Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines zum Verfahren2 Anmeldungen während der Corona-Krise3 Abgabe auf elektronischem Weg4 Verfahrensvorschriften5 Literaturhinweise6 Verwandte Lexikonartikel 1. Allgemeines zum Verfahren Jeder ArbG ist verpflichtet, am 10. Tag nach Ablauf eines LSt-Anmeldungszeitraums die LSt einzubehalten und an das zuständige Betriebsstättenfinanzamt abzuführen. Das LSt-Anmeldungsverfahren regelt § 41a EStG (s.a. R 41a.1 und R 41a.2 LStR). LSt-Anmeldungszeitraum … Lohnsteueranmeldung weiterlesen
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