Steuern sparen in schwierigen Zeiten: Außergewöhnliche Belastungen und Sonderausgaben nutzen
Wir leben in spannenden Zeiten. Die wirtschaftlichen und politischen Unsicherheiten stellen uns alle vor Herausforderungen. Was ist dabei für Sie das Wichtigste? Für viele ist es Zeit, über die eigenen, ganz persönlichen Sicherheiten nachzudenken. Eine sichere Zukunft hängt schließlich nicht zuletzt auch an den Finanzen. Eine gute Rücklage, und eine Entlastung bei den Steuern, ist da eine gute Möglichkeit. Das Gute ist, es gibt einige Möglichkeiten Ihre Steuern zu senken und sich sogar eine gute Erstattung zu sichern. Das Absetzen von außergewöhnliche Belastungen, Sonderausgaben und Werbungskosten sind dabei die besten Chancen für Sie, sich zurückzuholen, was Ihnen zusteht.
1. Außergewöhnliche Belastungen: Unvermeidbare Kosten steuerlich absetzen
Zu den außergewöhnlichen Belastungen gehören alle Kosten, die Ihnen zwangsläufig entstehen und die über das normale Maß hinausgehen, wie z. B. Krankheitskosten, Pflegekosten oder notwendige Umbauten in der Wohnung. Vor allem, wenn Sie selbst pflegebedürftig sind oder einen Angehörigen betreuen, fallen diese Ausgaben an:
- Krankheitskosten: Zu den absetzbaren Kosten zählen ärztlich verordnete Medikamente, Behandlungen und Hilfsmittel wie Brillen oder Hörgeräte. Auch Kosten für alternative Heilmethoden können absetzbar sein, wenn Sie ein ärztliches Attest vorlegen.
- Pflegekosten: Sollten Sie oder ein naher Angehöriger pflegebedürftig werden, können Sie die Ausgaben für ambulante Pflegedienste, Pflegeheime und Pflegehilfsmittel steuerlich geltend machen. Auch der Umbau der Wohnung zur Barrierefreiheit fällt darunter.
- Zumutbare Eigenbelastung: Das Finanzamt berücksichtigt außergewöhnliche Belastungen allerdings nur, wenn sie einen gewissen Eigenanteil, die sogenannte zumutbare Belastung, überschreiten. Dieser Anteil richtet sich nach Ihrem Einkommen, Familienstand und der Anzahl Ihrer Kinder. Alle Ausgaben, die darüber liegen, können Sie absetzen.
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2. Sonderausgaben: Steuerliche Entlastung für Vorsorge und wichtige Ausgaben
Sonderausgaben sind Aufwendungen, die sich auf wichtige Bereiche wie Altersvorsorge, Versicherungen und Spenden beziehen und direkt vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden können.
- Vorsorgeaufwendungen: Beiträge zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung sind als Sonderausgaben absetzbar. Arbeitnehmer und Selbstständige profitieren hier besonders, da solche Vorsorgeaufwendungen das steuerpflichtige Einkommen spürbar senken können. Auch Beiträge zur Riester- oder Rürup-Rente zählen als Sonderausgaben und können sich steuerlich für Sie lohnen.
- Spenden und Kirchensteuer: Spenden an gemeinnützige Organisationen und die gezahlte Kirchensteuer sind ebenfalls Sonderausgaben und senken direkt die Steuerlast. Gerade in Krisenzeiten entscheiden sich viele Menschen, andere finanziell zu unterstützen – steuerlich ein doppelter Vorteil.
- Schulgeld: Eltern, deren Kinder private Schulen besuchen, können bis zu 30 Prozent des gezahlten Schulgeldes (maximal 5.000 Euro pro Jahr) absetzen. Dies gilt jedoch nur für bestimmte Schularten und setzt voraus, dass die Schule staatlich anerkannt ist.
3. Werbungskosten: Beruflich bedingte Ausgaben optimal nutzen
Werbungskosten sind Ausgaben, die im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit anfallen. Die Werbungskostenpauschale beträgt aktuell 1.230 €. Das bedeutet, Sie können ohne Nachweis durch Belege diese Summe gelten machen. Alle Ausgaben, die darüber liegen, sollten Sie aber außerdem in der Steuererklärung angeben.
- Fahrtkosten zur Arbeit: Die Pendlerpauschale deckt Kosten für den Arbeitsweg ab und beträgt 0,30 € pro Kilometer, ab dem 21. Kilometer sogar 0,38 €. Gerade Berufspendler können so jährlich eine nennenswerte Steuerentlastung erzielen.
- Homeoffice-Pauschale: Seit der Pandemie ist das Arbeiten von zu Hause gängiger geworden, und Sie können pro Homeoffice-Tag 6 €, maximal jedoch 1.260 € pro Jahr, absetzen. Diese Pauschale wird übrigens auch dann gewährt, wenn kein eigenes Arbeitszimmer vorhanden ist.
- Arbeitsmittel und Weiterbildung: Beruflich genutzte Arbeitsmittel wie Laptops, Fachliteratur oder Software sind ebenfalls absetzbar. Auch die Kosten für Fortbildungen oder Kurse, die Ihre berufliche Qualifikation fördern, können Sie als Werbungskosten angeben.
Fazit: Steuervorteile gezielt nutzen
Gerade in unsicheren Zeiten hilft eine gründliche Steuerplanung dabei, die eigenen Rücklagen zu sichern. Mit außergewöhnlichen Belastungen können Sie hohe Krankheits- oder Pflegekosten absetzen und so unvorhergesehene Belastungen abfedern. Sonderausgaben senken durch die Absetzbarkeit von Vorsorgeaufwendungen und Spenden das steuerpflichtige Einkommen. Die Werbungskosten bieten Berufstätigen eine weitere Möglichkeit, Ausgaben wie Fahrtkosten, Homeoffice und Arbeitsmittel geltend zu machen. Mit smartsteuer können Sie all diese Kosten einfach in Ihrer Steuererklärung absetzen und das bis zu 5 Jahre rückwirkend! Wie nutzen Sie Ihre Steuervorteile optimal?
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