25.08.2020 · Rentner · smart steuern ·
Lesezeit: 2 Min.

Kippt bald die Rentenbesteuerung?

Ich kenne kaum jemanden, der die Besteuerung von Renten gut findet. Und wenn wir bei smartsteuer Rentenbesteuerung zum Thema machen, sind die Kommentare sehr eindeutig. Die entscheidende Frage dabei: Ist die Besteuerung von Renten eine Doppelbesteuerung? Denn das wäre eindeutig verfassungswidrig. Vielleicht bekommen wir dafür bald höchstrichterlich eine Antwort auf die Frage. Denn der Bundesfinanzhof (BFH) „beabsichtigt“, noch in diesem Jahr eine Entscheidung zu treffen. 

Worum geht es genau?

Nun, jedes Jahr müssen immer mehr Rentner Steuern zahlen. Das liegt daran, dass seit 2005 das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung greift. Kurz gesagt bedeutet das: die Altersvorsorge ist steuerfrei – die Rente selbst steuerpflichtig.
Das passierte 2005 nicht auf einen Schlag, sondern läuft Schritt für Schritt: Wer 2005 in Rente ging, musste noch 50 Prozent seiner Rente versteuern. Dieser Wert wuchs und wächst jedes Jahr, aktuell sind wir bei 80 Prozent. Wer 2040 oder später in Rente geht, zahlt für seine gesamte Rente Steuern. Auf der anderen Seite gibt es regelmäßig steigende steuerliche Freibeträge bei der Altersvorsorge. Ausführlicher finden Sie das in diesem Blogbeitrag.

Mit dieser Lösung schien die Politik auf der sicheren Seite. Aber ganz so einfach war es dann doch nicht. Denn das Tempo von steigender Besteuerung der Rente und sinkender Besteuerung der Rentenbeiträge (Altersvorsorge) ist nicht immer gleich. Und so kann es prinzipiell passieren, dass Renten besteuert werden, obwohl auch schon teilweise die Rentenbeiträge versteuert wurden. Das wäre dann eine Doppelbesteuerung – und die hat das Bundesverfassungsgericht schon 2002 für verfassungswidrig erklärt.

Und warum ist nicht einfach alles so geblieben wie vor 2005? Nun, das hängt genau mit dem Bundesverfassungsgericht zusammen. Denn das hatte bemängelt, dass Beamte ihre Pension komplett versteuern mussten. 

Wie stehen die Chancen?

Vorab: Es ist eher unwahrscheinlich, dass das komplette System der Rentenbesteuerung gekippt wird. Fast alle Experten gehen lediglich von einer eher geringen Zahl von Betroffenen aus. Heißt andersrum: Bei den meisten funktioniert das beschriebene System „Altersvorsorge steuerfrei – Rente steuerpflichtig“ ohne Doppelbesteuerung.

Nichtsdestotrotz dürfen alle Rentner und vor allem alle zukünftigen Rentner gespannt auf das Urteil schauen. Denn es ist recht klar, dass die zukünftigen Rentner stärker von  Doppelbesteuerung betroffen sein werden. 

Und hier kommt unser Hoffnungsträger: Dr. Egmont Kulosa. Nie gehört den Namen, sagen Sie? Ich vorher auch nicht. Er gilt aber als anerkannter Experte für die Besteuerung der Alterseinkünfte und -vorsorge. Und – Trommelwirbel – er ist einer der Richter am BFH, die mit der Doppelbesteuerung befasst sind. Und warum nun ein Hoffnungsträger? Richter Kulosa ließ in einem Fachkommentar erkennen, dass für ihn die aktuelle Rentenbesteuerung zumindest teilweise verfassungswidrig sei.
Und das ist doch schon mal was…

Mehr zum Thema erfahren Sie auch im folgenden Video:

Was bedeutet das konkret für mich?
Egal ob schon Rentner – oder später mal einer: Das noch in diesem Jahr zu erwartende BFH-Urteil zur Rentenbesteuerung wird uns alle betreffen. Wir bleiben da auf jeden Fall für Sie dran.

