05.06.2024 · Aktuelles · Arbeitnehmer · Studenten ·
Lesezeit: 2 Min.

So ist der Ferienjob steuerfrei

Die Sommerferien stehen vor der Tür! Endlich Erholung und Zeit für die wirklich nützlichen Dinge. Für viele Schüler ist der Ferienjob eine gute Gelegenheit, um erste praktische Erfahrungen zu sammeln oder ein extra Taschengeld zu verdienen. Wenn Sie sich für einen Ferienjob entscheiden, gibt es steuerlich einige Vorteile, die Sie kennen sollten.

Wie viel darf man im Ferienjob verdienen? 

Grundsätzlich sind die meisten Ferienjobs auch Minijobs. Das heißt, sie zählen zu den geringfügigen Beschäftigungen. Dabei dürfen bis zu 538 € im Monat steuerfrei verdient werden. Ebenfalls steuerfrei ist der Ferienjob, wenn der Zeitraum der Beschäftigung nicht länger ist als 3 Monate oder 70 Arbeitstage. 

Eine weitere grundlegende Voraussetzung für einen Ferienjob ist das Mindestalter von 15 Jahren. Ab diesem Alter, beziehungsweise ab der 9. Klasse, gilt nämlich keine Vollzeitschulpflicht mehr. Zwischen 13- und 14 Jahren darf zwar auch gearbeitet werden, jedoch nur zwei Stunden am Tag für leichte Tätigkeiten. 

Sozialversicherungspflichtig wird der Minijob erst dann, wenn es ein dauerhafter Nebenjob ist und mehr als 538 € im Monat über einen längeren Zeitraum verdient werden. Das ist für einen Ferienjob eher nicht die Regel. Werden allerdings mehrere Ferienjobs parallel ausgeübt, sollte die Verdienstgrenze beachtet werden. Übersteigt der Verdienst den Grundfreibetrag von aktuell 11.604 €, fallen nämlich ebenfalls Sozialabgaben an.

Das gilt für Abiturienten und Studierende

Auch viele Studierende nutzen die vorlesungsfreie Zeit oder die Zeit vor dem Start ins Studium, um ein wenig extra Geld zu verdienen. Ab dem 18. Lebensjahr dürfen Studierende bis zu zwei Monate am Stück arbeiten und ebenfalls steuerfrei bis zu 538 € verdienen. Sollte dieser Job jedoch über die Ferien hinausgehen, lohnt es sich, wenn Sie sich als Werkstudent anstellen lassen. So können Sie mehr verdienen und zahlen trotzdem nur geringfügige Abgaben an die Sozialversicherung.

Besonders vorteilhaft ist auch die Anstellung als studentischer Mitarbeiter. Auch hier gilt die durchschnittliche Verdienstgrenze von 538 € und Sie sind zudem von der Sozialversicherungspflicht befreit. Während des Studiums kann ein Verlustvortrag im Rahmen der Steuererklärung einiges an Geld sparen. Hier lohnt es sich, die eigene Situation genau zu prüfen. 

Aber aufgepasst, wenn Sie BAfög beziehen, dürfen Sie nicht mehr als 520 € im Monat dazuverdienen. Übersteigt Ihr Verdienst diese Grenze, kann es passieren, dass Bezüge gestrichen oder gekürzt werden.

Was bedeutet das konkret für mich? 

Egal ob Sie noch in der Schule sind oder studieren, die freie Zeit für einen Job zu nutzen, kann sich richtig lohnen. Solange Sie innerhalb der Grenze von 538 € bleiben, ist Ihr Verdienst steuerfrei. Für alle Nebenjobs, bei denen Sie über einen längeren Zeitraum mehr verdienen, fallen dann Steuern an. Aber auch dann gilt es, kein Geld zu verschenken. Besonders Studierende können durch eine Steuererklärung richtig sparen. 

Mit der Online-Steuererklärung von smartsteuer ist das Steuerleben leicht. Sie werden Schritt für Schritt druch Ihren Fall geführt bis zur elektronischen Abgabe. Wir prüfen Ihre Angaben auf Vollständigkeit und berechnen Ihre Erstattung live. 

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Jana Wagner
Verfasst von:
Steuern 𝘦𝘪𝘯𝘧𝘢𝘤𝘩 verstehen - nach diesem Prinzip schreibt Jana für smartsteuer. Nach ihrem Studium in Germanistik sammelte sie Erfahrungen als Freie Journalistin einer Tageszeitung, als TV-Redakteurin und als Werbetexterin. Seit 2023 unterstützt sie uns im Team dabei, das Thema Steuern spannend und verständlich aufzubereiten.
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