21.03.2023 · Arbeitnehmer · Beliebte Beiträge · Lesezeit: 2 min

VaSt – die vorausgefüllte Steuererklärung

Die eigene Steuererklärung in wenigen Minuten erledigen? Das geht am besten mit VaSt, der vorausgefüllten Steuererklärung. Ab März kannst Du als smartsteuer-Kunde einfach Deine Daten vom Finanzamt online abrufen und in die Erklärung einfügen. Welche Vorteile VaSt für Dich hat und wie Du es nutzen kannst, erfährst Du in diesem Artikel. 

Was ist VaSt?

VaSt ist die Abkürzung für die vorausgefüllte Steuererklärung. Diese Funktion erleichtert Dir die Abgabe. Viele Finanzdaten, zum Beispiel von Deinem Arbeitgeber oder der Kranken- oder Rentenkasse werden direkt elektronisch an das Finanzamt übermittelt. Diese Daten liegen also bereits vor und trotzdem müssen sie auch in Deine Steuererklärung. Mit VaSt kannst Du diesen Schritt mit wenigen Klicks erledigen. Der Abruf ist in der Regel ab Ende März bei Deinem zuständigen Finanzamt möglich, dann stehen alle Daten vollständig und aktuell bereit.

Um welche Daten handelt es sich bei der VaSt?

Diese Daten kannst Du durch VaSt abrufen lassen: 

  • die Stammdaten, wie Name, Adresse, Konfession und Steuernummer,
  • die Daten Deiner Lohnsteuerbescheinigung, Brutto, Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer
  • Rentenzahlungen bei Steuerzahlenden im Ruhestand,
  • die Sozialversicherungsbeiträge, also Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung 
  • Beiträge zur Altersvorsorge mit Riester- und Rürup-Rente.
  • die Kapitalerträge mit Freistellungstellungsauftrag
  • die Beiträge zu Vermögenswirksamenleistungen
  • Spendenzahlungen 

Wie funktioniert die vorausgefüllte Steuererklärung?

Um solche persönlichen Daten vom Finanzamt abrufen zu können, muss vorher Deine Identität bestätigt werden. Diese Authentifizierung ist mit smartsteuer ganz einfach.

Wer nicht so gern Videos schaut, bekommt hier noch eine kurze und eine lange Anleitung.

Kurzfassung:

  • bei smartsteuer registrieren oder anmelden
  • Antrag für den Datenabruf für VaSt stellen.
  • Auf „Mein Elster“ anmelden und die Freigabe vornehmen
  • bei  https://vast.smartsteuer.de/: auf „Freischalten“ klicken
  • Daten abrufen und Import im Steuerfall starten
  • Fertig!

VaSt: Kleiner Aufwand – große Wirkung

Sie müssen also eine kleine Anstrengung vollbringen. Aber dafür bekommen Sie auch was zurück. Denn in diesem Jahr sparen Sie sich die Eingabe der vom Finanzamt abgerufenen Daten. Ab dem nächsten Jahr sieht es noch besser aus. Denn dann müssen Sie sich nicht mehr authentifzieren.

Sie starten Ihre Steuererklärung und machen Folgendes:

  1. Datenübernahme aus dem Vorjahr,
  2. Datenabruf beim Finanzamt (VaSt),
  3. übrige Daten, etwa Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen ergänzen.
  4. Das war es auch schon!

Fazit

Die vorausgefüllte Steuererklärung, VaSt, spart Dir richtig Zeit! Du kannst diese Funktion übrigens jedes Jahr wieder verwenden und so die Steuererklärung einfach per Knopfdruck fertig machen und Deine Erstattung sichern! Mit smartsteuer kannst Du außerdem bis zu 4 Jahre rückwirkend Deine Steuererklärung abgeben und so gleich mehrmals profitieren! 

Juliane Jug
Verfasst von: