23.07.2021 · Arbeitnehmer · smart steuern ·
Lesezeit: 3 Min.

Abschaffung des Ehegattensplittings – pro und contra

Fast genau vor 63 Jahren (am 18. Juli 1958) wurde das Ehegattensplitting in Deutschland eingeführt. Kritik daran gab es gefühlt immer. „Das hält die Ehefrau am Herd fest“, ist wohl der am häufigsten genannte Grund. Zuletzt gab es aber mehr Gegenwind. So streben SPD, Grüne, Linke und auch die AfD in ihren Wahlprogrammen zumindest eine Reform an. Doch was würde das bringen? Was wären die Alternativen oder Varianten? All das erklären wir Ihnen – und zuerst natürlich auch, was das Splitting überhaupt bringt.

So funktioniert das Ehegattensplitting

Verheiratete oder Paare in einer anerkannten Lebenspartnerschaft können bei der Steuer die Zusammenveranlagung wählen. Das Paar ist demnach eine wirtschaftliche Einheit mit gemeinsamer Versteuerung. Und zwar so:

  • Zuerst werden die zu versteuernden Einkommen des Paares addiert, die Summe dann durch zwei geteilt (halbiert, gesplittet).
  • Für diese Hälfte die Einkommensteuer berechnet.
  • Diese Steuer danach verdoppelt – und schon ergibt sich die Einkommensteuer für das Paar.

Erst halbieren – und dann verdoppeln. Da ändert sich doch nichts, sagen Sie jetzt vielleicht. Aber: Wir haben eine Steuerprogression. Mit steigendem Einkommen steigt meist auch der Steuersatz.
Die Folge: Wenn ein Paar zusammen 60.000 € zu versteuern hat, und eine Person alles verdient (und die andere nichts) beträgt die Steuerersparnis knapp 6.000 € – im Vergleich zur Einzelveranlagung bei der Steuer. Oder andersherum: Wäre das Paar nicht verheiratet, müsste es insgesamt rund 6.000 € mehr zahlen. (Und sollte sich ernsthaft überlegen, wegen des Geldes zu heiraten.) 

Dabei gilt die Faustregel: Je größer der Einkommensunterschied ist, desto größer die Steuerersparnis.

Was wäre wenn?

Wissenschaftler des Rheinisch-Westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung (RWI) haben sich in einer Studie genau diese Frage gestellt: Was wäre, wenn statt des Ehegattensplittings wieder individuell besteuert werden würde? 

Die überraschende Antwort: Es könnten mehr als eine halbe Million neue Jobs entstehen! Aber natürlich sehen die Experten auch die Kehrseite der Medaille. Denn gerade Paare mit sehr unterschiedlichem Einkommen müssten mit sinkendem verfügbarem Einkommen rechnen, was bei Paaren, die insgesamt eh nicht viel verdienen, schon an die Existenz gehen könnte. 

Zudem lässt die Untersuchung der Wissenschaftler eins außer acht: Rechtlich ist die Abschaffung des Splittings von einem Tag auf den anderen kaum vorstellbar. In den Programmen der Parteien ist dann auch in der Regel von einer Reform die Rede. Bei der SPD etwa, dass schon bestehende Ehen unangetastet bleiben. 

Welche Möglichkeiten gibt es für eine Reform?

Wenn wir mal von der eben erwähnten Individualbesteuerung absehen, die juristisch nicht gehen dürfte und der Idee eines Familiensplittings (Schwerpunkt Kinder) der AfD, bleiben noch zwei Vorschläge:

  • ​​Individualbesteuerung mit übertragbarem Grundfreibetrag: Wenn nur eine Person Geld verdient, wird von ihrem Einkommen der Grundfreibetrag (aktuell 9.744 €) abgezogen. Es wären aber dadurch definitiv mehr Steuern zu zahlen als zuvor mit Ehegattensplitting. Aber immer noch weniger als bei einer reinen Individualbesteuerung. Wenn aber der Partner oder die Partnerin selbst Geld verdient und über den Grundfreibetrag kommt, entfällt der Abzug des Grundfreibetrags. So ungefähr stellen sich das Grüne und Die Linke vor.
  • Realsplitting mit übertragbarem Grundfreibetrag: Etwas anders ist es hier. Maximal wird der Grundfreibetrag von der Person mit dem höheren Einkommen auf die schlechter verdienende Person übertragen. So hat es die SPD im Programm stehen, dürfte auch in vielen Fällen zu einer Verschlechterung führen. Allerdings schreibt die SPD auch, dass das nur für neu geschlossene Ehen gelten solle – und bei den bestehenden Ehen besteht.

