Wo trage ich private Zinseinkünfte und Steuererstattungszinsen ein?

Hast Du privat ein Darlehen aus Deinem eigenen Vermögen gegeben und erhältst dafür Zinsen?

Oder wurden im letzten Steuerbescheid Steuererstattungszinsen festgesetzt?

Diese Zinsen werden unter »Kapitalerträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben oder die der tariflichen Einkommensteuer unterliegen« erklärt.

Diese Auswahl findest Du, wenn Du eine Steuerbescheinigung unter Einkünfte aus Kapitalvermögen anlegst.

Zinsen aus einem privaten Darlehen erfasst Du unter »inländische Kapitalerträge« (Zeile 18).

Zinsen aus Steuererstattungen erfasst Du unter »Zinsen, die vom Finanzamt für Steuererstattungen gezahlt wurden« (Zeile 26).

 

Hilfe & Technischer Support

Senden Sie uns eine E-Mail mit Ihrem Anliegen an
hilfe@smartsteuer.de

Email support in German Email support in English

Mehrfach getestet
und für »sehr gut« befunden.

smartsteuer GmbH hat 4,53 von 5 Sternen 607 Bewertungen auf ProvenExpert.com