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Steuerfrist: Das ist jetzt ohne Nachweis absetzbar

Die Frist zur Abgabe Ihrer Steuererklärung rückt immer näher, am 31. August ist Steuerstichtag! Falls Sie auch bis jetzt mit der Abgabe gewartet haben, heißt es schnell sein. Für viele ist die Abgabe der Steuererklärung nicht nur Pflicht, sondern auch die Möglichkeit, sich zu viel gezahlte Steuern zurückzuholen. Wie das geht und welche Kosten Sie jetzt, kurz vor der Abgabefrist, noch ohne Nachweis absetzen können, erfahren Sie im Folgenden. 

Pauschalkosten ohne Nachweis absetzen

Die Steuererklärung kann einiges an Nerven kosten. Doch mit smartsteuer ist die Abgabe im Handumdrehen und ganz ohne Sorgen erledigt. Denn es gibt eine ganze Reihe von Pauschalkosten, die Sie ohne Belege oder Nachweise von Ihrer Steuer absetzen können.

Dazu gehören: 

Belege nach Abgabe der Steuererklärung nachreichen

Für alle anderen Aufwendungen, wie haushaltsnahe Dienstleistungen oder Ausgaben über den Pauschalbeträgen gilt zwar keine Vorlagepflicht beim Finanzamt, aufbewahren sollten Sie die entsprechenden Nachweise aber trotzdem. Bis zu einem Monat nach Erhalt Ihres Steuerbescheids kann das Finanzamt diese Nachweise nämlich noch anfordern. Andersrum haben Sie ebenso lang Zeit, um Einspruch bei Ihrem Bescheid einzulegen und Belege nachzureichen. In den meisten Fällen sollte die Berechnung auf dem Steuerbescheid stimmen, jedoch ist eine gründliche Prüfung hier dringend empfohlen, denn Fehler passieren und es wäre doch ärgerlich, wenn Sie Geld verschenken würden.

Was bedeutet das konkret für mich? 

Grundsätzlich sollten Sie alle Belege, sofern vorhanden, aufbewahren. Meist werden alle Pauschalen ohne Nachfragen akzeptiert, hat das Finanzamt aber doch mal Rückfragen, sind Sie so auf der sicheren Seite. Mit der Online-Steuererklärung von smartsteuer können Sie Ihre Steuererklärung direkt digital an das Finanzamt schicken. Das Programm führt Sie Schritt-für-Schritt durch das Interview und fragt dabei automatisch alle Pauschalen ab, sodass Sie das Maximum aus Ihren Steuern holen. Für mehr Steuertipps abonnieren Sie unseren Newsletter. 

 

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