Außergewöhnliche Belastungen Rechner

Mit unserem Rechner für außergewöhnliche Belastungen berechnen Sie, wieviel Steuern sie zusätzlich sparen können. Wie viel Steuerlast sie einem dadurch tatsächlich von der Schulter nehmen, hängt vom Einkommen und der Kinderzahl ab. Deswegen ermittelt unser Steuerrechner für Sie, wie viel Sie über außergewöhnliche Belastungen erstattet bekommen.


 

Außergewöhnliche Belastung berechnen:

Erfassen Sie außergewöhnlichen Belastungen wie Krankheitskosten oder Bestattungskosten. Der Rechner ermittelt unter Berücksichtigung Ihres Einkommens und der Anzahl Ihrer Kinder in welcher Höhe Sie außergewöhnliche Belastungen absetzen können.

Falls Sie Fragen zu den einzelnen Feldern haben, bewegen Sie den Cursor einfach über das nebenstehende Fragezeichen, um mehr Informationen zu bekommen.

Was zählt zu den außergewöhnlichen Belastungen?

Liegen Umstände vor, die Ihre privaten Ausgaben außergewöhnlich erhöhen, als es sonst der Fall wäre, können diese extra Kosten in der Steuer geltend gemacht werden. Bei den besonderen außergewöhnlichen Belastungen wird der Betrag der zumutbaren Belastungen übrigens nicht abgezogen.

Ob und wie hoch die Anrechnung auf Ihre Steuer anfällt, hängt im Fall der allgemeinen außergewöhnlichen Belastungen von den zumutbaren Belastungen ab. Das sind die Kosten, die im Rahmen Ihrer persönlichen Umstände, wie Steuerklasse, Einkommen und Anzahl der Kinder ganz individuell berechnet werden und als zumutbar gelten. Als zumutbar gelten  1 bis 7 Prozent von den Einkünften je nach Lebenssituation.

Alles, was diese individuelle Summe übersteigt, kann in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden.

Dazu gehören:

  • Ausbildungsfreibetrag bis zu 1.200 € pro Jahr
  • Behinderte Pauschbetrag je nach Grad der Behinderung
  • Hinterbliebene 370 € pro Jahr
  • Pflegepersonen Pauschbetrag je nach Pflegegrad

Bei den allgemeinen außergewöhnlichen Belastungen müssen dagegen erst die zumutbaren Belastungen überschritten werden. Grundsätzlich können hier jedoch Kosten angegeben werden, für:

  • Krankheitskosten, wie Medikamente, Heilpraktiker und Akupunktur.
  • Kosten für eine Beerdigung, wenn das Erbe diese Ausgaben nicht deckt.
  • Katastrophenschäden durch Sturm, Flut, Feuer, Erdbeben oder Hagel, die nicht durch Versicherung gedeckt sind.

Im deutschen Einkommensteuergesetzes (EStG) §§ 33 ff ist die außergewöhnliche Belastung geregelt.

Was bedeutet das konkret für mich?

In der Steuererklärung lassen sich diese Belastungen in dem Steuerjahr geltend machen, in dem sie entstanden sind. Wie hoch Ihre zumutbaren Belastungen sind, können Sie im Steuerrechner von smartsteuer einfach ausrechnen lassen. Belege und Nachweise für Ihre außergewöhnlichen Belastungen sollten Sie in jedem Fall aufbewahren, um Ihre Ausgaben anrechnen zu lassen.

Mit der Online-Steuererklärung von smartsteuer ist es dann ganz leicht, die Kosten anzugeben. Sie erhalten eine Live-Berechnung Ihrer voraussichtlichen Erstattung. Mit dem abschließenden smartCheck kann Ihnen zudem kein Fehler unterlaufen.

 

 

Wenig Zeit reinstecken – viel Geld rausholen.

Mit weniger Aufwand zur Steuerrückerstattung.

Machen Sie es sich einfach:

Berechnen Sie jetzt kostenlos, wie viel Sie vom Finanzamt erstattet bekommen und zahlen Sie erst bei Abgabe.

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