Mandy Pank
Verfasst von:
Mandy ist im Marketing tätig und immer darauf bedacht steuerliche Themen so einfach wie möglich aufzubereiten. Dabei hilft ihr natürlich auch ihr Hintergrund als Steuerfachangestellte. Sie versetzt sich gerne in die Lage der Kunden, um herauszufinden, wo der Schuh drückt. Doch auch für ihre Kollegen hat sie immer ein offenes Ohr und steht ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
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LETZTE BEITRÄGE

Bisherige Kommentare (Selber ein Kommentar hinterlassen)

  • Avatar Volker Mueller sagt:

    Wir alle zahlen Steuern auf unsere Einkünfte auf unsere Arbeit , als Rentner noch mal Steuern zu bezahlen ist Doppeltbesteuerung ! Unsere scheiß Politiker sollten sich dafür schämen die Rentner noch mal ab zu zocken !

  • Avatar Karl-Heinz Ripperger sagt:

    Sie hätten ihre Chance gehabt. Statt der Mehrwertsteuersenkung (Beruhigungspille) , die gar nichts gebracht hat, außer natürlich für Leute, die sowieso Geld übrig hatten, hätte man bei Geringverdienern und Rentnern die Steuerbelastung bei Verdiensten unter 2.000,00€ deckeln können. Diese Maßnahme hätte pro Jahr ca. 500 – 700€ gebracht. Das Positivste: Das Geld wäre zu 90% in der Region geblieben.

  • Avatar Peter Enders sagt:

    Ich als Arbeitnehmer zahle Steuern vom Einkommen. Ganz unabhängig von ihnen zahle ich Rentenbeiträge. Wenn diese später auch versteuert werden, ist die effektive oder Gesamtsteuer auf mein Einkommen höher. Was soll diese blöde Frage?

  • Avatar Dietmar D. sagt:

    Hallo, ch finde es eine Schweinerei das die Renten besteuert werden. Man hat doch schon das ganze Leben Steuern bezahlt und nun auch noch im alter für das geld, das man eingezahlt hat und nun ausgezahlt bekommt, auch noch steuern zu zaheln. Deutsche schämt euch

  • Avatar W. Reppeuk sagt:

    Die Aussage im Artikel
    „Und warum ist nicht einfach alles so geblieben wie vor 2005? Nun, das hängt genau mit dem Bundesverfassungsgericht zusammen. Denn das hatte bemängelt, dass Beamte ihre Pension komplett versteuern mussten“.
    bedarf unbedingt folgender Ergänzung:
    Das Bundesverfassungsgericht hat lediglich gefordert, die Ungleichheit zwischen der Besteuerung der Renten und der Pensionen zu beseitigen. Die bisherige Besteuerung der Renten hätte unverändert so bleiben können, dann hätte eine Verbesserung in der Besteuerung der Pensionen erfolgen müssen, was zu weniger Steuereinnahmen für den Fiskus geführt hätte. Das Bundesverfassungsgericht hat die Entscheidung hierüber dem Gesetzgeber überlassen. Und oh Wunder, der Gesetzgeber hat sich mit der nachgelagerten Rentenbesteuerung für die höheren Einnahmen für den Fiskus und die Mehrbelastung von Millionen von Rentnern entschieden.
    Die Behauptung vieler Politiker, dass das Bundesverfassungsgericht die Erhöhung der Renten gefordert hätte und sie nicht anders hätten handeln können, ist schlicht die Unwahrheit.

  • Avatar Gerhard Kazmierowski sagt:

    Es gibt ja viele Rentner die sich freuen würden ,wenn die Doppelbesteuerung gekippt wird und dann endlich auch mehr auf dem Konto hätten.Der
    Kleine zahlt in Deutschland meistens die Zeche.
    Die Nachgelagerte Besteuerung hilft doch nur wer Geld hat,denn wer von uns kleinen Rentnern oder Arbeitnehmern kann denn ca. 1000 € im Monat darin einzahlen. Erst muss man als Arbeitnehmer Steuern zahlen und dann immer mehr auch als Rentner. Danke für ihre Info.

  • Avatar Andreas Kaloumenos sagt:

    Warum zögert das Bundesverfassungsgericht so mit ihrem Urteil zur Doppelbeteuerung? Will man einer Partei helfen so kurz vor der Wahl und die Rentner beruhigen damit sie die „Richtigen“ wählen? Nicht nur die Doppelbesteuer ist eine Schande sondern auch die vielen versteckten Steuern und dann gleich noch die Märchensteuer noch drauf….ist das nicht auch eine Doppelbesteuerung? Das wir durch die „vielen Steuern“ auf den Strom den teuersten Strom weltweit bezahlen müssen. Was natürlich ein Elektroauto sehr teuer im Betrieb macht. Es gehört endlich eine Reform de ganzen Steuersystems her. Transparenz spart auch viel Geld her Minister!

