Anlage Unterhalt – Ausfüllhilfe

Auf dieser Seite helfen wir Ihnen dabei, die Anlage Unterhalt (Angaben zu Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen) richtig auszufüllen. Außerdem beantworten wir Ihnen im Rahmen dieser Ausfüllhilfe die am häufigsten gestellten Fragen rund um die Anlage Unterhalt der Einkommensteuererklärung.

Nachfolgenden werden wir uns den folgenden Themen widmen:

Ausfüllhilfe zur Anlage Unterhalt

Überblick der Formularinhalte der Anlage Unterhalt

Seite 1 Zeilen 4 bis 16 – Angaben zum Haushalt der unterhaltenen Person und den Unterhaltsleistungen

Hier tragen Sie gewisse Basisdaten ein. Beispielsweise die Anschrift des unterstützten Haushalts, die Höhe des Unterhalts sowie Angaben zur Kranken- und Pflegeversicherung.

Zeilen 17 bis 26 – Auslandsunterhalt

Auch Unterstützungsleistungen ins Ausland können erklärt werden, allerdings gelten hier recht strenge Nachweisregelungen über die Zahlungen.

Seite 2 Zeilen 31 bis 44 – Angaben zur ersten im Haushalt lebenden Person

Anhand Ihrer Angaben wird überprüft, ob die Abzugsvoraussetzungen von der durch Sie unterstützten Person erfüllt werden.

Zeilen 45 bis 54 – Angaben zum Einkommen der unterstützten Person

Wenn die unterstützte Person selbst ein Einkommen bezieht, verringert sich hierdurch der abzugsfähige Höchstbetrag.

Seite 3 Angaben zu weiteren im Haushalt lebenden Personen

Inhaltlich gleichen die Seiten 3 und 4 der Anlage Unterhalt der Seite 2. Dort haben Sie die Möglichkeit, Angaben zu weiteren durch Sie unterstützten Personen zu machen.

Seite 1 – Angaben zum Haushalt der unterhaltenden Personen, Aufwendungen für den Unterhalt und Auslandsunterhalt

Zeilen 4 bis 6 – Haushalt, in dem die unterstützte(n) Person(en) lebte(n)

In Zeile 4 ist die Anschrift der unterstützten Person anzugeben. In Zeile 5 müssen Sie außerdem den Wohnsitz angeben, falls die unterstützte Person im Ausland lebt. In letzterem Fall gelten strengere Nachweisregelungen, und ggf. Sonderregelungen, auf die weiter unten im Formular eingegangen wird.

Sollten im Haushalt der unterstützten Person mehrere Personen leben, so werden die Unterhaltszahlungen gleichmäßig auf diese Personen verteilt. Die Zahl an Personen müssen Sie in Zeile 6 eintragen. Zusätzlich ist für jede Person im Haushalt eine eigene Seite der Anlage Unterhalt auszufüllen.

Zeilen 7 bis 16 – Aufwendungen für den Unterhalt

Wenn im Haushalt mehrere Personen leben, tragen Sie alle für den laufenden Lebensunterhalt getätigten Zahlungen ein – hierzu zählen beispielsweise Zahlungen für Miete, Kleidung und Nahrung. Dieser Betrag wird in gleichen Anteilen auf alle im Haushalt lebenden Personen verteilt.

Ein Abzug kann nur geltend gemacht werden, wenn in einem Monat auch tatsächlich eine Unterhaltszahlung stattgefunden hat. Die Unterstützungszeiträume sind in den Zeilen 7 und 9 einzutragen. Die jeweils ersten getätigten Zahlungen im Zeitraum der Unterstützung kommen in die Zeilen 8 und 10. Sollte es sicher bei der unterstützten Person um einen Ehegatten handeln, wird davon ausgegangen, dass das gesamte Jahr über Unterhalt bezahlt wurde. Sollte in Ihrem Fall die Unterstützung nur während eines Teils des Jahres geleistet worden sein, so wird in der Regel der Jahreshöchstbetrag gekürzt.

Die Höhe der Krankenversicherung bzw. Pflegeversicherung kommt in die Zeilen 11, 13 und 15. Nicht abzugsfähig ist dabei der Teil des Beitrags, aus welcher sich ein Anspruch auf Krankengeld ergibt. Ersichtlich ist dies anhand der Bescheinigung der Krankenkasse. Der Anteil des Beitrags ist jeweils in Zeile 12, 14 bzw. 16 einzutragen.

