09.04.2025 · Aktuelles · Arbeitnehmer · Selbstständige · Lesezeit: 2 min

Nebenjob & Steuern 2025: Wann lohnt sich eine Steuererklärung?

Viele Menschen in Deutschland üben neben ihrem Hauptberuf einen Nebenjob aus, um ihr Einkommen aufzubessern oder neue Erfahrungen zu sammeln. Fast 5 % der Arbeitnehmer haben einen zweiten Job als Nebentätigkeit. Dabei stellt sich häufig die Frage: Müssen diese Nebeneinkünfte versteuert werden, und lohnt sich in diesem Zusammenhang eine Steuererklärung? In diesem Artikel erklären wir, wann ein Nebenjob steuerlich relevant wird und ob sich eine Steuererklärung lohnt! 

Minijob: Geringfügige Beschäftigung und Steuerpflicht

Ein weit verbreiteter Nebenjob ist der sogenannte Minijob, auch als geringfügige Beschäftigung bekannt. Seit dem 1. Januar 2025 gilt dabei eine Verdienstgrenze von 556 € monatlich. In der Regel führt der Arbeitgeber für solche Beschäftigungen eine pauschale Lohnsteuer von 2 % ab, wodurch für den Arbeitnehmer keine weitere Steuerpflicht entsteht. Das bedeutet, dass der Verdienst aus einem Minijob nicht in der Steuererklärung angegeben werden muss.

Dennoch kann eine Steuererklärung für Minijobber vorteilhaft sein, wenn weitere Einkünfte oder abzugsfähige Ausgaben vorliegen, beispielsweise Werbungskosten oder Sonderausgaben. Wer zusätzlich Fahrtkosten oder Arbeitsmittel steuerlich geltend machen möchte, kann von einer freiwilligen Steuererklärung profitieren.

Steuerklasse VI: Zweiter Job bei anderem Arbeitgeber

Überschreitet der Nebenjob die Verdienstgrenze, weil es zum Beispiel um einen weiteren Job bei einem anderen Arbeitgeber neben dem Hauptberuf handelt, wird dieser Zweitjob in der Regel nach Steuerklasse VI besteuert. Diese Steuerklasse ist mit höheren Abzügen verbunden. In solchen Fällen ist die Abgabe einer Steuererklärung verpflichtend, da beide Einkünfte angegeben werden müssen.

Da in Steuerklasse VI keine Freibeträge angesetzt werden, kann es sein, dass zu viel Lohnsteuer einbehalten wurde. Wer eine Steuererklärung abgibt, kann sich zu viel gezahlte Steuern zurückholen. Dies gilt insbesondere, wenn der Gesamtverdienst innerhalb des Grundfreibetrags in Höhe von aktuell 12.096 € liegt oder du hohe Werbungskosten, wie für Fahrtwege oder Fachliteratur, absetzen kannst.

Selbstständige Nebentätigkeit: Steuerliche Pflichten

Handelt es sich bei dem Nebenjob um eine selbstständige Tätigkeit, bist du verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, unabhängig von der Höhe des Einkommens. Die Einnahmen und Ausgaben müssen detailliert aufgelistet werden, in der sogenannten Einnahmen-Überschuss-Rechnung, kurz EÜR. Betriebsausgaben, die das zu versteuernde Einkommen mindern und somit die Steuerlast reduzieren, können aber ebenfalls angegeben werden.

Zudem kann die Kleinunternehmerregelung greifen, wenn der Umsatz unter 22.000 Euro im Jahr bleibt. In diesem Fall entfällt die Umsatzsteuerpflicht, was eine steuerliche Erleichterung darstellen kann. Wer jedoch regelmäßig Investitionen tätigt oder Vorsteuer geltend machen will, sollte prüfen, ob der Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung steuerlich vorteilhafter ist.

Fazit

In vielen Fällen bist du mit einem Nebenjob verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Aber auch wenn keine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung besteht, weil es sich um einen Minijob handelt, kann es ordentlich Geld sparen, die Steuererklärung abzugeben.

Am einfachsten erledigst du das mit der Online-Steuererklärung von smartsteuer. Beantworte ein paar Fragen und lass dir live ausrechnen, wie viel du zurückbekommst. Auch die EÜR kannst du hier einfach online erstellen und zusammen mit der Erklärung direkt bei deinem Finanzamt abgeben. Die Nutzung einer digitalen Lösung spart nicht nur Zeit, sondern hilft auch dabei, mögliche Fehler zu vermeiden und das Maximum aus deiner Steuererklärung herauszuholen.

Jana Wagner
Verfasst von:
Steuern einfach verstehen - nach diesem Prinzip schreibt Jana für smartsteuer. Nach ihrem Studium in Germanistik sammelte sie Erfahrungen als Freie Journalistin einer Tageszeitung, als TV-Redakteurin und als Werbetexterin. Seit 2023 unterstützt sie uns im Team dabei, das Thema Steuern spannend und verständlich aufzubereiten.