  • Avatar Neumann Rolf sagt:

    Ich möchte mal darauf hinweisen, dass die Rentner aus den neuen Bundesländern, die Anrechnungszeiten vor dem 3.Oktober erworben haben, Bewertung hin oder her, ihre Rentenzahlungen aus versteuertem Einkommen geleistet haben.
    Das bedeutet, daß die Thematik der nachgelagerten Besteuerung speziell für diesen Personenkreis geprüft und ggf. speziell geregelt werden müsste.

  • Avatar Skujins Silke sagt:

    Sollte in diesem Jahr noch ein Gerichtsurteil zur Rentenbesteuerung verabschiedet werden, wäre es doch gut zu wissen ob jeder Rentner deshalb vorsorglich beim zuständigen Finanzamt Widerspruch einlegen sollte.

  • Avatar Sonja Krahl sagt:

    45 Arbeitsjahre immer im Schichtbetrieb,die Doppelbeteuerung ist eine Schweinerei, wir müssen Steuern zahlen, wird gleich für 2021 übermittelt, da sind die Politiker schnell, aber wenn etwas beschlossen soll zugunsten der Rentner, dauert es Jahre

  • Avatar Gabriela Raßbach sagt:

    Nach 48 Jahren Vollzeit Tätigkeit mit Steuerklasse 1 bzw. 4 habe ich ausgiebig Steuern bezahlt. Das jetzt die erarbeitete Rente nochmals versteuert wird, ist unglaublich. Warum werden denn die Pensionen der Beamten besteuert? Sie haben ja in ihrer Berufstätigkeitszeit wenig gezahlt. Arbeitslosenversicherung? ! Rentenversicherung? ! Krankenversicherung? ! Sind privat versichert, zahlen 50 % u.s.w. Wir können nur leider alle davon ausgehen, dass sich an der Besteuerung der Renten ausgerechnet in dieser aktuellen Zeit nichts ändern wird. Die Kassen müssen irgendwie wieder gefüllt werden. Und wer soll sie sonst füllen wenn nicht die Steuerzahler.

  • Avatar Schulz sagt:

    Ich finde es eine bodenlose Frechheit dass wir , die ein lebenslang gearbeitet haben noch steuern auf unsre Rente zahlen müssen und das doppelt da ja die Beiträge schon versteuert werden also Doppel Belastung!!! Nicht genug dass bei Steuerklasse 1 schon die lohnsteuern so hoch sind !! Das ist unser Geld das wir uns schwer erarbeiten. Müssen wir dann als Rentner noch zusätzlich arbeiten gehen dass wir unsre Nebenkosten zahlen können ??? Was ist das nur für eine Regierung??? Ihr solltet euch schämen !!!

  • Avatar Dagobert von Ahnen sagt:

    Schande über deutsche Politiker des Bundestages, die diese Regelung der Rentenbesteuerung auf den Weg gebracht haben ! Meine gesamte Betriebsrente wird mir wieder durch solche Tricks und Wortspiele genommen. Sollen sie sich doch das Geld von denen holen, die ihr Vermögen nicht durch eigenständige Hände Arbeit erworben haben, holen. Die, die den Reichtum dieses Landes schaffen, werden durch Politik und Gr0ßunternehemen „gesetzestreu“ über den Tisch gezogen !

  • Avatar Schuster H.-Joachim sagt:

    Werte Politiker : Seht euch doch mal die Rentenpolitik in den Nachtbar – EU-Ländern an , könntet ewentuell noch was lernen .
    Mit fr. GRUSS SCHUSTER

  • Avatar Alfons Kuhn sagt:

    Interessant ist, dass die beiden Verfahren vor dem BFH keinen ehemals rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer betreffen und daher von den Finanzämtern nicht auf den „normalen“ Rentner angewendet werden. Es wird daher kein Ruhen des Verfahrens bei einem Einspruch ermöglicht.
    Lediglich bei einem vor dem Finanzgericht des Saarlandes laufenden Verfahren handelt es sich um einen bisher rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer. Da das Verfahren vor dem Finanzgericht läuft, bedarf es jedoch der Zustimmung des jeweiligen Finanzamtes, wenn ein Ruhen des Verfahrens ausgesprochen werden soll. Man hat also kein Anrecht darauf.

