Für Architekt:innen:

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5 Dinge, die eine Architektin und Architekt von der Steuer absetzen können!

Sie sind Architektin oder Architekt und sind nicht in einem Büro angestellt? Dann gelten für Sie die Regeln eines Freiberuflers. Damit sind Sie selbstständig und müssen eine Steuererklärung abgeben.  Bevor Sie von so vielen Informationen Kopfschmerzen bekommen, geben wir Ihnen 5 einfache Steuertipps und bieten Ihnen unsere smartnews mit eBook an. Dort erhalten Sie alle Infos, die Sie brauchen, um auch ohne Steuerberater Ihre Steuererklärung zu machen.


Fahrten

Alle Architekt:innen können ihre Fahrtkosten von der Steuer absetzen. Für die ersten 20 Kilometer kannst du 30 Cent als Reisekosten absetzen, ab dem 21. Kilometer sogar 38 Cent.

Materialkosten

Ob Stifte, Papier, Platten und Co.: Arbeitsmittel können Sie bei Vorlage von Rechnungen komplett absetzen oder ohne Belege einfach pauschal mit 110 € pro Jahr.

Fachliteratur

Fachliteratur für den Job können bei Vorlage von Rechnungen in voller Höhe oder ohne Belege pauschal mit 80 € abgesetzt werden. Auch Fort- und Weiterbildungskosten können von der Steuer abgesetzt werden.

Handy und Computer

Telefonkosten sowie die Anschaffung von Laptop, Drucker und Co. können steuerlich geltend gemacht werden, wenn entsprechende Geräte für die Ausübung der Tätigkeit benötigt werden.

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Häufige Fragen:

Wie erledige ich meine Steuererklärung besonders schnell und einfach?

Sie glauben, die Steuererklärung zu machen, ist kompliziert? Das war einmal! Bei smartsteuer müssen Sie dafür kein Steuerexperte sein. Sie beantworten einfache Fragen und erstellen so Schritt für Schritt Ihre Steuererklärung. Erfahre live, wie hoch Ihre Steuererstattung ausfällt und bezahlen Sie erst bei Abgabe an das Finanzamt (einmalig 39,99 €). Und das Beste: in der Übermittlungsgebühr sind gleich 5 Abgaben pro Steuerjahr inklusive. Das heißt, Sie können die Steuererklärung für Ihre Familie gleich mit erledigen. Damit Ihre Angaben auch 100 % richtig sind und sich keine Tippfehler einschleichen, prüfen wir Ihren Steuerfall mit unserem smartCheck auf Herz und Nieren und geben Ihnen letzte Steuerspartipps, bevor Sie Ihre Steuererklärung elektronisch übermitteln.

Einmal Steuerklärung als Architekt:in machen - dann immer wieder?

Falls Sie Sich doch noch bei einem Orchester oder ähnlichem anstellen lässt, müssen Sie Ihre Steuererklärung nicht mehr verpflichtend abgeben. Fast immer ist es aber ratsam, es trotzdem zu tun. Denn meistens gibt es Geld vom Staat zurück. Arbeitnehmende bekommen im Schnitt 1.079 € zurück.

Was kann ich als Architektin oder Architekt alles absetzen?


Die meisten Architekt:innen können viele Dinge von der Steuer absetzen, etwa die tägliche Fahrt zum Büro, Hilfsmittel, Bücher und Fachzeitschriften, Fortbildungskosten, Werkzeug, Büromaterial, Arbeitskleidung, beruflich genutzte Handys und Laptops.

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