Was würde das bringen?

Aber würde das dazu führen, dass die wenig oder gar nichts verdienende Person jetzt anfangen würde zu arbeiten? In einem Artikel des Informationsdienstes des Instituts der deutschen Wirtschaft heißt es: „Eine Einschränkung des bestehenden Splittings würde die Arbeitsanreize für Zweitverdiener jedoch nur leicht erhöhen.“ Also kurz gesagt: So lassen sich kaum mehr – vor allem – Frauen in Arbeit oder eine Arbeit mit höherem Verdienst bringen. Mehr Steuern wären aber oft zu zahlen. Es sei denn, es gäbe irgendeine Form der Kompensation. 

Was bedeutet das konkret für mich?
Wer schon verheiratet ist, wird wohl aller Wahrscheinlichkeit nach auch weiterhin auf die steuerlichen Vorzüge des Ehegattensplittings vertrauen können. Denn juristisch dürfte es sehr schwer werden, das einfach abzuändern (weshalb die SPD ja auch nur von neuen Ehen spricht). Falls es zu einer rot-rot-grünen Regierung kommen sollte (ist gerade aber nicht sehr wahrscheinlich), dann dürfte aber eine Reform des Ehegattensplittings kommen. Wenn die CDU/CSU am Ruder bleibt, wird alles so bleiben wie bisher. Und wenn auch noch die FDP dabei ist, dann erst recht. 

Katrin Lengtat
Verfasst von:
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LETZTE BEITRÄGE

Bisherige Kommentare (Selber ein Kommentar hinterlassen)

  • Avatar Michael Brackmann sagt:

    Die „angebliche“ Besserstellung der Frau (bzw. besser: des geringer verdienenden Ehepartners) soll also tatsächlich dadurch erreicht werden, dass im Ergebnis dieser Person weniger Steuern abverlangt werden, dafür jedoch dem besserverdienenden Partner zum Teil erheblich mehr belastet wird? (siehe Programm der Grünen)
    Das kann sich auch nur jemand ausdenken, der den Splittingtarif und die Steuerklassen nicht richtig verstanden hat!
    Wäre es da nicht viel besser, einfach mal eine „Aufklärungskampagne“ zu starten?
    Wenn die Lebenspartnerschaften z. B. über die echte Wirkung der Steuerklassen (nur Vorauszahlung!) und das Faktorverfahren aufgeklärt würden, würde man vielleicht verstehen, dass das Splitting monetär nur Vorteile bringen kann und es ja auch immer noch die freiwillige Einzelveranlagung gibt!
    Grüne und SDP sollten da dringend nochmal nachbessern!
    (Glaube auch kaum, dass eine Abschaffung des Splittings nur für neue Ehen gerecht wäre und verfassungsrechtlich haltbar?)

  • Avatar Peter Enders sagt:

    Erstaunlich, dass die Katholische Kirche ganze 10 Jahre gebraucht hat, um ihr Verständnis der Rolle der Frauen in der Gesellschaft auf diesem Gebiet durchzusetzen.
    NB: Die erste Straßenbahnfahrerin gab es (ungefähr) in Ostdeutschland 1953 – in Westdeutschland 1974. Je jünger die Journalistinnen im DLF (und in geringerem Maße im Inforadio RBB) sind, desto öfter identifizieren sie die Zustände in Westdeutschland mit denen in ganz Deutschland. Das ist ganz gewiss nicht im Sinne der deutschen Einheit.

  • Avatar Seibelt Viola sagt:

    Wenn man über die Abschaffung des Ehegattensplitting nachdenkt, sollt zuvor über die Abschaffung der Mehrwertsteuer nachgedacht werden. Ist mit Einrichten der Mehrwertsteuer nicht auch das Ehegattensplitting eingerichtet worden? Sozusagen als eine Art Ausgleich? Davon mal abgesehen, wieviel will der deutsche Staat von seinen Bürgern noch haben? Zu den staatlichen Abgaben kommen noch sehr hohe Lebenshaltungskosten!!! Viola Seibelt

  • Avatar Erna sagt:

    Oh mein Gott,

    was für ein famoses Thema!

    Gerade mal 43 % aller steuerplichtigen Ehepaare kommen in den Genuss einer 20 MILLIARDEN STEUERSUBVENTION für die Eheschließung!

    57 % aller steuerplichtigen Ehepaare gehen bei diesem Steuer-Spiel teilweise oder ganz LEER AUS!!!