  • Avatar Ute sagt:

    Also ich muss noch arbeiten und habe jetzt schon Angst davor, im Alter arm zu werden.
    Es kann nicht sein, dass in Deutschland ein Arbeitnehmer, der 45 Jahre gearbeitet hat, nicht mehr als ca. 200 EUR mehr an Rente hat, als die Grundrente, die jetzt beschlossen wurde. Geschweige denn die Doppelbesteuerung der Betriebsrenten etc. Man soll privat noch für die Rente vorsorgen – da wird man echt nur abgezockt , denn durch Gehaltsumwandlung in eine Pensionskasse oder ähnliches muss man auch noch Kranken- und Pflegeversicherung bezahlen, bei den Betriebrenten ebenso und dann wird die die gesetzliche Rente auch noch 88 % besteuert werden (also alle Renteneinkünfte werden brutto zusammen gerechnet, dann die Steuern abgezogen – egal ob die hä

  • Avatar Elmar sagt:

    Vielleicht sollten wir mal die nicht mehr wählen, die uns das eingebrockt haben.
    GRÜNE und SPD!
    1999 – 2005
    Rentenbesteuerung eingeführt – rechtswidrig!
    Durch die Besteuerung der Kapitallebensversicherung ab 2000 in die private Altersvorsorge vieler Menschen eingegriffen – Enteignung!
    Riester eingeführt – Schrott!

  • Avatar Wolfgang Sp. sagt:

    Hallo
    wenn ich in Rente gehe habe ich 2022 habe ich 47 Jahre gearbeitet und davon 41 Jahre
    Wechselschicht , ich habe immer Brav meine Steuern bezahlt war niemals Arbeitslos war noch bei der Bundeswehr 18 Monate Wehrdienst und demnächst als Rentner auch noch Steuern zahlen ?
    Man wundert sich immer über die steigende Kriminalität , aber ganz einfach unsere Politiker machen es ja vor , halten nicht was sie verprechen , sorgen nur Geld in ihre Taschen siehe Diäten
    siehe Krankenversicherungen .
    ich meine die sollten sich erst einmal um wichtigere Dinge kümmern als Rentner die ihr ganzes Leben gearbeitet haben noch zu verarmen.
    Aber wichtig ist in anderen Ländern gut da zu stehen auf unsere Kosten.

  • Avatar Jochen Frank sagt:

    Eines stört mich an diesem Artikel! Hier wird nicht von einer ungleichen Behandlung von Rentnern und Pensionären berichtet, sondern alle gleich behandelt. Zum Beispiel ist der Freibetrag bei Rentnern ca. 900 € und Verheiratete ca. 1800 €, bei Pensionierten Beamten ist der Freibetrag bei ca. 1400€, Verheiratete ca. 2800€, zudem kommt noch ein Sonderfreibetrag für Beamte Pensionäre von ca. 485€ bzw. ca. 970€ für Verheiratete. Wieso wird hier nicht nach dem Gleichheitsprinzip verfahren wie das angeblich mit der Steuer vorgenommen wurde?

  • Avatar Leopold Rolf sagt:

    Also wenn ich auf meinen Lohnzettel sehe wir mir zuerst vom Brutto die Lohnsteuer abgezogen.
    Vom verbliebenen Netto dann die anderen Abgaben. Dann wir die Rente die ja vom Netto in die Rentenversicherung eingezahlt wurde bei Renteneintritt noch mal versteuert. Das ist eindeutig eine Doppelbesteuerung. Ich zahle ja auch von meinem Netto in die Krankenversicherung ein , fehlt bloss noch das man darauf auch noch Steuern bezahlen soll wenn man mal Krankengeld bekommt, oder Arbeitslosengeld. Die Besteuerung gehört abgeschafft denn Rentner zahlen ja trotzdem genug Steuern. Mehrwertsteuer, Ökosteuer, Weinsteuer . Da wird bestimmt eine lange Liste daraus.

  • Avatar Didi sagt:

    Der sinnlose Vergleich mit den Beamten ist fast nicht mehr zu ertragen. Die Beamten werden 2 Monate vor Pensionseintritt noch einmal brav befördert und haben als Pensionäre nahezu das gleiche Einkommen wie zuvor. Die arbeitenden Deppen hingegen werden abgezogen und besteuert. Waren es doch Beamte die vor Gericht die Besteuerung der Renten durchgesetzt haben. Man darf gespannt sein…. da Richter doch auch Beamte sind.

