Wie funktioniert die Verlustverrechnung bei Einkünften aus Kapitalvermögen?

Bei der Verlustverrechnung von Kapitalvermögen musst Du zwischen zwei Sachverhalten unterscheiden:

  1. Aktuelle Verluste und
  2. Festgestellte Verluste aus dem Vorjahr.

Wo erfasse ich aktuelle Verluste?

Die Verluste aus Kapitalerträgen aus dem aktuellen Jahr erfasst Du unter »Kapitaleinkünfte«.
Verwende dazu bitte die Steuerbescheinigung des jeweiligen Geldinstituts.
Beachte genau die Zeilen der Steuerbescheinigung und übertrage die Daten in die vorgegebenen Zeilen im System.

Was muss ich für die Verlustverrechnung machen?

Die Verlustverrechnung wird im aktuellen Jahr – soweit möglich – oder in anderen Jahren vorgenommen.
Für den Verlustvortrag musst Du keinen gesonderten Antrag stellen.
Unter »alle Steuerbeträge« wird Dir der Verlust angezeigt, der aktuell errechnet wurde.

Wo erfasse ich festgestellte Verluste aus dem Vorjahr?

Verluste, die aus dem Vorjahr stammen, werden in einem Bescheid des Vorjahres unter »festgestellte Verluste per 31.12.20xx« ausgewiesen. Es handelt sich um Verluste, die dem Finanzamt schon bekannt sind, da sie bereits in der Erklärung des Vorjahres waren. Diese Verluste konnten im Vorjahr nicht verrechnet werden. Die restlichen Verluste werden dann unter »festgestellte Verluste per 31.12.20xx« im Bescheid festgestellt.

Unter dem Punkt »Allgemeines« – »Einkünfte von …« wählst Du »weitere Einkünfte« und dort ganz unten die Option »Verluste« aus. Dann erscheint der Punkt »Verluste« im Menü. Unter »Verlustverrechnung von Kapitalerträgen oder Aktienveräußerungen« kannst Du folgende Arten von bereits festgestellten Verlusten des Vorjahres erfassen:

  • Festgestellte Verluste aus Aktienveräußerungen zum 31.12.20xx,
  • Festgestellte Verluste aus Kapitalerträgen ohne Aktienveräußerungen zum 31.12.20xx,
  • Festgestellte Verluste aus Termingeschäften zum 31.12.20xx und
  • Festgestellte Verluste aus der ganzen oder teilweisen Uneinbringlichkeit einer Kapitalforderung zum 31.12.20xx.

Bitte erfasse die Verluste wie im Bescheid ausgewiesen, damit die Verrechnung korrekt weitergeführt werden kann.

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