Zeilen 17 bis 26 – Unterstützungsleistungen an im Ausland lebende Personen

Wenn die unterstützte Person einen Wohnsitz im Ausland hat, so sollten Sie dies bereits in Zeile 5 angegeben haben.

Damit Sie die Unterhaltszahlungen ins Ausland steuerlich geltend machen können, benötigen Sie aus dem Land des Wohnsitzes der unterstützten Person eine Unterhaltserklärung über die persönlichen Verhältnisse sowie das Einkommen und das Vermögen der durch Sie unterstützten Person. In Ihrer Anlage Unterhalt ist hierzu zusätzlich in Zeile 34 eine Eintragung durchzuführen. Handelt es sich bei der unterstützten Person nicht um Ihren Ehegatten und ist die Person jünger als 65 Jahre, dann können Unterhaltszahlungen in der Regel nicht steuerlich geltend gemacht werden.

Zudem gelten für den Nachweis der Zahlungen erhöhte Anforderungen. Die notwendigen Angaben über den Zahlungsweg kommen in die Zeilen 17 bzw. 18 und 20 – zudem müssen Sie der Anlage Unterhalt die entsprechenden Nachweise beifügen.

Seite 2 – Allgemeine Angaben zur unterstützten Person, Einkünfte und Bezüge der unterstützten Person

Zeilen 31 bis 44 – Allgemeine Angaben zur unterstützten Person

Hier sind einige allgemeine Angaben rund um die unterstützte Person zu machen. Diese werden genutzt um zu prüfen, ob die Unterhaltszahlungen abzugsfähig sind und über welchen Zeitraum hinweg die Unterstützung erfolgte.

Sollte die Unterstützung nicht das ganze Jahr über geleistet worden sein, so wird der abzugsfähige Höchstbetrag anteilig (je nach Zeitraum) berücksichtigt.

Zeilen 45 bis 54 – Einkünfte und Bezüge der unterstützten Person

Der Höchstbetrag für den Abzug von Unterstützungsleistungen an eine im Inland lebende Person liegt bei derzeit (Stand: 2017) 8.354 Euro pro Jahr je unterstützter Person. Hinzu kommen ggf. Kosten für die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge.

Dieser Betrag reduziert sich allerdings, wenn die unterstützten Personen eigene Einkünfte erzielen, die größer sind als 624 Euro pro Jahr. Ebenso wird der abzugsfähige Höchstbetrag um die Höhe öffentlicher Ausbildungshilfen wie beispielsweise BAföG-Zuschüsse gekürzt. Als Grundlage für die Berechnung gelten ausschließlich Monate, die innerhalb des bereits angegebenen Unterstützungszeitraums liegen.

Kapitalerträge – beispielsweise Zinsen – sind „Bezüge“ und müssen in die Zeilen 51 und 52 eingetragen werden. Andernfalls handelt es sich um Einkünfte, welche in den Zeilen 49 und 50 eingetragen werden.

Seite 3 und Seite 4 der Anlage Unterhalt

Die Seiten 3 und 4 der Anlage Unterhalt sind inhaltlich identisch zur Seite 2 und werden genutzt, wenn mehrere Personen im unterstützten Haushalt leben.

Orientieren Sie sich ggf. also an der Ausfüllhilfe für die Seite 2 der Anlage Unterhalt.

Anlage G – Ausfüllhilfe

Auf dieser Seite zeigen erhalten Sie von uns eine Ausfüllhilfe zur Anlage G der Einkommensteuererklärung. Wir helfen Ihnen dabei, das Steuerformular richtig auszufüllen und zeigen Ihnen dabei was Sie beim Ausfüllen dieser Anlage unbedingt beachten sollten.

Zusammengefasst werden wir uns den folgenden Themen widmen:

Ausfüllhilfe zur Anlage G

Überblick der Formularinhalte der Anlage G

Seite 1 Zeilen 4 bis 11 – Gewinn

Hier ist der Gewinn zu erklären, welcher durch Buchführung bzw. EÜR ermittelt wurde. Bei Beteiligungen an Personengesellschaften (wie beispielsweise einer GbR) ist der anteilige Gewinn anzugeben.

