Vereinfachte Einkommensteuererklärung (ESt 1 V) – Ausfüllhilfe

Die vereinfachte Einkommenssteuererklärung ist geeignet für alle Arbeitnehmer ohne Nebeneinkünfte oder komplizierte Steuerermäßigungen – einzig Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen können im Formular ESt 1 V angegeben werden. Bei verheirateten Arbeitnehmern darf die vereinfachte Steuererklärung nur dann genutzt werden, wenn die Ehegatten gemeinsam veranlagt werden.

Auf dieser Seite zeigen wir Ihnen wie Sie die vereinfachte Einkommensteuererklärung richtig ausfüllen und was Sie dabei unbedingt beachten sollten.

Ausfüllhilfe zur vereinfachten Einkommensteuererklärung

Überblick der Formularinhalte der ESt 1 V

Seite 1 Zeilen 5 bis 24 – Allgemeine Angaben

In diese Zeilen kommen allgemeine Angaben zu Ihnen und bei Zusammenveranlagung auch zu Ihrem Ehepartner.

Zeilen 25 bis 27 – Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit

Hier geben Sie Ihre Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit an.

Seite 2 Zeilen 31 bis 38 – Werbungskosten

In den Zeilen 31 bis 38 geben Sie für sich selbst und Ihren Partner angefallene Werbungskosten an. Hierzu zählen zum Beispiel die Entfernungspauschale und weitere anerkannte Werbungskosten.

Zeilen 39 bis 41 – Sonderausgaben

Bei den hier erklärbaren Sonderausgaben handelt es sich um die Kirchensteuer sowie um Ausgaben für Spenden und Mitgliedsbeiträge.

Zeilen 42 und 43 – Außergewöhnliche Belastungen

Außergewöhnliche Belastungen sind Kosten, die zum Beispiel durch Krankheiten oder behinderte Menschen entstanden sind – die Angaben hierzu machen Sie in den Zeilen 42 und 43.

Zeilen 44 bis 48 – Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen

Wenn im Bezugsjahr jemand in Ihrem Haushalt angestellt war oder Sie anderweitige Kosten hatten, beispielsweise durch Renovierungsarbeiten oder Modernisierung, können Sie diese Kosten hier angeben.

Seite 1 (Zeilen 1 bis 4) – Grundangaben

Geben Sie bei den Grundangaben in der ersten Zeile an, ob Sie lediglich die vereinfachte Einkommenssteuererklärung für Arbeitnehmer abgeben möchten oder ob es sich um einen Antrag auf Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage handelt.

In der zweiten Zeile geben Sie Ihre Steuernummer an, in der dritten Zeile Ihr Finanzamt. Bei Wohnsitzwechsel geben Sie in Zeile 4 außerdem Ihr bisheriges Finanzamt an.

Seite 1 (Zeilen 5 bis 24) – Allgemeine Angaben

In den Zeilen 5 bis 24 müssen Sie einige allgemeine Angaben zu sich machen – hier geht es beispielsweise um Ihren Namen, Ihre Anschrift, Ihre Konfession und um den Beruf, den Sie ausüben.

Die Zeilen 13 bis 20 sind für Sie nur dann relevant, wenn Sie verheiratet sind. Bei Zusammenveranlagung sind außerdem die Zeilen 14 bis 20 auszufüllen. Sollte dieser Teil nicht auf Sie zutreffen, können Sie ihn einfach unausgefüllt lassen.

In den Zeilen 21 bis 24 geben Sie Informationen zu Ihrer Bankverbindung an. Das ist wichtig, weil das Finanzamt keine Barzahlungen vornimmt und es hier bei unvollständigen Angaben zu Verzögerungen bei Ihrer Steuererstattung kommen kann.

Seite 1 (Zeilen 25 bis 27) – Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit

Die in Zeile 25 gefragte eTIN-Nummer finden Sie auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung. Die Nummer hat 14 Stellen und besteht sowohl aus Großbuchstaben als auch aus Zahlen. Falls Sie keine eTIN-Nummer, sondern eine Steuer-Identifikationsnummer haben, nutzen Sie diese für Ihre vereinfachte Steuererklärung. Gegebenenfalls ist in derselben Zeile auch noch die eTIN des Ehegatten anzugeben.

Bezogene Lohn- bzw. Entgeltersatzleistungen sind in den Zeilen 26 und 27 zu erklären. Eine Liste aller hier relevanten Leistungen finden Sie auf dieser Seite. Sollten Sie keine dieser Leistungen bezogen haben, müssen die Zeilen nicht ausgefüllt werden.

Seite 2 (Zeilen 31 bis 34) – Werbungskosten der steuerpflichtigen Person / Ehemann / Lebenspartner(in) A

Die Angaben zur Ermittlung der Entfernungspauschale in Zeile 31 sind für Sie dann relevant, wenn Ihnen ein Auto gehört und Sie mit diesem zur Arbeit gefahren sind. Auch Fahrten mit den öffentlichen Verkehrsmitteln können angegeben werden – wichtig hierfür sind die Zeilen 32 und 33.

Zudem haben Sie die Möglichkeit weitere Werbungskosten geltend zu machen. Einige Beispiele für Posten, die vom Finanzamt in der Regel als Werbungskosten anerkannt werden, finden Sich zum Beispiel auf Wikipedia.

Seite 2 (Zeilen 35 bis 38) – Werbungskosten Ehefrau / Lebenspartner(in) B

In den Zeilen 35 bis 38 folgen die gleichen Angaben wie in den Zeilen 31 bis 34, dieses Mal allerdings bezogen auf den Ehe- oder Lebenspartner, wenn Sie gemeinsam veranlagt werden.

Seite 2 (Zeilen 39 bis 41) – Sonderausgaben

Bei den Sonderausgaben geben Sie Ihre Ausgaben für Kirchensteuer (Zeile 39) sowie für Spenden und Mitgliedsbeiträge an.

Bei den Spenden und Mitgliedsbeiträgen ist zu differenzieren zwischen Aufwendungen, bei denen die Daten elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt wurden (Zeile 41) und Aufwendungen, bei denen eine Bestätigung angehängt werden muss (Zeile 40).

Seite 2 (Zeilen 42 und 43) – Außergewöhnliche Belastungen

Außergewöhnliche Belastungen sind relevant, wenn Sie Verpflichtungen gegenüber behinderten Menschen wahrgenommen haben, Kosten durch Krankheiten entstanden sind oder Sie die Kosten für die Beerdigung eines nahen Verwandten zu tragen hatten.

Informieren Sie sich gegebenenfalls hier nochmals im Detail, welche Belastungen zu welchem Grad und unter welchen Bedingungen anerkannt werden.

Seite 2 (Zeilen 44 bis 48) – Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen

Wenn im Bezugsjahr jemand bei Ihnen angestellt war, der Ihnen in irgendeiner Weise im Haushalt geholfen hat, so können Sie die entsprechenden Angaben hierzu in der Zeile 44 machen. Genauere Informationen darüber, was hier genau angegeben werden kann, befinden sich auch auf dem Steuerformular.

In der Zeile 45 können Sie darüber hinaus Kosten aufführen, die durch Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen im eigenen Haushalt entstanden sind.

Seite 2 (Zeile 49) – Unterschrift

Unterschreiben Sie an dieser Stelle die Steuererklärung und geben Sie ggf. auch an, wenn Ihnen ein Steuerberater bei der Anfertigung der Steuererklärung geholfen hat.

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