Website-Icon smartsteuer Blog

Steuern am Strand: Das gilt für eine Workation

Das Büro gegen den Strand tauschen oder mit dem Laptop eine Woche am See arbeiten und gleichzeitig entspannen. Klingt gut, nicht wahr? Wenn Sie sich auch schon überlegt haben, wie Sie Urlaub und Arbeit optimal verbinden können, haben wir die richtigen Tipps für Sie. Denn immer mehr Arbeitgeber bieten Workations an. Das bedeutet, Sie können im Ausland arbeiten und ergänzen Ihren Aufenthalt um ein paar Urlaubstage. Das Gute: Viele Arbeitgeber bieten dieses Konzept des mobilen Arbeitens bereits an! Trotzdem gibt es einige Dinge, die Sie wissen sollten, bevor Sie ins Flugzeug steigen.

Was ist eine Workation? 

Wenn Sie Ihren Arbeitsort zeitweise an einen attraktiven Standort verlegen oder an Ihre Urlaubstage einfach noch ein paar Arbeitstage dranhängen, sind Sie auf einer Workation. Der Begriff beschreibt die wunderbare Möglichkeit, mobiles Arbeiten grenzenlos zu machen. Sie erledigen aktiv Ihre Aufgaben, und genießen nach Feierabend die Freizeit wie im Urlaub. Doch auch bei dieser besonderen Art des Arbeitens gibt es einige rechtliche und steuerliche Regeln zu berücksichtigen. Zunächst einmal haben Sie als Arbeitnehmer kein Recht auf Homeoffice oder auf eine Workation. Die Möglichkeit einer solchen Erfahrung richtet sich also in erster Linie nach den geltenden Regelungen und Vorgaben Ihres Arbeitgebers. Wenn Sie allerdings ohnehin im Homeoffice arbeiten und Ihr Arbeitgeber diesem Konzept grundsätzlich offen gegenübersteht, ist es möglich, über eine Workation nachzudenken. 

Wichtig ist vor allem, dass Sie mindestens 25 % der Arbeitszeit in Deutschland arbeiten. So unterliegen Sie weiterhin der Sozialversicherungspflicht. Planen Sie also weniger als drei Monate im Ausland, gibt es in dieser Hinsicht keine Probleme. Aus steuerlicher Sicht liegt die Grenze für das Arbeiten im Ausland bei maximal 183 Tagen. Wird diese Zeit überschritten, gilt das Steuerrecht des jeweiligen Landes. 

Planen Sie Ihre Workation innerhalb der EU, können Sie sich von Ihrem Arbeitgeber eine A1-Bescheinigung für die „vorübergehende Entsendung“ ausstellen lassen. Mit dieser Bescheinigung können Sie als erwerbstätige Person im Ausland nachweisen, welches Recht für Sie gilt. 

Außerhalb der EU richtet sich das Recht nach dem Abkommen der jeweiligen Länder mit Deutschland. Das sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen greift hier häufig und verhindert eine doppelte Besteuerung. Sie sollten sich also vorab informieren, welche Abkommen für die Einkommenssteuer im jeweiligen Land gelten.

Für kürzere Aufenthalte gilt jedoch grundsätzlich: Sie sind in dem Land steuerpflichtig, in dem Sie mindestens 6 Monate am Stück leben.  

Workation von der Steuer absetzen?

Da eine Workation im Steuerrecht noch sehr neu ist, gibt es keine einheitliche Regelung, wie solche Arbeitsmodelle steuerlich zu betrachten sind. Eine Workation, bei der Sie 10 Tage im Ausland arbeiten und zum Beispiel noch 4 Tage Urlaub dranhängen, gibt es keine Möglichkeit, diese als Arbeitnehmer abzusetzen. Bei einem längeren Aufenthalt ist es möglich, z.B. Arbeitsmittel oder Verpflegung als Werbungskosten abzusetzen. Dies sollte aber zur Sicherheit mit Belegen nachweisbar und mit Ihrem Arbeitgeber abgestimmt sein. 

Wenn jedoch Ihr ganzes Team oder Unternehmen eine Workation unternimmt, auch Offsite genannt, dann sieht das anders aus. Sobald ein betriebliches Interesse dokumentiert werden kann, fällt diese Reise dann steuerlich unter die Betriebsausgaben. Wichtig dabei ist, dass vorab eine klare Agenda vorliegt und ein Themenschwerpunkt oder eine Schulung entsprechend dokumentiert wird. 

Was bedeutet das konkret für mich? 

Wenn Ihr dauerhafter Arbeitsort in Deutschland ist und Sie zudem bereits häufig im Homeoffice arbeiten, ist eine Workation optimal, um das Nützliche mit dem Angenehmen zu verbinden. Mit der Zustimmung Ihres Arbeitgebers sollten Sie so eine Chance nutzen. Wichtig ist hier, dass Sie die Rahmenbedingungen, Erwartungen und Ziele der Reise im Voraus mit Ihren Vorgesetzten, Kollegen und Kunden abstimmen. Planen Sie einen längeren Aufenthalt im Ausland, ist es zudem wichtig, die jeweiligen steuerlichen Abkommen zu berücksichtigen. Auch wenn Sie eine Workation noch nicht direkt absetzen können, Steuern sparen können Sie trotzdem. Mit der Online-Steuersoftware von smartsteuer können Sie einfach von überall Ihre Steuererklärung erledigen. Am besten gleich kostenlos testen, Erstattung ausrechnen lassen und Reisegeld sichern.

Für mehr Steuertipps abonnieren Sie unseren Newsletter.

Die mobile Version verlassen