Zeile 15 – Ermäßigte Besteuerung für im Betrieb verbleibende Gewinne

Um eine ermäßigte Besteuerung für „thesaurierte“ Gewinne zu beantragen, nutzen Sie die Anlage 34a.

Zeilen 16 bis 21 – Steuerermäßigung nach § 35 EStG

In diesen Zeilen können Sie eine Steuerermäßigung auf die Einkommensteuer beantragen, wenn Sie auf Ihre Betriebsgewinne Gewerbesteuer zahlen.

Seite 2 Zeilen 31 bis 44 – Veräußerungsgewinn

Sollten Sie Ihren Betrieb veräußert oder aufgegeben haben, dann müssen Sie in diesen Zeilen den ggf. eingetretenen Gewinn angeben.

Zeilen 45 bis 56 – Sonstiges

Seite 1 – Gewinn und zusätzliche Angaben bei Steuerermäßigung nach § 35 EStG

Zeilen 4 bis 6 – Gewinn/Verlust bei Einzelunternehmern

In diese Zeilen ist der Gewinn oder Verlust von Einzelunternehmen einzutragen, welcher durch Buchführung bzw. EÜR ermittelt wird. Verluste sind mit einem Minuszeichen zu kennzeichnen. Die zur Gewinnermittlung verwendeten Unterlagen müssen der Anlage G beigefügt werden.

Sollten Gewinne durch die Aufgabe oder Veräußerung eines Betriebs entstanden sein, so ist dies auf Seite 2 gesondert zu erklären.

Zeile 7 – Gesonderte Gewinnfeststellung

Sollte sich der Betriebssitz im Zuständigkeitsbereich eines anderen Finanzamts befinden, so müssen alle Unterlagen für den Betrieb sowie eine „Erklärung zur gesonderten Feststellung der Einkünfte“ beim Finanzamt des Betriebs abgegeben werden.

Zeilen 8 bis 11 – Beteiligungen

Diese Zeilen sind für Sie relevant, wenn Sie oder Ihr Ehegatte Gesellschafter einer Personengesellschaft (beispielsweise einer GbR oder OHG) sind. Der einheitlich und gesondert festgestellte Gewinn ist in diesen Zeilen anzugeben.

Zeile 13 – Teileinkünfteverfahren

Halten Sie im Betriebsvermögen Ihres Unternehmens Anteile an Kapitalgesellschaft, dann sind die Anteile am Gewinn oder auch Gewinne oder Verluste an Veräußerungen lediglich mit 60% zu versteuern.

Der steuerpflichtige Teil fließt dabei in die Gewinnermittlung (Zeilen 4 bis 6) ein, der steuerfreie Teil kommt in Zeile 13. Beachten Sie, dass in Zeile 13 ausschließlich Einkünfte einzutragen sind. Die Betriebsausgaben werden hierzu nicht abgezogen.

Zeilen 16 bis 21 – Steuerermäßigung wegen Gewerbesteuer

Wenn Ihr Betrieb Gewerbesteuert zahlt, sind Sie für eine Steuerermäßigung qualifiziert. Tragen Sie hierzu in Zeile 16 den Gewerbesteuermessbetrag und in Zeile 17 die tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer ein.

Bei weiteren Betrieben, nutzen Sie die nachfolgenden Zeilen.

Seite 2 – Veräußerungsgewinn und Sonstiges

Zeilen 31 bis 44 – Veräußerungsgewinn

Wenn Sie einen Betrieb veräußert oder aufgegeben haben, sind in diesen Zeilen Gewinne zu erklären, welche bei der Aufdeckung stiller Reserven angefallen sind. Ein etwaiger Verlust bei der Veräußerung wird in Zeile 40 eingetragen.

Sollten Sie dabei mindestens 1 Prozent der Anteile einer Kapitalgesellschaft gehalten haben, so muss der Gewinn nach Abzug des Freibetrags erfasst werden. Der Verlust kommt in diesem Fall in Zeile 43.

Bei einem Anteil von weniger als 1 Prozent geht das Finanzamt bei der Veräußerung von Einkünften aus Kapitalvermögen aus, welche in der Anlage KAP angegeben werden müssen.

