Wo verwende ich Steueridentifikationsnummer in der Steuererklärung?

Wozu brauche ich meine Steueridentifikationsnummer?

Die eigene Steueridentifikationsnummer (Steuer-Id) brauchst Du vor allem für alle Angelegenheiten mit dem Finanzamt. Sie ist personenbezogen und ändert sich ein Leben lang nicht.

Anhand der Steuer-Id ist jeder Steuerpflichtige im Finanzamt eindeutig identifizierbar. Daten – wie die elektronische Lohnsteuerkarte – sind mit der Steueridentifikationsnummer verknüpft.

Mit der Steuer-Id wird die vollelektronische Steuererklärung schneller bearbeitet, da beim Finanzamt hinterlegte Daten abgerufen werden.

Was mache ich mit der Steueridentifikationsnummer von anderen Personen?

In der Erklärung muss auch die Steuer-Id von anderen Personen erfasst werden. Das sind z.B.:

  • Geschiedene Ehegatten: Unterhaltszahlungen können als Sonderausgaben angesetzt werden. Ab 2016 muss die Steuer-Id des Empfängers angegeben werden.
  • Unterstützte Angehörige: Unterstützt Du in der Familie, so kannst Du die Ausgaben unter »Deine privaten Ausgaben« – »Unterhaltszahlungen an Bedürftige« als außergewöhnliche Belastungen angeben. Die Steuer-Id ist hier eine Pflichtangabe in der Steuererklärung.
  • Kinder: Ab 2008 erhalten Kinder in Deutschland die Steuer-Id nach der Geburt. Du brauchst sie auch gegenüber der Familienkasse und für das Kindergeld. Seit dem Steuerjahr 2023 ist die Angabe der Identifikationsnummer auf der Anlage Kind eine Pflichtangabe. Außer das Kind hat einen ausländischen Wohnsitz, in dem Fall muss die ID-Nummer nicht eingetragen werden.
    • Ausnahmefall Kindesunterhalt: Kindesunterhalt kann nur in der Erklärung erfasst werden, wenn es keinen Anspruch mehr auf Kindergeld gibt (egal, wem das Kindergeld gezahlt wird!). Dann erfasst Du die Angaben unter »Persönliche Ausgaben« – »Unterhaltszahlungen an Bedürftige«.

Was mache ich, wenn ich die Steueridentifikationsnummer nicht habe?

  • Suchen! Die Steuer-Id steht auf dem letzten Steuerbescheid oben links.
  • Erfragen! Die Steuer-Id kann beim Bundeszentralamt für Steuern nochmal nachgefragt werden. Achtung: das dauert ein paar Wochen!
  • Nachfragen! Brauchst Du die Steuer-Id für die Angabe von Unterhaltszahlungen, muss der Empfänger diese herausgeben.
  • Nachhaken! Verweigert ein unterstützter Angehöriger die Steuer-Id, kannst Du diese beim Finanzamt unter Hinweis auf § 33a Abs. 1 Satz 9 bis 11 EStG erfragen.

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