Website-Icon smartsteuer Blog

Abschaffung des Ehegattensplittings – pro und contra

Abschaffung des Ehegattensplittings - pro und contra

Abschaffung des Ehegattensplittings - pro und contra

Fast genau vor 63 Jahren (am 18. Juli 1958) wurde das Ehegattensplitting in Deutschland eingeführt. Kritik daran gab es gefühlt immer. „Das hält die Ehefrau am Herd fest“, ist wohl der am häufigsten genannte Grund. Zuletzt gab es aber mehr Gegenwind. So streben SPD, Grüne, Linke und auch die AfD in ihren Wahlprogrammen zumindest eine Reform an. Doch was würde das bringen? Was wären die Alternativen oder Varianten? All das erklären wir Ihnen – und zuerst natürlich auch, was das Splitting überhaupt bringt.

So funktioniert das Ehegattensplitting

Verheiratete oder Paare in einer anerkannten Lebenspartnerschaft können bei der Steuer die Zusammenveranlagung wählen. Das Paar ist demnach eine wirtschaftliche Einheit mit gemeinsamer Versteuerung. Und zwar so:

Erst halbieren – und dann verdoppeln. Da ändert sich doch nichts, sagen Sie jetzt vielleicht. Aber: Wir haben eine Steuerprogression. Mit steigendem Einkommen steigt meist auch der Steuersatz.
Die Folge: Wenn ein Paar zusammen 60.000 € zu versteuern hat, und eine Person alles verdient (und die andere nichts) beträgt die Steuerersparnis knapp 6.000 € – im Vergleich zur Einzelveranlagung bei der Steuer. Oder andersherum: Wäre das Paar nicht verheiratet, müsste es insgesamt rund 6.000 € mehr zahlen. (Und sollte sich ernsthaft überlegen, wegen des Geldes zu heiraten.) 

Dabei gilt die Faustregel: Je größer der Einkommensunterschied ist, desto größer die Steuerersparnis.

Was wäre wenn?

Wissenschaftler des Rheinisch-Westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung (RWI) haben sich in einer Studie genau diese Frage gestellt: Was wäre, wenn statt des Ehegattensplittings wieder individuell besteuert werden würde? 

Die überraschende Antwort: Es könnten mehr als eine halbe Million neue Jobs entstehen! Aber natürlich sehen die Experten auch die Kehrseite der Medaille. Denn gerade Paare mit sehr unterschiedlichem Einkommen müssten mit sinkendem verfügbarem Einkommen rechnen, was bei Paaren, die insgesamt eh nicht viel verdienen, schon an die Existenz gehen könnte. 

Zudem lässt die Untersuchung der Wissenschaftler eins außer acht: Rechtlich ist die Abschaffung des Splittings von einem Tag auf den anderen kaum vorstellbar. In den Programmen der Parteien ist dann auch in der Regel von einer Reform die Rede. Bei der SPD etwa, dass schon bestehende Ehen unangetastet bleiben. 

Welche Möglichkeiten gibt es für eine Reform?

Wenn wir mal von der eben erwähnten Individualbesteuerung absehen, die juristisch nicht gehen dürfte und der Idee eines Familiensplittings (Schwerpunkt Kinder) der AfD, bleiben noch zwei Vorschläge:

Was würde das bringen?

Aber würde das dazu führen, dass die wenig oder gar nichts verdienende Person jetzt anfangen würde zu arbeiten? In einem Artikel des Informationsdienstes des Instituts der deutschen Wirtschaft heißt es: „Eine Einschränkung des bestehenden Splittings würde die Arbeitsanreize für Zweitverdiener jedoch nur leicht erhöhen.“ Also kurz gesagt: So lassen sich kaum mehr – vor allem – Frauen in Arbeit oder eine Arbeit mit höherem Verdienst bringen. Mehr Steuern wären aber oft zu zahlen. Es sei denn, es gäbe irgendeine Form der Kompensation. 

Was bedeutet das konkret für mich?
Wer schon verheiratet ist, wird wohl aller Wahrscheinlichkeit nach auch weiterhin auf die steuerlichen Vorzüge des Ehegattensplittings vertrauen können. Denn juristisch dürfte es sehr schwer werden, das einfach abzuändern (weshalb die SPD ja auch nur von neuen Ehen spricht). Falls es zu einer rot-rot-grünen Regierung kommen sollte (ist gerade aber nicht sehr wahrscheinlich), dann dürfte aber eine Reform des Ehegattensplittings kommen. Wenn die CDU/CSU am Ruder bleibt, wird alles so bleiben wie bisher. Und wenn auch noch die FDP dabei ist, dann erst recht. 

Die mobile Version verlassen