Kann ich einen abweichenden Abschreibungssatz der Gebäude-Abschreibung erfassen?

Ja, das ist grundsätzlich möglich. Wenn beispielsweise eine gutachterliche Bewertung über eine kürzere Restnutzungsdauer vorliegt, kannst Du den Abschreibungssatz folgendermaßen eintragen:

Beantworte die untere Frage mit »Ja« und trage die Anschaffungs-/ bzw. Herstellungskosten ein:

Auf der nächsten Seite kannst Du die degressive Absetzung auswählen und den festgestellten Abschreibungssatz eintragen:

Das Programm berechnet dann im Hintergrund den zu berücksichtigenden Abschreibungswert. Im Bereich der Auswertung kannst Du die Berechnungsliste dazu einsehen.

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