Wie kann ich eine EÜR erstellen?

Die EÜR kann für die Anlage G (Gewerbetreibende) oder die Anlage S (Selbstständige und Freiberufler) erstellt werden. Die Abgrenzung zwischen den Einkünften aus selbständiger Arbeit und aus Gewerbebetrieb orientiert sich an der Art der Tätigkeit. Gewerbetreibende müssen grundsätzlich ihr Unternehmen bei der Gemeinde anmelden und erhalten dann einen Gewerbeschein.

Auch als Kleingewerbetreibender müssen Sie eine EÜR erstellen.

Wenn Du Dir unsicher bist, welche Art von Einkünften Du erzielst, frage bitte bei dem zuständigen Finanzamt nach.

 

Als Gewerbetreibender erstellst Du die EÜR folgendermaßen:

  • Aktiviere im Bereich »Allgemeines« > »Einkünfte« den Punkt »Gewerbebetrieb« :

  • Anschließend öffnet sich der Punkt »Gewerbebetrieb«, hier lege zuerst die Anzahl der Unternehmen fest (in der Regel ist das eins).
  • Auf der nächsten Seite wählen Sie bitte den Punkt »Erstellung der EÜR«:

  • Dann geht es weiter mit den Angaben zu dem Namen, der Firma, der Rechtsform und der Branche.
  • Anschließend kannst Du hier in das Interview der EÜR wechseln:

 

 

So erstellst Du die EÜR als Selbstständiger oder Freiberufler:

  • Bitte setzte im Bereich »Allgemeines« > »Einkünfte« den Haken bei »Selbstständige Arbeit, Freiberufler:in« :

  • Anschließend öffnet sich der Punkt »Selbstständige Arbeit«. Hier kannst Du die Anzahl der Unternehmen festlegen:
  • Auf der nächsten Seite wählst Du bitte den obersten Punkt aus:

  • Wähle die Tätigkeit aus, die Du ausübst:

  • Abschließend geht es mit der Bezeichnung der Tätigkeit und der Rechtsform des Unternehmens weiter:

  • Anschließend kannst Du über den Button »EÜR öffnen« in das Interview der EÜR wechseln.

 

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