Zeilen 45 bis 56 – Sonstige Zeilen

Sollten Ihre Privatentnahmen größer sein als der Betriebsgewinn und die Privateinlagen, können betriebliche Schuldzinsen ggf. nicht in voller Höhe abgezogen werden. Zur Prüfung benötigt das Finanzamt die Summe aller Entnahmen und Einlagen. Relevant sind hierfür die Zeilen 47 und 48.

Die Zeilen 50 bis 55 befassen sich mit Einkünften aus der gewerblichen Einkünfte sowie mit gewerblichen Termingeschäften und Verlusten aus Beteiligungen und sind auch nur in diesen Fällen für Ihre Einkommensteuererklärung relevant.

Anlage AV – Ausfüllhilfe

Die Anlage AV (Altersvorsorge) der Einkommenssteuererklärung benötigen Sie, wenn Sie einen zusätzlichen Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgebeiträge beantragen möchten.

Auf dieser Seite zeigen wir Ihnen, wie Sie die Anlage AV richtig ausfüllen und gehen auf die wichtigsten Fragen rund um dieses Steuerformular ein.

Ausfüllhinweise zur Anlage Altersvorsorge

Überblick der Formularinhalte der Anlage AV

Seite 1 Zeilen 6 bis 11 – Altersvorsorgebeiträge

Hier geht es im Wesentlichen darum, Ihre Vorjahreseinkünfte anzugeben, damit die Finanzbehörden Ihre Ansprüche überprüfen können.

Zudem gilt es zu klären, ob Sie steuerlich gesehen eine mittelbar oder unmittelbar begünstigte Person sind.

Zeilen 20 bis 23 – Angaben zu Kindern

Hier machen Sie die notwendigen Angaben für die Kinderzulage.

Beispielsweise geht es hier um die Anzahl an Kindern, in welchem Zeitraum diese geboren wurden und welchem Ehegatten oder Lebenspartner diese steuerlich angerechnet werden.

Seite 1 (Zeilen 1 bis 5) – Grundangaben

Bei den Grundangaben tragen Sie – wie in allen anderen Anlagen Ihrer Steuererklärung auch – Ihren Namen, Vornamen sowie Ihre Steuernummer ein.

Ihre Sozialversicherungsnummer/Zulagenummer und ggf. die Mitgliedsnummer der landwirtschaftlichen Alterskasse kommen in die Zeilen 4 und 5.

Seite 1 (Zeilen 6 bis 19) – Altersvorsorgebeiträge

Zeilen 6 bis 8 – Sonderausgabenabzug

Sie können über Ihren Versicherer eine sogenannte Altersvorsorgezulage beantragen – vorausgesetzt Sie haben einen anerkannten (zertifizierten) Riester-Vertrag abgeschlossen. Diese Zulage besteht aus der Grundzulage und unter Umständen auch noch einer Kinderzulage. Der Antrag kann auch von Ihrer Versicherungsgesellschaft gestellt werden, wenn Sie diese diesbezüglich bevollmächtigen.

Möchten Sie über die eingezahlten Beiträge und die Zulage hinaus einen Sonderausgabenabzug prüfen lassen, benötigen Sie die Anlage AV. Der Sonderausgabenabzug ist dabei für alle Verträge möglich und nicht etwa nur für bis zu zwei Verträge wie die besagte Zulage.

Damit die Finanzverwaltung überprüfen kann, ob ein Sonderausgabenabzug für Sie zu einem günstigeren Ergebnis führt als die Zulage alleine, ist eine elektronische Datenübermittlung nötig, die Sie Ihrer Versicherungsgesellschaft gestatten müssen. Gegebenenfalls wird nach der Prüfung die zusätzliche Steuerersparnis durch den Sonderausgabenabzug im Steuerbescheid gesondert ausgewiesen und berücksichtigt.

Die benötigten Angaben für diese Datenübermittlung kommen in die Zeilen 6 bis 8. In Zeile 6 geben Sie an, für wie viele Verträge die Daten übermittelt werden. In Zeile 7 tragen Sie außerdem die Höhe der geleisteten Altersvorsorgebeiträge zu den Verträgen aus Zeile 6 ein. Sollte sich an den Vertragsdaten eines Vertrages aus Zeile 6 seit der letzten Einkommensteuererklärung etwas geändert haben, so ist dies in Zeile 8 anzugeben.

