Spenden von der Steuer absetzen

Das Wichtigste in KĂŒrze

Spenden von der Steuer absetzen ist bis zu 20 % des Gesamteinkommens möglich.

Sie mĂŒssen grundsĂ€tzlich Spenden nachweisen. Am besten mit einer Spendenbescheinigung. Bei einer Spendenhöhe von 200 € wird oft auch ein Kontoauszug akzeptiert.

Spendenrechner nutzen um deine Steuerersparnis zu berechnen

Spendenrechner – Was kann ich absetzen?

Spenden sind nicht nur gut fĂŒr den EmpfĂ€nger und das eigene Gewissen, sondern lassen sich auch in der SteuererklĂ€rung angeben. Bis zu einem Höchstbetrag von 20 Prozent des eigenen Einkommens lassen sich Spenden als Sonderausgaben absetzen. Mit unserem Rechner erfahren Sie wieviel sie von Ihren Spenden steuerlich absetzen können.


 

 

So funktioniert der Spendenrechner:

Tragen Sie einfach die Summe Ihrer Spenden zur Förderung steuerbegĂŒnstigter Zwecke und Ihr Jahreseinkommen ein. Der Rechner ermittelt dann Ihre zu erwartende Steuerersparnis durch die Spende.

Wenn Sie Fragen zu den Eingaben haben, bewegen Sie den Cursor ĂŒber das nebenstehende Fragezeichen um zusĂ€tzliche Informationen zu erhalten.

Welche Spenden kann ich steuerlich absetzen?

Zwar kann jeder so viel spenden wie er will, vom Finanzamt berĂŒcksichtigt werden allerdings nur Spenden, die 20 Prozent des Gesamteinkommens nicht ĂŒberschreiten. Der Steuerrechner berĂŒcksichtigt bereits wie viel Ihrer eingetragenen Spenden Sie absetzen können.

Damit das Finanzamt Spenden anerkennt, mĂŒssen sie außerdem an Organisationen gehen, die sogenannte steuerbegĂŒnstigte Zwecke verfolgen. Zu den steuerbegĂŒnstigen Zwecken zĂ€hlen „mildtĂ€tige, kirchliche oder gemeinnĂŒtzige“ TĂ€tigkeiten. Spenden an Stiftungen, Vereine, Kirchen oder karitative Organisationen fallen in der Regel darunter. Aber auch an UniversitĂ€ten, staatliche Museen oder Theater. Spenden an politische Parteien, unabhĂ€ngige WĂ€hlervereinigungen oder eine inlĂ€ndische Gemeindeverwaltung sind ebenfalls steuerlich begĂŒnstigt.

NĂ€heres regelt das Einkommensteuergesetz (EStG) § 10b SteuerbegĂŒnstigte Zwecke.

Kann ich MitgliedsbeitrÀge als Spenden absetzen?

MitgliedsbeitrĂ€ge sind nicht das gleiche wie Spenden. Sind Sie Vereinsmitglied, können Sie die MitgliedsbeitrĂ€ge in der Regel nicht als Spende absetzen. Das liegt daran, dass Spenden per Definition keine Gegenleistung erwarten. Ein Verein hingegen bietet seinen Mitgliedern aber gewisse Leistungen fĂŒr ihre MitgliedsbeitrĂ€ge. Bei ganz bestimmten gemeinnĂŒtzigen Vereinen lassen sich sogar die MitgliedsbeitrĂ€ge absetzen, wenn das Spendenrecht ihren Zweck fĂŒr besonders förderungswĂŒrdig hĂ€lt. Das gilt allerdings nur fĂŒr Vereine, die rein „altruistische“ Zwecke haben und nicht primĂ€r der Freizeitgestaltung dienen. Auf die ĂŒblichen Sport-, Musik- und Karnevalsvereine trifft das also nicht zu.

Beispiel: Sie bezahlen einen jĂ€hrlichen Mitgliedsbeitrag an den Sportverein, in dem Sie Fußball spielen. Der Mitgliedsbeitrag ist nicht von der Steuer absetzbar, weil der Fußballverein der Freizeitgestaltung dient. ZusĂ€tzlich spenden Sie einmalig eine extra Summe fĂŒr die Vereinskasse – da der Sportverein gemeinnĂŒtzig ist und es sich um eine klassische Spende handelt, können Sie diese von der Steuer absetzen.

