23.04.2025 · Aktuelles · Arbeitnehmer · Rentner · Lesezeit: 2 min

Solarstrom, E-Auto & Co.: Diese Prämien gelten 2025

Der Trend um Solarstrom und E-Autos hat sich in den letzten Jahren zu einem Dauerthema entwickelt. Die Energiewende schreitet voran, und mit ihr ergeben sich für Verbraucher zahlreiche Möglichkeiten, für eine steuerliche Förderung auch in 2025. Besonders Photovoltaikanlagen und Elektrofahrzeuge gibt es noch immer interessante Prämien und Steuererleichterungen, die du kennen solltest. Im Folgenden geben wir dir einen Überblick über die aktuellen Prämien zu Solarstrom, E-Auto und Co.​

Steuerliche Vorteile für Photovoltaikanlagen

Seit 2023 gilt in Deutschland für die Anschaffung und Installation von Photovoltaikanlagen ein sogenannter Nullsteuersatz. Das bedeutet, dass beim Kauf und der Montage solcher Anlagen keine Mehrwertsteuer anfällt. Diese Regelung umfasst wesentliche Komponenten wie Stromspeicher, selbst wenn diese nachträglich zu einer bestehenden Anlage hinzugefügt werden. Voraussetzung ist, dass die Anlage auf oder in der Nähe von Wohngebäuden installiert wird und eine maximale Leistung von 30 Kilowatt-Peak (kWp) nicht überschreitet. Zusätzlich entfällt die Umsatzsteuer auf den selbst verbrauchten Strom, was den bürokratischen Aufwand für Betreiber erheblich reduziert.

Förderungen und Steuererleichterungen für Elektrofahrzeuge

Die Förderung von Elektroautos hat sich in den letzten Jahren dagegen ziemlich verändert. Der Umweltbonus sowie die KfW-Förderung 442 wurden Ende 2023 eingestellt. Dennoch bestehen weiterhin einige finanzielle Anreize:​

  • Kfz-Steuerbefreiung: Elektrofahrzeuge, die bis Ende 2025 zugelassen werden, sind bis zum Jahr 2030 von der Kfz-Steuer befreit. Diese Regelung gilt auch für Gebrauchtwagen, sofern die Erstzulassung innerhalb des genannten Zeitraums liegt.
  • Dienstwagenbesteuerung: Für Arbeitnehmer, die einen elektrischen Dienstwagen auch privat nutzen, wurde die Bemessungsgrundlage für die Versteuerung des geldwerten Vorteils angepasst. Seit Juli 2024 gilt diese Vergünstigung für Fahrzeuge mit einem Bruttolistenpreis von bis zu 95.000 Euro, zuvor lag die Grenze bei 70.000 Euro. ​

Sonderabschreibungen für Unternehmen: Unternehmen können für neu angeschaffte, rein elektrische Fahrzeuge eine Sonderabschreibung von 40 Prozent im ersten Jahr geltend machen. Diese Regelung gilt für Anschaffungen im Zeitraum von Juli 2024 bis Dezember 2028 und soll die Elektrifizierung von Firmenflotten fördern. ​

 Regionale Förderprogramme und weitere Anreize für E-Autos

Neben den bundesweiten Maßnahmen bieten einige Bundesländer und Kommunen eigene Förderprogramme an. So unterstützt beispielsweise Baden-Württemberg mit dem BW-e-Solar-Gutschein den Kauf eines Elektrofahrzeugs in Kombination mit einer Photovoltaikanlage. Es ist daher ratsam, sich über lokale Fördermöglichkeiten in der eigenen Umgebung zu informieren. ​

Steuerliche Absetzbarkeit von Ladeinfrastruktur

Die Installation einer privaten Ladestation, auch als Wallbox bekannt, kann steuerlich geltend gemacht werden. Arbeits- und Anfahrtskosten, die im Zusammenhang mit dem Einbau stehen, können als Handwerkerleistungen bis zu einem Höchstbetrag von 6.000 Euro pro Jahr angesetzt werden, wobei 20 Prozent direkt von der Steuerschuld abgezogen werden können. ​

Fazit: Solarstrom und E-Auto Prämien

Im Jahr 2025 profitieren Verbraucher und Unternehmen weiterhin von verschiedenen steuerlichen Vorteilen und Förderungen im Bereich der erneuerbaren Energien und Elektromobilität. Die Befreiung von der Mehrwertsteuer für Photovoltaikanlagen und die Kfz-Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge bieten finanzielle Anreize, die den Umstieg auf nachhaltige Technologien erleichtern. Um immer die du siehst also, es lohnt sich, die eigene Steuererklärung mit smartsteuer einfach und schnell zu erledigen. Mit smartsteuer holst du immer das Beste aus deinen Steuern und sicherst dir deine Erstattung. 

 

 

Jana Wagner
Verfasst von:
Steuern einfach verstehen - nach diesem Prinzip schreibt Jana für smartsteuer. Nach ihrem Studium in Germanistik sammelte sie Erfahrungen als Freie Journalistin einer Tageszeitung, als TV-Redakteurin und als Werbetexterin. Seit 2023 unterstützt sie uns im Team dabei, das Thema Steuern spannend und verständlich aufzubereiten.