    Steuerpflichtige Ehepaare im unteren Einkommensegment sind heute bei diesem Spiel SO ARM (!), dass sich viele noch nicht mal mehr ein 2. Kind leisten können. DANKE AUCH!

    Was für ein WAHNSINNS-Deutschland!

  • Avatar DRy sagt:

    Dieser Artikel ist irreführend!
    Es wird nicht hinreichend und ausreichend erklärt, was das Ehegattensplitting bewirkt.
    Es wird auch nicht hinreichend und ausreichend erklärt, welche Alternativen es gibt.

    Es wird vor allem aber nicht hinreichend und ausreichend erklärt, dass das BVerfG befand, dass der Gesetzgeber „Regelungen vermeiden [muss], die geeignet sind, in die freie Entscheidung der Ehegatten über ihre Aufgabenverteilung in der Ehe einzugreifen“

    Ebenso wird unterschlagen, dass das BVerfG 1957 urteilte: „Zur Gleichberechtigung der Frau gehört, dass sie die Möglichkeit hat, mit gleichen rechtlichen Chancen marktwirtschaftliches Einkommen zu erzielen wie jeder männliche Staatsbürger.“ (BVerfGE 6, 55 ff)

    Die damalige Verfassungsrichterin Erna Scheffler nannte das Splitting später sogar grundgesetzwidrig.

  • Avatar Ina sagt:

    „Da ändert sich doch nichts, sagen Sie jetzt vielleicht. Aber: Wir haben eine Steuerprogression. Mit steigendem Einkommen steigt meist auch der Steuersatz.
    Die Folge: Wenn ein Paar zusammen 60.000 € zu versteuern hat, und eine Person alles verdient (und die andere nichts) beträgt die Steuerersparnis knapp 6.000 € – im Vergleich zur Einzelveranlagung bei der Steuer. Oder andersherum: Wäre das Paar nicht verheiratet, müsste es insgesamt rund 6.000 € mehr zahlen. (Und sollte sich ernsthaft überlegen, wegen des Geldes zu heiraten.) “

    mhmmmm … schon klar.
    Wenn beide 30.000 € verdienen, hat das Paar zusammen auch 60.000 € zu versteuern.
    Blöd nur, dass dann die die Steuerersparnis fast NULL € ist – im Vergleich zur Einzelveranlagung bei der Steuer. Oder andersherum: Das Paar wird so versteuert als wenn es gar nicht verheiratet wäre, nämlich so wie bei der Einzelveranlagung

  • Avatar Susanne sagt:

    „Die Begünstigungen durch das Ehegattensplitting sind nicht gerechtfertigt. Die Besteuerung der Ehe muss sich daran messen lassen, ob sie entsprechend der Ausrichtung der Grundrechte jedem einzelnen Individuum gerecht wird. Es reicht nicht, dass die Ehe als Gesamtheit angemessen besteuert wird. Soweit der Gesetzgeber Förderzwecke verfolgt, bestehen ebenfalls verfassungsrechtliche Schranken: Eine einseitige Eheförderung im Steuerrecht ohne gleichzeitige Förderung der Familie lässt sich mit Art. 3 Abs. 1 GG nicht vereinbaren. Eine einseitige Förderung der Einverdienst-Ehe lässt sich außerdem mit Art. 3 Abs. 2 GG nicht vereinbaren.“

    Vgl. Franziska Vollmer, „Verfassungsrechtliche Fragen der Ehe- und Familienbesteuerung“ In: Althammer, Jörg; Klammer, Ute (Hrsg.): Ehe und Familie in der Steuerrechts- und Sozialordnung, ISBN 978-3-16-148614-2

  • Avatar Anselm sagt:

    Ich freu mich, dass es das Ehegattensplitting gibt.
    Nirgends auf der Welt werden Reiche jedes Jahr mit über 16.000 Euro vom Finanzamt beschenkt, das der Pöbel erwirtschaftet hat. :-)))))

  • Avatar E. S. sagt:

    Bei Abschaffung des EGS werden auch die Ehepaare benachteiligt, bei denen ein Partner steuerpflichtige Rente bezieht und der andere eine sehr niedrige Rente hat.
    Steuererhöhung also auch bei den Rentnern!
    Absolut unsozial!