Anders sieht es bei einem Naturschutzbund oder einem Verein zur Denkmalpflege aus: hier erhalten Sie in der Regel keine Gegenleistung, sondern sind Mitglied fĂŒr die gute Sache. In dem Fall können Sie ihre MitgliedsbeitrĂ€ge von der Steuer absetzen – und jede darĂŒberhinausgehende Spende ohnehin.

Wo gebe ich die Spende in der SteuererklÀrung an?

Spenden gelten als Sonderausgaben und kommen deswegen direkt in den Mantelbogen. Parteispenden sind steuerlich besonders begĂŒnstigt. EnthĂ€lt die im Steuerrechner eingetragene Summe Ihrer Spenden auch Parteispenden, können Sie real sogar mit noch höheren Steuererstattungen rechnen. Bei Parteispenden verringert sich Ihre Steuerlast um 50 Prozent des Spendenbetrags. In der SteuererklĂ€rung wird deswegen zwischen steuerbegĂŒnstigten Zwecken, unabhĂ€ngigen WĂ€hlervereinigungen und politischen Parteien unterschieden und die BetrĂ€ge werden jeweils gesondert abgefragt.

Formular Spenden von der Steuer absetzen

Bei smartsteuer gibt man Spenden unter „Ihre privaten Ausgaben“ an, hier wird unter dem Punkt „Spenden und ParteibeitrĂ€ge“ abgefragt, an wen wie viele Spenden gingen. Die Tabellenfunktion hilft Ihnen mehrere SpendenempfĂ€nger aufzulisten und die Summe der Spenden zu ermitteln.

Muss ich die Spenden in der SteuererklÀrung nachweisen?

Jein. GrundsĂ€tzlich mĂŒssen Sie Spenden nachweisen können. Das kann in Form einer Spendenbescheinigung sein, aber auch ein Kontoauszug ĂŒber die Spende wird inzwischen akzeptiert. Zumindest bei Spenden bis 300 Euro – darĂŒber benötigt der Spender eine sogenannte ZuwendungsbestĂ€tigung. Eine solche ZuwendungsbestĂ€tigung muss eine bestimmte Form erfĂŒllen und kann nur von anerkannten Organisationen ausgestellt werden – wer seine Spende von der Steuer absetzen will, sollte sich im Zweifelsfall vorab informieren, ob die gewĂ€hlte Organisation alle Voraussetzungen erfĂŒllt. Es gibt auch die Möglichkeit der elektronischen Übermittlung, bei der der EmpfĂ€nger die relevanten Daten bereits an die Finanzverwaltung ĂŒbermittelt.

Seit dem Steuerjahr 2017 gilt allerdings eine Vorhaltepflicht. Die Belege ĂŒber Spenden mĂŒssen also nicht direkt miteingereicht werden, sondern nur auf Nachfrage des Finanzamts vorgelegt werden können.

Tipp: Auch Sachspenden lassen sich von der Steuer absetzen. Stiften Sie also beispielsweise einen Fernseher fĂŒr eine gemeinnĂŒtzige Tombola oder spenden Kleidung an die FlĂŒchtlingshilfe, können Sie den entsprechenden Spendenwert ebenfalls in die Summe der Spenden hineinrechnen, die Sie im Steuerrechner eintragen. Sie brauchen allerdings einen Beleg ĂŒber den Wert des Sachgegenstands, den Ihnen der EmpfĂ€nger ausstellen kann.

HĂ€ufige Fragen

Wie viel bekommt man von einer Spende zurĂŒck?

Nicht die ganze Summe, sondern nur einen Anteil. Dazu lohnt es sich unseren Spendenrechner zu nutzen. Dort können sie sich den Ersatattungsbetrag berechnen.

Wann lohnt sich Spenden steuerlich?

NatĂŒrlich nur dann wenn mein Einkommen so hoch ist, das ich Steuern zahelen muß. Bis 300 € ist der Aufwand fĂŒr den Nachweis einfacher, da bis zu diesem Betrag keine ZuwandsbestĂ€tigung verlangt wird.

Über den Autor:

Jana Wagner

Jana Wagner

Steuern 𝘩đ˜Șđ˜Żđ˜§đ˜ąđ˜€đ˜© verstehen - nach diesem Prinzip schreibt Jana fĂŒr smartsteuer. Nach ihrem Studium in Germanistik sammelte sie Erfahrungen als Freie Journalistin einer Tageszeitung, als TV-Redakteurin und als Werbetexterin. Seit 2023 unterstĂŒtzt sie uns im Team dabei, das Thema Steuern spannend und verstĂ€ndlich aufzubereiten.

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