Wo trage ich meine Betriebsrente ein?

Werden Betriebsrenten oder Beamtenpensionen durch den früheren Arbeitgeber gezahlt, gehören diese als Arbeitslohn zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit. Bitte übernimm einfach die Werte der Lohnsteuerbescheinigung.

Eine Betriebsrente aus Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen sowie eine Zusatzversorgungsrente des öffentlichen Dienstes, trägst Du bitte im Bereich »Renteneinkünfte von…« ein. Du hast dort die Auswahl »Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen und der betrieblichen Altersversorgung«.

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