  • Avatar SBorell sagt:

    Eine Aufgabenteilung in der Familie zu treffen, ist eine freie Entscheidung beider Partner. In erster Linie dient das der Versorgung der Kinder. Schule, Hausaufgaben, Musikschule, Sportverein, …
    Das würde alles wegfallen, wenn beide Partner gleich arbeiten gehen würden. Letztlich verzichtet man auf ein Einkommen zum Wohle der Kinder. Da ist das Splitting absolut gerechtfertigt.

    Alternativ könnte z.B. auch das Kindergeld verdoppelt werden.
    Lediglich bei kinderlosen Ehepaaren sehe ich die Abschaffung ein.

    Warum die Abschaffung allerdings Stellen schaffen soll, verstehe ich nicht.
    Sie schafft bestimmt einen zusätzlichen Bedarf.

  • Avatar Frederik Hesterman sagt:

    Soso, da soll z.B. ein Ehemann monatlich 400,- Euro Einkommensteuer mehr zahlen, damit seine Frau – sofern sie arbeiten will und eine Arbeitsstelle findet – 200,- Euro monatlich weniger an Einkommensteuern zahlen muss. Das kann nicht im Sinne einer Ehe sein. Und im Sinne der Ehefrau schon mal gar nicht.
    Übrigens: Eine Abschaffung des Ehegattensplitting hätte auch erhebliche Auswirkungen auf ein mögliches Arbeitslosengeld. Dies verringert sich entsprechend.
    Was dann auch nicht mehr möglich wäre: Bisher konnten die weniger verdienenden Ehefrauen bei drohender Arbeitslosigkeit frühzeitig die Steuerklasse 3 wählen.
    Mich bzw. meine Ehe betrifft das ganze so kurz vor der Rente glücklicherweise nicht. Meine Rente erhalte ich steuerfrei. Würde mich die Abschaffung des Ehegattensplitting noch treffen, wäre meine Rente steuerpflichtig.

  • Avatar marion sagt:

    SIE haben einenDenkfehler, das Ehegattensplitting ist Blödsinn. Es gehört abgeschafft und durch ein Familiensplitting ersetzt .Kinder kosten Geld , es reicht nicht das Kindergeld zuerhöhen . Das Ehegattensplitting ist etwas um die Frau nach wie vor bei vielen MÄNNERN die FRAU dazu zubewegen das sie Hause bleibt und wer hat das nachsehen im Alter die Frau

  • Avatar Kai Schulte sagt:

    Sehr schön liebe Regierung,
    Die Kinder werden jetzt in Kitas erzogen, weil Mama und Papa beide Vollzeit arbeiten müssen, um am Ende das gleiche im Geldbeutel zu haben wie davor. Es werden dann wohl demnächst nur noch die Kinder bekommen die es sich leisten können. Ich weiß nicht wie viele Haushalte ein gemeinsames Einkommen von 60000 Euro haben, ich gehöre leider nicht dazu.
    Ich stelle somit fest, sollte die Ampel das umsetzen, wird es für die Familien mit geringen bis mittleren Einkommen eine verflucht schwere Zeit. Da die Lebenshaltungskosten in diesem Jahr extrem angestiegen sind. Man kann sich ja jetzt schon den Weg zur Arbeit kaum leisten.
    Danke liebe Regierung und alles im Namen der Gleichberechtigung, Lachhaft.

  • Avatar Maik sagt:

    HALLÖCHEN,IHR LIEBEN. Das ist mal wieder Tybisch von der Politik. Ehegattingsplitting abschaffen, dass ist nur eine neue Masche von der Regierung um Steuergelder einzufahren. Ich bin Verheiratet und wir können keine Kinder kriegen, noch Adoption war Mega schwer mit der Behörde,was man da für Voraussetzungen haben muss,dass ist der Wahnsinn. Kinderlosepaare sind wieder die,die Steuerlich ausgebeutet werden. Vielen Dank an die Ampel Regierung.

  • Avatar Ingo sagt:

    Die Abschaffung des EGS ist eine der brutalsten, verklausulierten Steuererhöhungen der letzten 50 Jahre. Unter dem Deckmantel der angeblichen Schaffung von Arbeitsplätzen und der heuchlerischen Behauptung der Abschaffung von Benachteiligungen von Frauen im Arbeitsleben wird hier eine unverschämte Steuererhöhung zu Lasten der verfassungsrechtlich zu schützenden Ehen vorbereitet. Die desaströse, finanzielle Konsequenz aus diesen Plänen wird leider den Betroffenen erst dann bewusst,wenn demnächst 500 Euro (oder mehr)monatlich am Familieneinkommen fehlen. Stellt sich die Frage,warum unsere bisherige Regierung diese gigantische Quelle nicht angezapft hat. Moral fällt,so glaube ich,als Beweggrund aus. Also war es dem bisherigen Gesetzgeber einfach zu heiss,eingespielte Familieneinkommen zu torpedieren. Es bleibt abzuwarten, wie Verfassungsrechtler auf diese Ambitionen
    unserer neuen Regierungsriege reagieren. Das die Betroffenen diese schleichende Steuererhöhung einfach so tolerieren,bezweifle ich.

