Ab Juli 2025 ergibt sich eine höhere gesetzliche Rente von etwa 3,5 %. Für einen aktuellen Rentenbezug von 1.500 € monatlich bedeutet das ein Plus von rund 52,50 €. Diese Anpassung soll dazu beitragen, die Kaufkraft der Rentnerinnen und Rentner zu erhalten.
Die jährliche Rentenanpassung wird von der Bundesregierung festgelegt und ist nach der Zustimmung des Bundesrates rechtskräftig. Ausschlaggebend für die Erhöhung ist die durchschnittliche Erhöhung der Bruttolöhne in Deutschland. Die Rentenformel setzt sich im Detail aus 5 Faktoren zusammen.
Da die Löhne infolge der Inflation stark steigen, erhöhen sich auch die Einzahlungen in die Rentenkasse. Die Erhöhung wird automatisch an alle Rentner ausgezahlt.
Die Rentenanpassung von 3,5 % ist beschlossen und gilt ab dem 1. Juli 2025 für alle Rentner. Wie hoch die Rente dann im Einzelfall ausfällt, hängt von der individuellen Lebenssituation ab.
Bis Ende Juli erhältst Du von einem Träger der Deutschen Rentenversicherung Bund eine Rentenanpassungmitteilung, auch Rentenanpassungsbescheid genannt. In diesem Brief wird dir deine neue Rente mitgeteilt.
Eine Übersicht der Erhöhung der Rente 2025 zeigt diese Tabelle:
Bisherige Rente | Bruttorente ab 1. Juli 2025 |
---|---|
750 € | 776,25 € |
1.000 € | 1.035,00 € |
1.250 € | 1.293,75 € |
1.500 € | 1.552,50 € |
1.750 € | 1.811,25 € |
2.000 € | 2.070,00 € |
Für diejenigen, die eine Erwerbsminderungsrente beziehen, gibt es ebenfalls gute Nachrichten: Die Hinzuverdienstgrenzen werden ab 2025 angehoben. Das bedeutet, Du kannst mehr hinzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird, maximal bis zu 19.661 €.
Eine gute Änderung tritt ebenfalls in diesem Jahr in Kraft: Das Rentenrecht ist ab 2025 in Deutschland endlich einheitlich geregelt. Die bisherigen Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland entfallen und es gelten bundesweit einheitliche Regelungen. Dies wurde bereits im Jahr 2017 beschlossen und der Übergangsprozess ist jetzt beendet. Diese Anpassung betrifft insbesondere die Rentenberechnung und kann für einige Rentnerinnen und Rentner Veränderungen mit sich bringen.
Bis zum Jahr 2023 fielen die Anpassungen in den neuen Bundesländern (Ost) höher als in den alten Bundesländern (West) aus. So wurde die Grundlage für die eben genannte einheitliche Regelung der Renten in ganz Deutschland geschaffen.
Die Tabelle zeigt die Rentenanpassungen der letzten 10 Jahre:
Jahr | Rentenanpassung West in % | Rentenanpassung Ost in % |
---|---|---|
2015 | 2,10 | 2,50 |
2016 | 4,25 | 5,95 |
2017 | 1,90 | 3,25 |
2018 | 3,22 | 3,37 |
2019 | 3,18 | 3,91 |
2020 | 3,45 | 4,20 |
2021 | 0 | 0,72 |
2022 | 5,35 | 6,12 |
2023 | 4,39 | 5,86 |
2024 | 4,57 | 4,57 |
2015 | 3,50 | 3,50 |
Auch die Hinterbliebenenrente (umgangssprachlich häufig als Witwenrente bezeichnet) wird erhöht. Sie steigt ab dem 1. Juli 2025 ebenfalls um 3,5 %. Aus bisher 1.000 € Witwenrente werden somit voraussichtlich 1.035 €.
Wenn Du aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kannst, besteht die Möglichkeit, Erwerbsminderungsrente zu beziehen. Kannst Du noch eingeschränkt arbeiten, ist der Bezug von teilweiser Erwerbsminderungsrente zur Ergänzung ihrer Einkünfte möglich.
Im Juli 2024 gab es eine Erhöhung von 7,5 %. Im Jahr 2025 steigt die Erwerbsminderungsrente um 3,5 % an.
Die Standardrente orientiert sich im Jahr 2024 an dem monatlichen durchschnittlichen Bruttolohn in Deutschland. Er entspricht dem Durchschnittslohn in Deutschland. Sie ist eine fiktive Rente, bei der angenommen wird, dass 45 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt wurde. Bei dem aktuellen Rentenniveau von 48 % ergibt sich so eine Standardrente von rund 1.565 €. Je nachdem, ob man selbst in Höhe des Durchschnittslohnes verdient hat, kann die eigene Rente somit höher ausfallen oder niedriger sein.
In Deutschland wird von einer lohndynamischen Rente gesprochen. Sie passt sich unter anderem der Entwicklung der Bruttolöhne an. Zur Berechnung der Rentenanpassung werden insgesamt 5 Faktoren herangezogen.
Im Detail ist die Rentenanpassungsformel hier beschrieben.
Laut Sozialverband Deutschland steigt der Rentenbeitrag voraussichtlich bis 2028 auf 20 % an. 2030 beträgt der Rentenbeitrag dann voraussichtlich 22 %. Das jetzige Rentenniveau ist per Gesetz bis 2025 gesichert. Eine verlässliche Prognose kann vor der Bundestagswahl 2025 nicht abgegeben werden, da sich die Konzepte der Parteien sehr unterscheiden.
Durch die höhere Rente kann es vorkommen, dass die neue Rente über dem Grundfreibetrag liegt. Das kann zu der Verpflichtung, eine Steuererklärung abzugeben, führen. Mehr dazu erfährst Du in unserem Artikel Steuererklärung für Rentner: Alles zur Rentenbesteuerung.
Mandy ist im Marketing tätig und immer darauf bedacht steuerliche Themen so einfach wie möglich aufzubereiten. Dabei hilft ihr natürlich auch ihr Hintergrund als Steuerfachangestellte. Sie versetzt sich gerne in die Lage der Kunden, um herauszufinden, wo der Schuh drückt. Doch auch für ihre Kollegen hat sie immer ein offenes Ohr und steht ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
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