Steuerpläne im neuen Koalitionsvertrag: Das ändert sich ab 2025

Der Koalitionsvertrag der neuen Regierung steht! Die neue Koalition aus CDU/CSU und SPD hat im aktuellen Koalitionsvertrag weitreichende steuerpolitische Maßnahmen angekündigt. Ziel ist es, Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen zu entlasten und gleichzeitig gezielte Anreize zu setzen. In diesem Artikel erfährst du alles über die wichtigsten steuerlichen Änderungen.
Höhere Pendlerpauschale
Eine der größten Änderungen im Bereich der Steuer, betrifft die Pendlerpauschale. Ab dem Steuerjahr 2026 wird die Entfernungspauschale nämlich schon ab dem ersten Kilometer auf 38 Cent pro Kilometer erhöht. Bisher galt dieser Satz erst ab dem 21. Kilometer, für kürzere Strecken waren bisher nur 30 Cent absetzbar. Diese Maßnahme bringt eine spürbare Entlastung für Pendler und soll Berufstätige mit langen Arbeitswegen finanziell unterstützen.
Soli & Ehrenamt
Der Solidaritätszuschlag wird auch weiterhin bestehen bleiben. Entgegen einiger Erwartungen wurde im Koalitionsvertrag keine Abschaffung oder Abmilderung dieser Zusatzabgabe beschlossen. Positive Veränderungen bringt die neue Koalition aber für das Ehrenamt. Wer sich ehrenamtlich engagiert, kann sich über höhere steuerfreie Pauschalen freuen:
- Die Übungsleiterpauschale steigt auf 3.300 €
- Die Ehrenamtspauschale auf 960 €
Damit können mehr Menschen ihre Aufwandsentschädigung steuerfrei erhalten. Ein klares Signal zur Förderung des gesellschaftlichen Engagements. Wenn du bisher nicht wusstest, wie du deine ehrenamtliche Tätigkeit steuerlich geltend machen kannst, erfährst du es im smartsteuer Blog.
Steuerfreiheit für Überstunden & Mehrarbeit
Wenn der Arbeitstag mal länger ist, kann sich das in Zukunft ebenfalls auszahlen. Zur gezielten Förderung von Mehrarbeit sollen Überstundenzuschläge steuerfrei sein. Vorausgesetzt, sie gehen über die tariflich vereinbarte oder vergleichbare Vollzeitarbeitszeit (beispielsweise 40 Stunden in der Woche) hinaus. Aber auch Prämien für Teilzeitkräfte, die ihre Arbeitszeit auf eine tariflich orientierte Vollzeitstelle erhöhen, sollen steuerlich begünstigt werden.
Arbeiten nach der Rente wird steuerfrei attraktiver
Wer nach dem Erreichen des gesetzlichen Rentenalters weiterarbeitet, kann künftig bis zu 2.000 € monatlich steuerfrei verdienen. Eine Idee, die vor allem den Rentnern hilft, die sich zur Rente etwas dazuverdienen wollen. Diese Regelung lindert den Fachkräftemangel und sorgt für mehr Flexibilität im Ruhestand.
Entlastungen in Gastronomie & Energie
Auch die Gastro und Energiebranche darf mit steuerlichen Erleichterungen rechnen: Der Mehrwertsteuersatz in der Gastronomie soll dauerhaft von 19 % auf 7 % gesenkt werden. Diese Maßnahme entlastet vor allem kleine und mittlere Betriebe.
Hinzu kommt, die Reduzierung der Stromsteuer. Diese wird auf das europäische Mindestmaß heruntergefahren. Dieses liegt für die Stromsteuer bei 0,1 € pro kWh.
Für Unternehmen des produzierenden Gewerbes, wie Bäckereien oder Autofabriken beträgt das europäische Mindestmaß 0,05 € pro kWh. Da auch die Übertragungsnetzentgelte sinken sollen, können sich alle auf eine Entlastung bei der Stromrechnung freuen.
Elektro-Dienstwagen & E-Mobilität im Fokus
Die Preisgrenze für steuerlich begünstigte vollelektrische Dienstwagen steigt von bisher 70.000 € auf 100.000 €. Die Kfz-Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge wird außerdem bis 2035 verlängert. Diese Änderungen sollen die E-Mobilität weiter fördern, sowohl für Unternehmen als auch für Privatpersonen.
Neue Regeln für Unternehmen und Investitionen
Im Bereich der Unternehmen und Investitionen gibt es ebenfalls ein paar Neuerungen. Ab 2025 können Ausrüstungsinvestitionen im ersten Jahr mit 30 % der Anschaffungskosten abgeschrieben werden, das gilt auch für die Jahre 2026 & 2027.
Die Körperschaftsteuer soll zudem ab 2028 in fünf Schritten um insgesamt 5 Prozentpunkte gesenkt werden.
Der Gewerbesteuer-Mindesthebesatz wird von 200 auf 280 Prozent erhöht, das soll Steuerdumping in Regionen mit sehr niedrigen Hebesätzen verhindern.
Weitere Maßnahmen
Trotz der vielen neuen Änderungen, gibt es auch Steuern, welche die Koalition erst einmal beibehält. So wird zum Beispiel an der internationalen Mindeststeuer für Großkonzerne festgehalten.
Auch die Finanztransaktionssteuer auf EU-Ebene wird weiterhin unterstützt, auch wenn diese in der Kritik steht, Kleinanleger zu treffen.
Die geplante Erhöhung der Luftverkehrsteuer wird ebenfalls zurückgenommen. Das Fliegen könnte also günstiger werden.
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Fazit:
Die steuerpolitischen Pläne der Koalition enthalten viele relevante Änderungen – von höherer Pendlerpauschale über steuerfreie Überstunden bis zu attraktiveren Rahmenbedingungen für Unternehmen und Rentner. Noch sind viele Details in der Umsetzungsphase, doch schon jetzt lässt sich sagen: Die Steuererklärung 2025 wird viele neue Chancen zur Steuerersparnis bieten.
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