  • Avatar Thomas sagt:

    Das Verstehe ich nicht, das EGS sollte doch gerade den Umstand widerspiegeln, dass es sich um EINEN Haushalt handelt, alles andere macht gar keinen Sinn und würde viele Familien in den Ruin treiben. Gemeinsame Einkommen müssen auch gemeinsam versteuert werden können. Schließlich teilt man sich doch in der Ehe Alles, daher gibt es auch nicht die behauptete Benachteiligung des geringer Verdienenden (als Politiker würde ich mich schämen so etwas auch nur zu denken), stattdessen wird die Reform eben die ganze Familie nur benachteiligen. Und wer das EGS wider Erwarten in der Ehe nicht gerecht findet ist ja auch jetzt schon nicht gezwungen dieses Modell zu wählen, es werden sich vermutlich aber nicht viele finden die das so sehen.

    Zu neuen Jobs führt das auch nicht – sondern nur zur weiteren Verknappung der jetzt schon nicht zur Verfügung stehenden Jobs. Meine Frau sucht seit drei Jahren nach einem Job in dem Bereich, den sie studiert hat, was soll der Zwang diesen Job zu finden nun daran ändern?

    Von einer sozialen Partei sollte man etwas Soziales erwarten, davon ist diese Reform so weit entfernt wie es nur vorstellbar ist.

    Und gibt es eigentlich irgendwo einen stichhaltigen Beleg dafür, dass die Abschaffung nur für neue Ehen gilt? Alles was ich dazu finden konnte geht auf diesen „Fakt“ nicht ein!? Da die Politik sich in den letzten Jahren schon mehrere solcher Fehler geleistet hat und aktuell auch immer wieder leistet, würde ich da also nicht so gutgläubig sein und vom Schlimmsten ausgehen.

  • Avatar Klaus Hopfe sagt:

    Wir sind seit 1998 verheiratet durch den Umbruch damals in der damaligen DDR waren sehr viele Arbeitslos und neue Arbeitsplätze gab es nicht und da wir zu diesem Zeitpunkt auch 2 Kinder hatten, war es sehr schwer eine Arbeit zu finden deswegen haben wir uns entschieden, ich gehe Arbeiten und meine Frau bleibt zu Hause alleine schon wegen den Kindern. Später kamen noch mal 2 Kinder dazu und es war mit der Finanzplanung nicht immer einfach und jetzt will uns die Regierung wieder mal bestrafen mit ihren Konzept um an noch mehr Steuergelder zu kommen und der Otto Normal Verbraucher hat wieder mal das Nachsehen. Klasse 4 Kinder für den Staat und dafür werden wir auf dieser Art und Weise wieder mal bestraft. So was nennt man auch eine versteckte Steuererhöhung, ganz Prima. Das heißt bei der Steuererklärung behält er mehr ein und im Monat mit der 4/4 ist unser Familieneinkommen auch geringer und da meine Frau auch 55 Jahre ist ,sieht es auf dem Arbeitsmarkt für Sie auch nicht mehr rosig aus. Die Leute die sich so was einfallen lassen, sollten sich mal mit der Realität auseinandersetzen, falls die das noch können.

  • Avatar Klaus Fuhrt sagt:

    Die Regierungen haben es bereits geschafft, alt eingesessene Betriebe kaputt zu machen mit immer mehr Zahlungsverpflichtungen usw.
    Jetzt will man auch noch die kleinste Gemeinschaft, die Ehe kaputt machen.
    Darunter werden auch unsere Kinder leiden u.A. und das nicht wenig.
    Das Ehegattensplitting ist doch aus gutem Grund eingeführt worden, warum sollte es jetzt besser sein, das wieder ab zu schaffen.
    Das ist nur reine Steuererhöhung und Abzocke.
    Wenn jetzt der eine Ehepartner länger arbeiten muss, dann muss doch auch wieder jemand sein der die Kinder betreut in der Zeit wo z.B.: dann jetzt die Mutter fehlt. Das muss doch dann auch wieder bezahlt werden.
    Die Politiker, alle wie sie da sind, haben dafür genügend Geld um das zu bezahlen, das haben die Familien aber nicht, dann erst recht nicht mehr.
    Das wird die meisten Familien ruinieren.
    Diese Änderungen haben noch nie etwas gutes gebracht.

