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Hund und Katze: Steuer sparen mit Haustieren

In fast jedem zweiten Haushalt in Deutschland lebt mindestens ein Haustier. Vom Hamster bis zum Hund gibt es somit insgesamt knapp 34 Millionen Haustiere in Deutschland. Wenn Sie jetzt einmal über Ihren tierischen Begleiter nachdenken, werden Ihnen wahrscheinlich all die schönen gemeinsamen Momente einfallen. Die Spaziergänge, die Stunden auf der Couch oder in der Natur. Doch die Anschaffung eines Hundes oder einer Katze sind auch mit einigen Kosten verbunden. Tierarzt-Rechnungen, Spielzeug, Futter und Betreuung, da kommt einiges zusammen. Welche Kosten Sie rund um Hund und Katze steuerlich geltend machen können, erklären wir Ihnen im Folgenden. 

Anschaffungskosten für den Assistenz- und Therapiehund

Unter den vielen Haustieren gibt es auch solche mit einer wichtigen Aufgabe. Der Blindenbegleithund oder der Assistenzhund für Menschen mit Behinderung sind nicht nur die besten Freunde des Menschen, sondern auch eine wichtige Hilfe im Alltag. Die Zucht, Ausbildung und Anschaffung eines solchen Begleithundes sind allerdings sehr teuer. Besteht jedoch die ärztliche Notwendigkeit, übernimmt die Krankenkasse häufig die Kosten für einen Blindenbegleithund. Bei einem Assistenzhund dagegen lassen sich die Anschaffungskosten dann häufig über den Behindertenpauschalbetrag in der Steuer ansetzen. 

Auch, wenn Sie Ihren Hund als Arbeitshund einsetzen, beispielsweise als Polizeihund, lassen sich die Kosten absetzen. Da Sie in diesem Fall Ihren Hund für die Arbeit benötigen, können im Rahmen der Steuererklärung unter den Werbungskosten sämtliche Aufwendungen für den Diensthund abgesetzt werden. Bei einem Therapiehund, wie er zum Beispiel in Schulen eingesetzt wird, ist es jedoch etwas komplizierter. Hier urteilte ein Gericht in 2021, dass es zumindest teilweise möglich ist, auch einen Therapiehund im Rahmen der Werbungskosten abzusetzen. Allerdings nur, wenn er regelmäßig und nachvollziehbar pädagogisch eingesetzt wird.

Der Hundefriseur als haushaltsnahe Dienstleistung

Doch auch wenn Ihr vierbeiniger Freund als reines Familienmitglied zählt, gibt es Möglichkeiten Steuern zu sparen. Wenn Sie Ihren Hund oder Ihre Katze regelmäßig zum Tierfriseur bringen, sollten Sie zum Beispiel unbedingt auf einen Hausbesuch wechseln. Kommt der Friseur nämlich zu Ihnen nach Hause und kümmert sich dort um Ihre Fellnase, lassen sich die Kosten im Rahmen der haushaltsnahen Dienstleistung von der Steuer absetzen. 

Auch die Urlaubsbetreuung oder der Gassi-Service kann steuerlich angesetzt werden. Das ist dann möglich, wenn die Betreuung in den eigenen vier Wänden stattfindet. Denn auch dann gilt diese Unterstützung als haushaltsnahe Dienstleistung. Die Kosten für eine Urlaubsbetreuung in der Hundepension dagegen lässt sich leider nicht absetzen.

Hundehaftpflicht und Hundesteuer

Die Haftpflichtversicherung für den Hund kann im Rahmen der Sonderausgaben geltend gemacht werden. Wichtig dabei ist, dass der Höchstbetrag dabei nicht überschritten wird. Dieser liegt für Selbstständige bei aktuell bei 2.800 € und für Angestellte bei 1.900 €. Die Hundesteuer dagegen kann steuerlich nicht geltend gemacht werden. Sie beläuft sich auf 120 € für den ersten Hund und 180 € für jeden weiteren. Für Katzenhalter ist dieses Thema zum Glück nicht relevant, eine Katzensteuer gibt es nicht, da Katzen im 19. Jahrhundert eher als Nutztiere galten, während Hunde schon damals Luxus waren. Ob das fair ist? Nun, jedenfalls eines ist klar: Unsere Haustiere sind sowieso mehr wert als jede Steuer! 

 Was bedeutet das konkret für mich? 

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