10.01.2022 · Arbeitnehmer · smart steuern ·
Lesezeit: 4 Min.

Aktuelle Daten und Fristen: Ab wann kann man die Steuererklärung für 2022 abgeben?

Wenn die Steuererklärung nicht das Erste ist, woran sie im neuen Jahr denken … dann ist das vollkommen verständlich. Allerdings gibt es auch die Gut-Organisierten, die lästige Pflichten gerne frühzeitig abhaken. Oder vielleicht ist Struktur im Papierkram auch ein Teil Ihrer Neujahrsvorsätze? Und Sie hoffen, mit der Erstattung schon im laufenden Jahr Ausgaben zu decken? Was auch immer der Grund ist: Wir sagen Ihnen ganz genau, was Sie beachten sollten, wenn Sie Ihre Steuererklärung für 2022 schon jetzt erledigen möchten. Und natürlich auch, wie es um die Abgabefristen in diesem Jahr steht. Denn aufgepasst: Die haben sich nach den Pandemiejahren noch nicht wieder normalisiert!

Kann ich die Steuererklärung direkt im Januar machen?

Theoretisch schon! Denn laut Gesetz darf die Steuererklärung schon ab dem 1. Januar 2023 eingereicht werden. Aber Achtung, in der Praxis ist das quasi nicht umsetzbar. Allerdings nicht, weil wir Ihnen fehlende Motivation unterstellen wollen. Sondern weil Sie für die Erklärung schlichtweg Nachweise von gezahlten Leistungen brauchen – und die liegen nicht immer pünktlich im Januar vor. Damit sind Sie übrigens nicht allein: Tatsächlich ist auch der Fiskus auf weitere Informationen bei der Prüfung der Steuererklärung angewiesen. Dazu gehören etwa die Lohnsteuerdaten von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern. Oder auch Informationen der Krankenkassen.

Und hier kommen wir auch schon zur Krux bei der Abgabe direkt im Januar: Klar, alle Angestellten können die Steuererklärung auch ohne die Daten aus der Lohnsteuerbescheinigung einreichen. Denn diese ergänzt das Finanzamt automatisch. Allerdings auch erst, wenn die Daten vorliegen. Und sowohl Firmen als auch Kassen haben bis Ende Februar Zeit, die Unterlagen fürs Vorjahr einzureichen. Für die Steuererklärung 2022 ist das also der 28. Februar 2023. Ohne diese Informationen kann auch das Finanzamt die Erklärung nicht bearbeiten.

Übrigens: Die gleiche Frist gilt auch für den Ausdruck und die Zusendung der Informationen an Angestellte oder Versicherte.

Ab wann sollte man die Steuererklärung angehen?

Natürlich wollen wir Ihrer Motivation keinen Dämpfer verpassen. Wer im neuen Jahr trotzdem direkt loslegen will, sollte schon einmal die wichtigsten Vorbereitungen treffen. Dazu gehört – wenn Sie Ihre Steuererklärung unkompliziert digital erledigen – zum Beispiel das Anlegen eines Profils bei bekannten Online-Steuertools wie smartsteuer. Hier sehen Sie nicht nur, wie hoch eine potenzielle Erstattung ausfällt. Sie erfahren auch direkt, welche Unterlagen Sie brauchen, damit Sie im März ohne weitere Verzögerung loslegen können.

Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass smartsteuer keine realistische Prognose für die Steuererklärung erstellen kann, wenn Sie Ihre Steuer ohne Daten aus der Lohnsteuerbescheinigung abgeben. Auch ein Abgleich Ihrer Prognose mit dem Bescheid des Finanzamtes ist in diesem Fall nicht möglich.

Apropos Unterlagen: Leider sind Firma und Krankenkasse nicht die einzigen Stellen, von denen Sie Nachweise brauchen könnten. Wollen Sie nämlich Nebenkosten, Handwerker oder haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen, dann brauchen Sie natürlich auch hier die entsprechenden Angaben. Und die kommen meist von der Hausverwaltung und Vermieterin oder Vermieter. Sie sehen schon, bei der Steuererklärung ist ein Früher zwar löblich – aber nicht unbedingt immer besser! Nicht umsonst lässt die Frist für die Steuererklärung noch zeitlichen Spielraum bis zur Jahresmitte.

Wann endet die Frist für die Steuererklärung 2022?

Die Pandemie-Jahre und die entsprechenden Gesetzesänderungen haben auch die Steuer-Fristen komplett durcheinander gewürfelt. Wer sich mit der Steuererklärung schon jahrelang Geld vom Fiskus erstatten lässt, hat fest den 31. Juli im Kopf. Doch für die Abgabe der Erklärung für 2021 verlängerte sich die Frist auf Ende Oktober 2022. Und wie sieht es dieses Jahr aus? Wir wollen Klarheit schaffen und haben die Daten übersichtlich für Sie zusammengefasst:

Aktuelle Fristen für die Steuererklärung 2022 bis 2024

  • Eigene Steuererklärung für 2022:  Samstag, 30. September 2023, deshalb rutscht die Frist auf Montag, 02. Oktober 2023
  • Steuererklärung 2022, mit Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberatung: Mittwoch, 31. Juli 2024
  • Eigene Steuererklärung für 2023: Samstag, 31. August 2024, deshalb rutscht die Frist auf Montag, 02. September 2024
  • Steuererklärung 2023, mit Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberatung: Samstag, 31. Mai 2025, deshalb rutscht die Frist auf Montag, 02. Juni 2025
  • Eigene Steuererklärung für 2024: Donnerstag, 31. Juli 2025
  • Steuererklärung 2024, mit Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberatung: Donnerstag, 30. April 2026

Sie sehen schon: So soll sichergestellt werden, dass die Fristen langsam wieder zu den bewährten Daten zurückwandern. Aber das gilt natürlich nur für die Abgabe einer verpflichtenden Steuererklärung. Wer freiwillig abgibt, hat etwas mehr Zeit.