  • Avatar Kai sagt:

    Ich bin Alleinverdiener. Meine Frau hatte eine schwere Herz OP und war beruflich sehr ausgelastet. Nach der Geburt unserer Tochter und den 3 Jahren Elternzeit haben wir lange überlegt, was wir machen. Letztendlich haben wir uns dafür entschieden, dass meine Frau kündigt und ihre Gesundheit und Mutter zu sein an erster Stelle steht. So wechselte ich in Steuerklasse 3. Bei der Finanzierung unserer Wohnung würde die Abschaffung vom EGS uns sehr hart treffen.
    Nach einem anderen Urteil aus den 90er hieß es, dass es einem Ehepartner freigestellt sein muss ob er Arbeiten geht oder sich um die Erziehung der Kinder kümmert. Durch das Abschaffen würden man dadurch in die Grundrechte eingreifen. Viel mehr müsste man es Paaren, die nicht verheiratet sind und einen gemeinsame Haushalt auch die Wahl auf Splitting zu geben. So wie es in Frankreich läuft.
    Was intressiert es einen Politiker der im 6 Stelligen Bereich verdient….

  • Avatar Thorsten sagt:

    Wer keine Steuerklasse 3 oder 5 möchte kann jetzt schon 4 mit Faktor wählen. Bei 4 könnte ich keine Familienplanung machen, da die Frau definitiv nicht arbeiten gehen kann. Somit bleibt man Kinderlos, da die Frau arbeiten gehen muss. Bei uns hat der Kindergarten von 8 bis 13 Uhr geöffnet, wie soll man da bitte schön arbeiten gehen? Steuerklasse 3 ist da wirklich von Vorteil, gerade bei Familienplanung, die 200 oder 300€ braucht man monatlich schon

  • Avatar Charly sagt:

    Hallo,
    auch ich bin Alleinverdiener.
    Meine Frau ist 54 Jahre alt und hat sich viele Jahre um Ihre kranke Mutter gekümmert.
    Das war nur durch das Ehegattensplitting möglich.
    Wie, glauben den unsere Politiker, soll meine Frau nun noch eine gut bezahlte Vollzeitstelle finden.
    Die Abschaffung des Splittingsvorteils neben den extremen Preiserhöhungen würde für uns zu einem deutlichen Verlust der Kaufkraft und damit auch zu verminderter Lebensqualität führen.
    Vielen Dank an unsere Regierung. Die haben offenbar keine Ahnung vom wirklichen Leben oder es interessiert sie nicht.

  • Avatar Gretchen F. sagt:

    Man muss m.E. das ganze Konstrukt der Ehe als Versorgungs- und Wirtschaftsgemeinschaft -also die Ehe an sich abschaffen- wenn man das EGS abschaffen will. Denn nach unseren Gesetzen können die Eheleute frei entscheiden, ob einer der beiden zB nur den Haushalt führt und/oder sich um die Kinder kümmert (bei älteren Ehepaaren wird diese Funktion aber wegfallen) oder auch nur einen Minijob annimmt um zB ältere Leute versorgen zu können oder auch zB einem selbständigen Ehepartner, der 75 Stunden die Woche arbeitet, den Rücken frei zu halten durch alleinige Führung des Haushaltes und weiteres ( vgl. § 1360 BGB). Und nur so macht eine Ehe auch Sinn. Was soll eine Ehe im Verhältnis zum Staat denn sonst sein, wenn keine Versorgungs- und Wirtschaftsgemeinschaft (in persönlicher Hinsicht ist sie natürlich sehr viel mehr), in die der Staat nicht reinwurschteln darf?

    Es gilt im Unterhaltsrecht in einer intakten Ehe zudem den Halbteilungsgrundsatz, d.h. der Unterhaltsbedarf entspricht der Hälfte der Einnahmen und dann ist es mE zwingend geboten, wie das Bundesverfassungsgericht auch festgestellt hat, dass das Splittingverfahren Anwendung findet. Jede andere Betrachtung würde denjenigen, der allein verdient oder der mehr verdient auch über Gebühr steuerlich belasten, denn er muss ja (ganz oder teilweise) für zwei das Geld heran schaffen wird aber nicht dementsprechend besteuert, was sehr viel weniger Netto vom Brutto bedeutet als bei alleinstehenden Menschen und daher ungerecht ist, die Ehe schlechter stellt und belastet und sogar zerstören kann (wegen wirtschaftlicher Belastungssituationen und daraus resultierender Streitigkeiten wenn das Geld einmal wirklich knapp wird).

