Wo kann ich den Unterhalt für mein Kind eintragen?

Kindesunterhalt kannst Du nur steuerlich geltend machen, wenn es für das Kind keinen Anspruch mehr auf Kindergeld gibt.

Jeder Elternteil hat im Normalfall den Anspruch auf die Hälfte des Kindergelds/Kinderfreibetrags in der Steuererklärung.

Dieser ist unabhängig davon, an wen das Kindergeld ausgezahlt wird.

Weitere Informationen findesst Du auch hier:

Kindesunterhalt

Erhält niemand mehr Kindergeld für das Kind, kannst Du den Kindesunterhalt unter dem Punkt »Persönliche Ausgaben« und »Unterhaltszahlungen an Bedürftige« erfassen.

Wo kann ich den Unterhalt für mein Kind eintragen?

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