22.10.2021 · Arbeitnehmer · smart steuern ·
Lesezeit: 3 Min.

Kurzarbeit in 2020? Dann jetzt noch schnell die Steuer machen!

Es sind nur noch wenige Tage bis zum Steuerstichtag am 31. Oktober: Wer zur Abgabe einer  Steuererklärung verpflichtet ist, muss diese bis dahin beim Finanzamt abgegeben haben. Und in diesem Jahr sind es ein paar Millionen mehr, die das müssen. Das sind die, welche 2020 in Kurzarbeit waren. Für diese ist es dann oft auch noch die erste Steuererklärung ihres Lebens. Wir sagen Ihnen, was Sie dabei beachten müssen, um kein Geld zu verschenken. Und natürlich auch, wie Sie mit smartsteuer günstig und schnell zum Ziel kommen.   

Kurzarbeit bedeutet fast immer Steuererklärung

Es nutzt nichts. Natürlich können Sie sich darüber beklagen, dass es ungerecht ist: Erst waren Sie wegen Corona 2020 in Kurzarbeit, hatten also weniger Geld auf dem Konto. Und jetzt sollen Sie deswegen auch noch eine Steuererklärung machen. Aber das Gesetz ist nun mal so: Wer in einem Jahr mehr als 410 € sogenannte Lohnersatzleistungen hatte – und da zählt auch das Kurzarbeitergeld rein – muss im Folgejahr eine Steuererklärung machen.
Aber: Die Steuererklärung hat für viele auch ihr Gutes. Denn nur damit gibt es eine Steuererstattung vom Staat. Wir wollen an dieser Stelle aber auch nicht verschweigen, dass es auch möglich ist, dass eine Steuernachzahlung kommt. 

Noch eine Sache zum Stichtag. Es ist in diesem Jahr formal der 31. Oktober. Da das ein Sonntag ist, rutscht der Termin automatisch auf den nächsten Werktag. Das ist meist der 1. November. Eine Ausnahme stellen die Regionen dar, in denen an diesem Tag Allerheiligen ist. Dort ist es sogar der 2. November.

Warum ist das so – was sind die Auswirkungen?

Da wollen wir uns kurz halten. Lohnersatzleistungen wie Kurzarbeitergeld sind zwar steuerfrei, unterliegen aber dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Was das genau ist, haben wir mit einem Beispiel hier ausführlich erklärt.
Dieser Progressionsvorbehalt wirkt sich steuerlich ganz unterschiedlich aus. Leider gibt es da keine Formel, mit der Sie sofort ablesen können, was die Folgen sind. Es gibt nur eine Faustregel:
Wer auf Kurzarbeit 0 war oder wenig arbeiten durfte, kann eher mit einer Steuererstattung rechnen. Wer hingegen mindestens Kurzarbeit 50 hatte, muss sich eher mit einer Steuernachzahlung beschäftigen.
Generell gilt aber: Sie können – natürlich am besten mit der Hilfe unserer Online-Steuererklärung smartsteuer – fast immer noch was rausholen bei der Steuer. 

Die ganz schnelle Kurzarbeiter-Steuererklärung – für nur 99 Cent

Richtig gelesen: 99 Cent für eine Steuererklärung. Und die dauert dann auch noch kaum fünf Minuten! Wie soll das gehen, fragen Sie vielleicht. Also: Klicken Sie zuerst auf diesen Link und dann auf „Steuererklärung starten“. Sie müssen nur Ihre Daten eingeben und ein paar Fragen beantworten. In vielen Fällen sind Sie dann auch schon fertig. Denn anhand Ihrer Antworten kann smartsteuer sehen, ob für Sie diese verkürzte Steuererklärung in Frage kommt und Sie damit auch kein Geld verschenken. 

Die erweiterte Steuererklärung

Es kann aber auch passieren, dass smartsteuer feststellt, dass für Sie eine verkürzte Steuererklärung ein finanzielles Minus bedeuten würde. Dann werden Sie automatisch zur ausführlichen Version geführt. Auch dort brauchen Sie kein Steuer-Fachwissen. Sie müssen lediglich Fragen beantworten. Durch diese Interviewform ist es nahezu ausgeschlossen, dass Sie Geld verschenken. Sei es bei den Werbungskosten, Sonderausgaben oder anderen Dingen. Sie müssen sich auch nicht damit rumschlagen, wo welcher Wert in welchem Steuerformular einzutragen ist. Macht alles smartsteuer im Hintergrund.
Natürlich können Sie sich zuvor noch ein bisschen einlesen. Wir haben da einige Artikel im Blog. Etwa über Fehler bei der Steuererklärung, die Kurzarbeiter-Steuererklärung, warum Kurzarbeit nicht automatisch zu einer Steuernachzahlung führt und was die Geldbringer bei der Steuererklärung sind.

Das Wichtigste ist aber: Machen Sie die Steuererklärung – und zwar rechtzeitig bis zum Stichtag. Denn eine verspätete Abgabe bedeutet nicht nur Scherereien mit dem Finanzamt, es drohen sogar Strafzahlungen… Und zu hoffen, dass das Finanzamt schon nicht merkt, dass Sie in Kurzarbeit waren, wäre absolut keine gute Idee. Denn der Fiskus weiß das längst. 

Was bedeutet das konkret für mich?
Wer 2020 mindestens 410 € Kurzarbeitergeld erhalten hat, muss bis zum 1. oder 2. November (letzteres in Regionen mit Allerheiligen als Feiertag) seine Steuererklärung beim Finanzamt abgegeben haben. Es ist also allerhöchste Zeit, es endlich zu machen. Wir empfehlen natürlich unsere Online-Steuererklärung smartsteuer. Die verkürzte Version für Kurzarbeiter:innen kostet nur 99 Cent und dauert keine fünf Minuten. 

Mandy Pank
Verfasst von:
Mandy ist im Marketing tätig und immer darauf bedacht steuerliche Themen so einfach wie möglich aufzubereiten. Dabei hilft ihr natürlich auch ihr Hintergrund als Steuerfachangestellte. Sie versetzt sich gerne in die Lage der Kunden, um herauszufinden, wo der Schuh drückt. Doch auch für ihre Kollegen hat sie immer ein offenes Ohr und steht ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Mach Dein Insiderwissen zu Geld!
Steuererklärung starten

LETZTE BEITRÄGE


Kommentar schreiben (* Pflichtfelder)