
Warum das so ist, erklären wir ebenso wie die Frage, ob das automatisch bedeutet, dass Sie Steuern nachzahlen müssen. Und schließlich zeigen wir Ihnen noch, wie wir von smartsteuer Ihnen bei der Steuer helfen. 

Segen und Fluch zugleich

Natürlich hat die Kurzarbeit viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor der Arbeitslosigkeit bewahren können. Denn das ist ja auch der prinzipielle Sinn davon. Ein Unternehmen hat für einen bestimmten Zeitraum nicht genug Arbeit – und setzt Angestellte auf Kurzarbeit. Das kann eine Arbeitszeitverkürzung sein, etwa auf die Hälfte (Kurzarbeit 50) oder sogar Kurzarbeit 0 – also keine Arbeit. Der Staat springt dann ein, und zahlt einen gewissen Prozentsatz (zwischen 60 und 87 Prozent) des Verdienstausfalls. Ausführlicher hatten wir das in diesem Blogbeitrag beschrieben. 

Aber: Kurzarbeitergeld ist eine sogenannte Lohnersatzleistung. Die ist per Gesetz zwar erstmal steuerfrei. Doch sie unterliegt dem Progressionsvorbehalt (erklären wir gleich) und verpflichtet zudem zur Abgabe der Steuererklärung. 

Progressionsvorbehalt – was ist denn das?

Ich versuche es in aller Kürze: Sie haben steuerpflichtiges Einkommen (Ihr Gehalt) und steuerfreies Einkommen (Kurzarbeitergeld). Sie addieren die beiden und erhalten das Gesamteinkommen. Von diesem wird der Steuersatz ermittelt. Dieser Steuersatz wird dann für Ihr steuerpflichtiges Einkommen angewendet. Und da der Steuersatz beim Gesamteinkommen höher ist als bei Ihrem steuerpflichtigen Einkommen, werden mehr Steuern fällig. Ausführlicher finden Sie das in diesem Blogartikel.
Ha, werden Sie und andere skeptische Personen sagen: Dann ist doch klar, dass ich Steuern nachzahlen muss. Nein, das ist bei weitem nicht immer so. Versprochen! Erstens können Sie ja Ihre Steuerlast generell mit Ausgaben wie Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen sowie haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen mindern. Und zweitens: Sie haben ja 2020 mehrere Monate regulär Lohn bekommen und diesen versteuert. Und diese monatliche Steuer wird so berechnet, als hätten Sie volle zwölf Monate Gehalt bekommen. Haben Sie aber nicht.

Wer muss nachzahlen – wer bekommt Geld zurück?

Wir sind ehrlich: Jeder Steuerfall ist anders. Deshalb kommt zuerst ein Beispiel und danach eine Faustregel.

Beispiel: Ein lediger Arbeitnehmer ohne Kinder, der im zweiten Halbjahr auf Kurzarbeit 0 war.

  • Er hat in den ersten sechs Monaten jeweils 4.000 Euro brutto verdient, insgesamt also 24.000 Euro. Dabei hat er 4.254 Euro Steuern bezahlt.
  • In der zweiten Jahreshälfte erhielt er Kurzarbeitergeld von 9.954 Euro.
  • Sein zu versteuerndes Einkommen abzüglich Sonderausgaben für Vorsorge schätzen wir auf 21.000 Euro.
  • Demnach muss er 3.717 Euro Steuern für das ganze Jahr zahlen.
  • Das bedeutet, dass er 537 Euro zuviel gezahlt hat, er also mit einer Steuererstattung mindestens in dieser Höhe rechnen kann. Oft ist es noch mehr, da er ja auch sicher noch Sachen zum Absetzen hatte. 

Hätte der Mann aber in der zweiten Hälfte des Jahres Kurzarbeit 50 gehabt, hätte er natürlich mehr Geld in der Tasche. Er müsste allerdings Steuern nachzahlen, wenn er nicht noch zusätzliche Möglichkeiten zum Absetzen findet.

Und das ist auch die Faustregel: Wer wenig oder gar nicht in der Kurzarbeit gearbeitet hat, kann eher mit einer Steuererstattung rechnen als jemand der Kurzarbeit 50 oder mehr hatte. Aber: Es gibt natürlich auch die Fälle, wo es anders ist. Und ganz wichtig: Setzen Sie richtig ab, sinkt die Steuerlast oft erheblich. Was die größten Geldbringer sind, erfahren Sie in diesem Blogbeitrag.

Kurzarbeit – smartsteuer besonders günstig

Wenn Sie Kurzarbeit hatten und Ihre Steuer mit smartsteuer machen, erwartet Sie so einiges. Ab Ende Januar bringen wir eine spezielle Kurzarbeiter-Steuererklärung heraus. Die ist genauso verständlich und einfach wie die normale Steuererklärung von smartsteuer, aber deutlich kürzer.
Nach ein paar kurzen Fragen erfahren Sie, ob eine verkürzte Steuererklärung für Sie möglich ist. Die wird dann auch noch besonders günstig sein. Und wenn Sie als Kurzarbeitende die ausführliche Online-Steuererklärung von smartsteuer machen müssen, erhalten Sie einen Rabatt. Bleiben Sie also dran, bald werden Sie alle Details erfahren.

Was bedeutet das konkret für mich?
Wer 2020 in Kurzarbeit war, muss bis zum 31. Juli seine Steuererklärung abgeben. Für viele wird das auch noch lohnend sein, da oft mit einer Steuererstattung zu rechnen ist. Wir von smartsteuer bringen bald eine besonders günstige Kurzarbeiter-Steuererklärung heraus, mit der Sie schnell und einfach die Steuer erledigen. 

Mandy Pank
Verfasst von:
Mandy ist im Marketing tätig und immer darauf bedacht steuerliche Themen so einfach wie möglich aufzubereiten. Dabei hilft ihr natürlich auch ihr Hintergrund als Steuerfachangestellte. Sie versetzt sich gerne in die Lage der Kunden, um herauszufinden, wo der Schuh drückt. Doch auch für ihre Kollegen hat sie immer ein offenes Ohr und steht ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
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LETZTE BEITRÄGE

Bisherige Kommentare (Selber ein Kommentar hinterlassen)

  • Avatar Andre Osterkamp sagt:

    Schade das kommt etwas spät habe meine Erklärung schon gemacht. Von der verkürzten und natürlich auch von Rabatt hätte ich gerne profitiert und Smartsteuer weiter empfohlen


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