    Es ist auch eine Fiktion, dass insbesondere ältere Frauen ggf. mit einer Krankengeschichte noch eine Arbeit finden (und behalten!) können, die den Ausfall durch den Wegfall des Splittings kompensieren kann zumal von diesem Geld ja auch noch eine Putzkraft finanziert werden muss, die oft mehr verdienen wird, als die Frau auf dem Arbeitsmarkt noch erwirtschaften kann (sofern die Frau zB aus gesundheitlichen Gründen zB Rheuma nicht mehr putzen kann).

    Die Abschaffung des Ehegattensplittung ist daherm.E. frauenfeindlich und führt auch zur Altersarmut von Frauen anstatt sie zu bekämpfen (jedenfalls bei Bestandsehen). Während Männer sich scheiden lassen können, wenn sie keine Lust mehr haben für zwei zu arbeiten (regelmäßig verdienen die Männer ja mehr) und steuerlich nicht dementsprechend entlastet zu werden, wird die Frau, die sich beruflich für die Ehe und/oder Kinder zurück gestellt hat, in ein tiefes Loch fallen (Armut bis zum Lebensende weil der Staat in die Ehe eingegriffen hat). Vollkommen neben der Sache ist es daher, die -allgemeine- Abschaffung des Ehegattensplittings auch noch mit der Förderung von Frauen zu begründen.

    Aber aus diesem Grund haben meines Wissens auch alle Parteien (abgesehen von den Linken, bei denen weiß ich es nicht genau) sich -mehrfach und deutlich- für eine Beibehaltung des Ehegattensplittings jedenfalls für Bestandsehen ausgesprochen und damit auch in
    verfassungsrechtlicher Hinsicht mE Vertrauen geschaffen. Das verhindert vollkommen asoziale Ergebnisse, aber auch für künftige Ehen ist mE die Beibehaltung des Ehegattensplittings zwingend geboten. Alleimerziehende müssen auch geschützt und entlastet werden aber bitte nicht gegen Ehen ausgespielt werden, denn diese müssen ja auch für den Fall der Fälle keinen -oft älteren oder sonstwie erwebseingeschränkten Ehegatten versorgen, was immer wieder vergessen wird vor lauter Vorfreude auf weitere Steuereinnahmen und ein durch wirtschaftliche Not erhöhtes Arbeitsangebot. M.E. verrechnet sich der Staat auch gründlich was Mehreinnahmen anbelangt. Alleinverdiener, die ganz gut verdienen, werden mit ihrer Ehepartner vereinbaren, dass beide arbeiten (wenn möglich), er aber künftig weniger arbeiteten wird, weil er sich bislang nur deshalb so abgemüht hat, weil er seine Frau versorgen musste/wollte was dann nicht mehr steuerlich darstellbar ist, sodass der Staat am Ende, er verdient ja vor allem an den höheren Einkommen, die fast den ganzen Staat finanzieren, selbst unter Berücksichtigung der Sozialabgaben nicht mehr erhält wenn er das Splitting abschafft.

    Hässlich ist es auch immer mit Kinderförderung, die eigentlich die einzig gerechte Sache sei, zu kommen. Für diese sind eigene Förderungen vorgesehen und es liegt in der Natur der Sache, dass Menschen älter werden und die Kinder das Haus verlassen und die Ehe trotzdem noch Bestand haben kann. Der Ehe stellen sich dann andere Aufgaben und sie ist immer noch als solche verfassungsrechtlich zu schützen.

    Und was den Sozialneid betrifft, den mache schieben: wirklich einkommensstarke Menschen sind auf das Splitting nicht angewiesen oder können ihren Frauen angenehme Pöstchen beschaffen, wo diese nicht viel arbeiten müssen aber ganz passabel verdienen. Die Abschaffung würde vor allem diejenigen Alleinverdienerehen treffen, wo einer ganz gut verdient aber auch nicht so viel, dass Rücklagen gebildet werden können.