  • Avatar Sridel sagt:

    Ich finde die Besteuerung der Renten ist nicht gerechtfertigt.
    Hier werden wieder die kleinen Leute vom Staat geschöpft.
    Da klagt ein Beamter weil er seine sicher nicht geringe Pension versteuern soll.
    Eine Pension für die er nie auch nur einen Cent eingezahlt hat , eine Pension die aus den Steuerzahlungen der Arbeitnehmer und nun auch Rentner gezahlt wird.
    Das kann nicht sein und ist nicht rechtens.
    Dann kommt nich hinzu dass die Krankenversicherung der Pensionäre zu 70 % von der Beihilfe, sprich wieder vom Staat aus unseren Steuergelder bezahlt wird.
    Ein Beamter hat immer noch mindestens doppelt soviel Nettopension wie ein Angestellter .
    Ein Angestellter zahlt sein gesamtes Arbeitsleben Steuern auf sein Einkommen, und bekommt im Durchschnitt nach 45 Arbeitstagen ca 1500 Euro Bruttorente auf die er wieder Steuern zahlen muss….was ist an diesem System gerecht…
    Unsere Politik wird daran nichts ändern , denn auch die Politiker sind Beamte.

  • Avatar Armin sagt:

    Ich bin EU-Rentner und 57Jahre alt. Geschieden seit 2019. Im Moment habe ich durch meine Töchter in Berufsausbildung noch einen Freibetrag. Im Quartal zahle ich € 251,00 Steuern für 2021. In 2022 fällt der Freibetrag weg. dann zahle ich schon klar über € 400,00 an Steuern also über € 1600,00 im Jahr. Das wird mich dazu zwingen, das ich für die Riester-Rente nichts mehr leisten kann. Spätestens ab 2025 kann ich auch die € 80,00 mtl. für die Bausparkasse nicht mehr aufbringen. Durch die Scheidung bedingt musste ich mein Haus zurückkaufen. Zahle dafür € 420,00 monatlich deutlich weniger als Miete. Doch durch die steigende Steuerlast muss ich spätestens 2028 mein Haus verkaufen und könnte durch den hohen Mietspiegel im Rhein-Main-Gebiet sogar in Hartz IV abrutschen. Und das alles wegen einer ungerechten Steuerpolitik.

  • Avatar Randulf Fischer sagt:

    Ich bin seit 1 Jahr Rentner (Deutsche Rentenversicherung Arbeiter und Angestellte), lebe aber schon seit langem in Kanada.
    Statt mich über Doppelbesteuerung aufzuregen, muss ich mich mit
    3-fach Besteuerung herumärgern.
    In Deutschland habe ich bis Ende 2004 über 349 Monate (DM + Euro) einbezahlt, und in diesen Zeitraum wurden von mir (umgerechnet auf DM) rund 1.356.000,00 DM eingezahlt und gemäß damaligen Richtlinien versteuert. Seid Einführung der nachhaltigen Versteuerung 2005, habe ich in Deutschland lediglich geringe Einnahmen gehabt. In 31 Monaten belief sich mein Einkommen lediglich noch auf knapp 9900 Euro. Ich habe also fast alles bereits versteuert, muss nun in Kanada nochmals meine Deutsche Rente voll versteuern und laut Steuerbescheid 2021 aus Deutschland soll ich von meiner geringen Rente (1.170 Euro/Monat) nun 1500 Euro Steuern für ein halbes Jahr Rente zurückzahlen.

    Ein Hoch der Abzocke!

    Rechne ich den Arbeitgeberanteil dazu, sind runde 2,8 Millionen DM eingezahlt worden (zu 50 % versteuert).
    Bei rund 2.340 DM Rente, sind dies 28.080 DM im Jahr. Um den eingezahlten Betrag (von Zinsen, die ich auf einem Sparbuch bekommen hätte, will ich gar nicht reden) als Rente ausbezahlt zu bekommen, müsste ich noch etwas mehr als 99.7 Jahre leben. Dann wäre ich 166 Jahre.

    Ich will es versuchen, aber wie wahrscheinlich ist das????

    Wahrscheinlicher ist es doch wohl, dass mindestens die Hälfte der eingezahlten Beträge dem Staat zufallen. Wenn das bei allen so ist, die in die Rentenkasse einzahlen, wer steckt sich diese Unsummen dann in die Tasche? Und ist es dann nicht unglaublich, von einem solchen Spender auch noch Steuern auf bereits zweimal versteuerte Beträge zu verlangen?

    Nun ja, irgendwer ist halt immer der Dumme.


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