Wo kann ich Kontoführungsgebühren eintragen?

Kontoführungsgebühren als Werbungskosten, soweit sie »beruflich« veranlasst sind.

Die Finanzämter erkennen meist ohne Nachweis 16 € Kontoführungsgebühren an.

Die Gebühren kannst Du eintragen, indem Du bitte den folgenden Haken setzt:

Wo kann ich Kontoführungsgebühren eintragen?

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