Wer muss eine Steuererklärung für 2022 abgeben?

Wer nur bei einem Unternehmen angestellt ist, keine zusätzlichen Leistungen oder Einkünfte bezogen hat – der ist meist gar nicht verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Eingefleischte smartsteuer Leser wissen allerdings, warum sich das trotzdem sehr lohnen kann (psst, Stichwort: Steuererstattung). Alle anderen dürfen natürlich auch nochmal in den passenden Blogbeitrag rein spicken. Verpflichtet zur Abgabe sind Sie nur, wenn einer dieser Punkte auf Sie zutrifft.

  • Sie arbeiten in mehreren Firmen gleichzeitig (Lohnsteuerklasse 6)
  • Sie beziehen Lohnersatzleistungen von mehr als 410 € im Jahr (z.B. Kurzarbeiter-, Kranken- oder Elterngeld)
  • Sie haben Nebeneinkünfte, wie Mieteinnahmen von mehr als 410 € im Jahr (Minijobs zählen nicht)
  • Sie sind verheiratet und haben die Steuerklassenkombination 3 und 5 oder 4 mit Faktor gewählt
  • Sie haben eingetragene Lohnsteuerfreibeträge (Lohnsteuerermässigung)
  • Sie möchten einen Verlustvortrag geltend machen
  • Sie sind selbstständig tätig

Lesen Sie mehr dazu, wer die Steuererklärung abgeben muss und wie die Steuer berechnet wird.

Was bedeutet das konkret für mich?

Wie schön wäre es, die Steuererklärung direkt am Anfang des Jahres abzugeben und dann 12 Monate lang nicht mehr dran denken zu müssen? Und sich dann von der Steuererstattung sogar noch den Urlaub oder die Neuanmeldung im Fitness-Studio zu gönnen? Tja, leider bleibt das bei uns in Deutschland vorerst noch Wunschdenken. Aber keine Sorge, mit smartsteuer wird diese leidige Pflicht gleich ein bisschen einfacher! Da lässt sich auch im Sommer noch schnell eine Stunde investieren – und dann wird auch bei schönstem Sonnenschein die Steuererklärung für 2022 abhakt.

Mandy Pank
Verfasst von:
Mandy ist im Marketing tätig und immer darauf bedacht steuerliche Themen so einfach wie möglich aufzubereiten. Dabei hilft ihr natürlich auch ihr Hintergrund als Steuerfachangestellte. Sie versetzt sich gerne in die Lage der Kunden, um herauszufinden, wo der Schuh drückt. Doch auch für ihre Kollegen hat sie immer ein offenes Ohr und steht ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
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LETZTE BEITRÄGE

Bisherige Kommentare (Selber ein Kommentar hinterlassen)

  • Avatar Bienenstich sagt:

    Sehr interessant, allerdings RENTNER vergessen.

  • Avatar Gernot Wölfer sagt:

    Hallo Frau Pank,

    Sie schreiben, dass man die Steuererklärung 2022 am Montag, 02. Okt. 2023 abgeben kann, da die Frist am Samstag, 30. Sept. 2023 endet.

    Das ist zumindest nach Ansicht des Finanzamts Gummersbach nicht richtig. Ich habe meine Steuererklärung 2021 am 1. Nov. 2022 abgegeben, da Smart Steuer geschrieben hat, dass man in NRW auch am 01. Nov. statt am 31. Okt. abgeben kann, da der 1. Nov. in NRW ein Feiertag ist.

    Dazu hat mir das Finanzamt per Steuerbescheid mitgeteilt:
    „Ihre Steuererklärung ist verspätet eingegangen. Ein Verspätungszuschlag wird nicht festgesetzt. Falls Sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, müssen Sie jedoch mit der Festsetzung eines Verspätungszuschlags rechnen, wenn Sie Ihre Steuererklärung künftig nicht oder nicht fristgemäß abgeben. Das gilt auch dann, wenn Sie eine Erstattung erwarten.
    Dieser Festsetzung liegen Ihre (am 01.11.2022 um 14:06:36 Uhr) in authentifizierter Form übermittelten Daten zugrunde.“

    Wie sehen Sie das?

    Freundliche Grüße
    Gernot Wölfer

  • Avatar Jenrik Steege sagt:

    Hallo Gernot,

    bitte wenden Sie sich einmal an unseren Support. Dort kann eine detaillierte Prüfung vorgenommen werden, wann die Erklärung übermittelt wurde.

    Viele Grüße
    Jenrik von smartsteuer


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