29.05.2024 · Aktuelles · Arbeitnehmer ·
Lesezeit: 2 Min.

Dienstreisen von der Steuer absetzen

Freuen Sie sich schon auf die nächste Dienstreise? Messen, Weiterbildungen oder Kundentermine können im Job-Alltag eine willkommene Abwechslung sein. Egal, ob es sich bei Ihnen dabei um eine Ausnahme handelt oder zu Ihrem Berufsalltag gehört, Dienstreisen lassen sich meist einfach von der Steuer absetzen. Voraussetzung ist natürlich, dass Ihr Arbeitgeber nicht schon vorab für Sie zahlt. 

Wie kann die Dienstreise abgesetzt werden? 

Grundsätzlich lassen sich alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Dienstreise stehen, von der Steuer absetzen.

Hier ein Überblick:

  • Die Fahrtkosten: Die Kilometerpauschale in Höhe von 0,30 € pro zurückgelegten Kilometer gilt sowohl für Fahrten mit dem privaten PKW als auch für öffentliche Verkehrsmittel oder das Fahrrad. Ab dem 21 Kilometer steigt diese Pauschale auf 0,36 €. Auf Basis von Belegen können außerdem die Tickets für Bus oder Bahn eingereicht und verrechnet werden, falls das nicht von Ihrem Arbeitgeber übernommen wird. 
  • Bei mehrtägigen Dienstreisen, wo eine Übernachtung in einem Hotel nötig ist, greift die Übernachtungspauschale. Diese kann ohne Belege vom Arbeitgeber eingereicht werden und beträgt in Deutschland 20 € pro Übernachtung. Alternativ können Sie Ihre tatsächlichen Aufwendungen bei Ihrem Arbeitgeber steuerfrei erstatten lassen. Dafür ist es jedoch wichtig, dass Sie alle Belege als Nachweis aufbewahren. Erstattet Ihr Arbeitgeber Ihnen die Übernachtungskosten nicht, können Sie diese im Rahmen der Werbungskosten in der Steuererklärung geltend machen. 
  • Die Verpflegung auf Dienstreisen ist häufig teurer als im normalen Alltag. Für Arbeitgeber gilt hier deshalb die Verpflegungspauschale für Dienstreisen, die länger als 8 Stunden dauern. Für den An- und Abreisetag liegt diese Pauschale bei aktuell 14 € und an allen dazwischen liegenden Tagen bei 28 €. 
  • Auch eine ganze Reihe an Nebenkosten, die während einer Dienstreise anfallen, sind im Rahmen der Steuererklärung für den Arbeitgeber und für Arbeitnehmer in voller Höhe absetzbar. Wichtig ist in diesem Fall jedoch, dass die Belege für Maut-Gebühren oder Gepäckkosten als Nachweis aufbewahrt werden. 

Dienstreise in der Steuererklärung richtig angeben

Als Arbeitnehmer tragen Sie die Kosten der Dienstreise in der Anlage N Ihrer Steuererklärung ein. Übrigens zählen auch die Reisen dazu, die Sie für ein Vorstellungsgespräch hatten, dazu. Auch hier gilt, das Aufbewahren der Belege ist nützlich. So können Sie entstandene Fahrtkosten im Rahmen der Werbungskosten angeben. Nutzen Sie die Dienstreise dagegen gleich für ein verlängertes Wochenende und hängen dann noch ein paar Urlaubstage dran, können Sie zumindest den beruflichen Part der Reise absetzen. 

Übrigens gelten auch die Fahrten ins Büro, sollten Sie remote arbeiten, zu den absetzbaren Kosten. Auch hier gilt die Kilometerpauschale und kann Ihnen im Rahmen der Steuererklärung einige Euro sparen. 

Was bedeutet das konkret für mich? 

Dienstreisen sind für die Steuer ein Vorteil. Sowohl für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber sind von der Fahrt über die Übernachtung bis zu den anfallenden Nebenkosten viele Ausgaben abgedeckt. 

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Jana Wagner
Verfasst von:
Steuern 𝘦𝘪𝘯𝘧𝘢𝘤𝘩 verstehen - nach diesem Prinzip schreibt Jana für smartsteuer. Nach ihrem Studium in Germanistik sammelte sie Erfahrungen als Freie Journalistin einer Tageszeitung, als TV-Redakteurin und als Werbetexterin. Seit 2023 unterstützt sie uns im Team dabei, das Thema Steuern spannend und verständlich aufzubereiten.
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