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Steuerfreibeträge steigen: Das bleibt für Angestellte, Rentner und Co.

Mit den aktuellen Beschlüssen des Bundestages haben sich bedeutende Änderungen bei den Steuerfreibeträgen ergeben. Diese Anpassungen gelten rückwirkend ab dem 1. Januar 2024 und könnten für Sie den einen oder anderen finanziellen Vorteil bringen. Welche Freibeträge jetzt gelten, erfahren Sie im Folgenden.

Der Grundfreibetrag

Im Fokus der Änderungen steht der Grundfreibetrag, der für alle Bürger in Deutschland von Bedeutung ist. Er stellt sicher, dass ein Teil Ihres Einkommens, der zum Lebensunterhalt benötigt wird, einkommensteuerfrei bleibt. Der Grundfreibetrag wird von 11.604 € um 180 € auf insgesamt 11.784 € angehoben. Das bedeutet, dass Sie im Jahr 2024 bis zu diesem Betrag keine Einkommensteuer zahlen müssen. Je höher dieser Freibetrag ist, desto weniger Steuern zahlen Sie auf jeden verdienten Euro, der dazukommt. Dieser Freibetrag gilt für Sie egal, ob Sie angestellt, selbstständig oder in Rente sind.

Anhebung des Kinderfreibetrags

Die gute Nachricht für alle Eltern: zusätzlich zur Erhöhung des Grundfreibetrags wird auch der Kinderfreibetrag rückwirkend um 228 € auf 6.612 € pro Kind angehoben. Diese Maßnahme zielt darauf ab, Familien weiter zu entlasten und ihnen in Zeiten steigender Lebenshaltungskosten finanziell unter die Arme zu greifen.

Auswirkungen der Freibeträge

Inwieweit sich die Erhöhung dieser Freibeträge für Sie auswirkt, hängt von Ihrer Steuerklasse ab. Während der Grundfreibetrag und der Kinderfreibetrag jedem zustehen, profitieren Sie mit einem höheren Steuersatz stärker von diesen Erhöhungen. Bei einem Steuersatz von 45 % können Sie durch die Anhebung des Grundfreibetrags bis zu 81 € sparen, während Sie je nach Steuersatz zwischen 27 und 101 € pro Kind durch den erhöhten Kinderfreibetrag einsparen können.

Dazu ein Beispiel: Nehmen wir an, eine kinderlose Person in Steuerklasse 1 verdient brutto 3.000 € im Monat. Durch die Anhebung des Grundfreibetrags erhält diese Person etwa 60 € netto mehr im Monat. Diese Anpassungen werden mit der Lohnabrechnung für Dezember 2024 ausgezahlt, während Selbstständige und Rentner den höheren Freibetrag erst bei der Steuererklärung für das Jahr 2024 berücksichtigen können. Für Sie lohnt es sich also in jedem Fall eine Steuererklärung im nächsten Jahr für 2024 abzugeben. Mit der Online-Steuererklärung von smartsteuer holen Sie das Maximum aus Ihrer Steuer, beantworten ein paar einfache Fragen und sichern sich im Schnitt eine Erstattung in Höhe von 1.266 €.

Fazit

Insgesamt bieten die Anhebungen der Steuerfreibeträge eine wichtige Entlastung, insbesondere angesichts der steigenden Krankenkassenbeiträge und anderer finanzieller Belastungen ab 2025. Um auch in Zukunft das Maximum aus Ihrer Steuer zu holen, lohnt sich eine Steuererklärung mit smartsteuer.

Weitere Informationen zu den neuen Steuerfreibeträgen und Steuererklärung gibt es immer aktuell bei smartsteuer im Bereich Steuerwissen.

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