  • Avatar M.S sagt:

    Für Familien mit Kinder ist das eine Katastrophe.Mann wird ja förmlich gezwungen seine Frau arbeiten zu schicken und die Kinder den ganzen Tag in die Tagesbetreuung zu schicken. Ich Persönlich finde es sehr traurig das Kinder mit fremden Menschen groß werden sollen und nicht mit der Familie .Mann sollte den Familien selbst überlassen ob die Frau arbeiten möchte oder nicht ,ob mann das Kind in die ganz tags betreuung steckt.Das was mit der Abschaffung erreicht wird ist einfach nur Ehefrauen zum arbeiten zwingen.

  • Avatar Franziska sagt:

    Die „ Rolle der Frau“ wird aufgewertet, wenn die Familie insgesamt weniger verdient?? Was soll dieser Blödsinn? Der Staat nimmt schlicht dadurch mehr ein. Ich kenne im Umkreis der Jungfamilien meiner erwachsenen Kinder keine Frau, die Vollzeit arbeitet. Kitaplätze sind leider nicht gesichert. Schulzeiten in den Anfangsklassen mal halb zwölf. Nachmittagsbetreuung hat Wartelisten. Was ist mit Musikunterricht, Schwimmkursen etc etc. ? Zugriff auf Junggebliebene Grosseltern? Kindermädchen? Wenn nicht, bleibt max. nur der Halbtagsjob. Und wenn durch fallendes Splitting ein Verlust von ein paar tausend Euro in d Familie entsteht, wird auf das zweite u auf das dritte Kind sowieso verzichtet. So kann man demographisch blind die Dinge angehen u braucht dann die lieben „Zuwanderer“. So wird das Pferd von hinten aufgezäumt.

  • Avatar Kai sagt:

    Hallo zusammen,

    man sollte erst darüber nachdenken warum, dass Ehegattensplitting eingeführt wurde. Wir haben ein progressives Steuersystem. Eine Ehe wird als Wirtschaftsgemeinschaft gesehen.
    Sprich Verheiratet Paare mussten vorher mehr Steuer zahlen als unverheiratete.
    Bei einem Paar verdient einer 40.000€, der andere 20.000€. Anhand des Verdienst zahlt man nach der progressiven Steuertabelle Steuern. Verheiratet rutschten hier Höher, da der Verdienst zusammengezählt wurde und man damit höher fiel in der Steuertabelle.
    Hier forderte das Gericht eine Änderung aufgrund Gleichstellung und die Ehe nicht benachteiligt werden dürfen. Darauf hin führte die Politik das Ehegattensplitting ein um diesen Nachteil der Ehe abzuschaffen.

    Nicht das Ehegattensplitting ist das Problem, sondern das progressive Steuersystem in Deutschland.

    Eine Ehe bringt auch Verpflichtungen seinen Partner gegenüber, da man als Versorger auftritt und damit den Staat entlastet! Diese rechtlichen Verpflichtungen bestehen für unverheiratete nicht! Nicht nur immer über die Vorteile reden sondern auch über die Nachteile!

    Und wer hier von Abschaffung redet sollte auch eins bedenken von dem hier viele auch profitieren. Unsere Rentensystem besteht auf dem Generationsvertrag. Sprich die Berechnung der Rente baut darauf auf, dass jeder 2 Kinder hat. Wäre somit eine Bevorzugung von Leuten die keine Kindern haben…… Sollen wir jetzt auch noch Anfangen darüber zureden?

  • Avatar Dani Schopp sagt:

    Ich erlebe es als Rückkehrerin in dem Job.
    Wir zahlen so viel Steuer mehr, dass man sich überlegt ob es sich überhaupt lohnt zu arbeiten!
    Das Problem ist aber auch, dass es kaum
    Teilzeitstellen in höheren Jobs gibt.
    Ja, ich möchte nur Teilzeit arbeiten weil es sonst nicht schaffbar ist. Und da der deutsche Staat immer noch nichts gemacht hat um den Erzieher Job attraktiver zu machen, trifft man in Kindergärten auch auf frustrierte Erzieher. Da will ich nicht mein Kind bis abends rein stecken nur damit ich arbeite und dann am Ende fast Nix übrig bleibt. Für was? Frage ich mich. Das ich dann eine minimale bessere Rente bekomme, aber noch bis dahin aufgearbeitet habe und meine Kinder kaum gesehen habe. Leider wird das Grundproblem in Deutschland nicht angegangen. Mehr Geld in soziale Berufe, bessere Prestige Arbeit für soziale Berufe, mehr Teilzeitstellen als Pflicht (und zwar nicht nur für Zurückkehrer in eine Festanstellung, auch für Wechsel und Freelancer) und weniger Steuer für alle (denn was hier passiert ist einfach nicht mehr richtig) und das heißt eine bessere Politik.


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