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Dienstreisen von der Steuer absetzen

Freuen Sie sich schon auf die nächste Dienstreise? Messen, Weiterbildungen oder Kundentermine können im Job-Alltag eine willkommene Abwechslung sein. Egal, ob es sich bei Ihnen dabei um eine Ausnahme handelt oder zu Ihrem Berufsalltag gehört, Dienstreisen lassen sich meist einfach von der Steuer absetzen. Voraussetzung ist natürlich, dass Ihr Arbeitgeber nicht schon vorab für Sie zahlt. 

Wie kann die Dienstreise abgesetzt werden? 

Grundsätzlich lassen sich alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Dienstreise stehen, von der Steuer absetzen.

Hier ein Überblick:

Dienstreise in der Steuererklärung richtig angeben

Als Arbeitnehmer tragen Sie die Kosten der Dienstreise in der Anlage N Ihrer Steuererklärung ein. Übrigens zählen auch die Reisen dazu, die Sie für ein Vorstellungsgespräch hatten, dazu. Auch hier gilt, das Aufbewahren der Belege ist nützlich. So können Sie entstandene Fahrtkosten im Rahmen der Werbungskosten angeben. Nutzen Sie die Dienstreise dagegen gleich für ein verlängertes Wochenende und hängen dann noch ein paar Urlaubstage dran, können Sie zumindest den beruflichen Part der Reise absetzen. 

Übrigens gelten auch die Fahrten ins Büro, sollten Sie remote arbeiten, zu den absetzbaren Kosten. Auch hier gilt die Kilometerpauschale und kann Ihnen im Rahmen der Steuererklärung einige Euro sparen. 

Was bedeutet das konkret für mich? 

Dienstreisen sind für die Steuer ein Vorteil. Sowohl für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber sind von der Fahrt über die Übernachtung bis zu den anfallenden Nebenkosten viele Ausgaben abgedeckt. 

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