Wo kann ich die Kosten für Arztbesuche eintragen?

Den Besuch beim Arzt setzt Du in der Einkommensteuererklärung als außergewöhnliche Belastung an, wenn Dir Kosten entstanden sind und der Besuch medizinisch notwendig war.

Bei smartsteuer kannst Du die Kosten unter »Persönliche Ausgaben > Außergewöhnliche Belastungen« eintragen:

Anschließend setzt Du bitte hier den Haken bei »JA«:

Auf der nächsten Seite öffnet sich nun eine Tabelle, über den Button »In der Tabelle erfassen« kannst Du diese öffnen:

So könnte ein Eintrag aussehen: 0,30 € * 20 Kilometer = 6 €

Wenn Du in einem Jahr außergewöhnlich viele Ausgaben hast, die mit Krankheiten zusammenhängen, dann kannst Du Dir einen Teil der Kosten über die Steuererklärung wiederholen. Allerdings müssen Deine Ausgaben, die sogenannte »zumutbare Eigenbelastung« überschreiten.
Je mehr Du verdienst, desto höher ist auch die zumutbare Eigenbelastung.

Bitte beachte: Kosten für vorbeugende gesundheitliche Maßnahmen sind generell nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar.
Das gilt für Vitaminpräparate oder Nahrungsergänzungsmittel.

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hilfe@smartsteuer.de

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