Zeilen 9 bis 18 – Unmittelbar begünstigte Personen

Bei unmittelbar begünstigten Personen handelt es sich im Allgemeinen vor allem um Personen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, Beamte oder Personen, die Lohnersatz beziehen. Wenn Sie im Bezugsjahr unmittelbar begünstigt waren, geben Sie dies in Zeile 9 an.

Um die volle Zulage zu erhalten zu können, muss ein Mindesteigenbeitrag eingezahlt werden. Dafür maßgebend sind jeweils Ihre Einkünfte oder Bezüge aus dem Vorjahr.

Gegebenenfalls geben Sie in Zeile 10 Ihre beitragspflichtigen Einnahmen an, in Zeile 11 die inländische Besoldung, Amtsbezüge oder Einnahmen beurlaubter Rentner.

Entgeltersatzleistungen kommen in die Zeile 12. Hierzu zählen beispielsweise Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe oder auch Kurzzeitarbeitergeld. Wenn das der inländischen Rentenversicherung zugrundeliegende Entgelt größer als das tatsächlich erzielte Entgelt, dann wird das tatsächliche Entgelt, das auch bei 0 Euro liegen kann, für die Berechnung der Grundzulage berücksichtigt. Die entsprechende Eintragung erfolgt in Zeile 13.

Geben Sie außerdem – wenn relevant – in Zeile 14 die Möglichkeit Rentenbeträge wegen voller Erwerbsminderung oder –unfähigkeit an. Inländische Versorgungsbezüge wegen Dienstunfähigkeit werden in Zeile 15 eingetragen, Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft in Zeile 16. Auch die Zeile 17 bezieht sich auf die Land- und Forstwirtschaft – dieses Mal auf ausgezahlte Renten nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Land- und Forstwirte.

Wenn Sie Einkünfte aus einer Beschäftigung erzielt haben, die einer ausländischen gesetzlichen Rentenversicherungspflicht unterlag, tragen Sie diese in Zeile 18 ein. Auch ausgezahlte Renten wegen Erwerbsminderung oder –unfähigkeit aus einer ausländischen gesetzlichen Rentenversicherung sind hier einzutragen.

Zeile 19 – Mittelbar begünstigte Personen

Auch eine nicht unmittelbar begünstigte Person hat die Möglichkeit, einen begünstigten Altersvorsorgevertrag auf ihren eigenen Namen abzuschließen. Man spricht dann von einer mittelbar begünstigten Person.

Möglich ist dies bei Eheleuten oder Lebenspartnern, bei denen es sich bei einem der beiden Partner um eine unmittelbar begünstigte Person handelt. Die Partner dürfen hierzu nicht dauerhaft getrennt leben und der unmittelbar begünstigte Partner muss ebenfalls einen Vertrag abgeschlossen haben.

Die mittelbar begünstigte Person muss jährlich mindestens 60 Euro an eigenen Beiträgen in ihren Vertrag einzahlen, damit die Zulage bzw. der Sonderausgabenabzug beantragt werden kann.

Waren Sie im Bezugsjahr mittelbar begünstigt, so geben Sie dies in Zeile 19 an.

Seite 1 (Zeilen 20 bis 23) – Angaben zu Kindern

Wenn Sie Kinder haben, erhalten Sie zusätzlich eine Kinderzulage, die für Kinder die nach 2007 geboren wurden, noch einmal höher ist. Die erste Spalte im Steuerformular bezieht sich dabei auf Kinder, die vor dem Jahr 2008 geboren wurden. Die zweite Spalte auf Kinder, die ab dem Jahr 2008 zur Welt kamen.

Wenn Sie verheiratet sind, zusammenleben, zusammenveranlagt werden und beide einen Riester-Vertrag abgeschlossen haben, werden die steuerlich zu berücksichtigenden Kinder grundsätzlich bei der Mutter berücksichtigt. Auf Antrag kann die Zulage aber auch auf den Vater übertragen werden. Die hierzu jeweils notwendigen Angaben machen Sie in den Zeilen 20 und 21.

Wenn Sie eine der obengenannten Bedingungen nicht erfüllen – also beispielsweise geschieden sind, dauerhaft getrennt voneinander leben oder nicht zusammenveranlagt werden – erhält der Elternteil die Zulage, welche im Monat Januar das Kindergeld ausgezahlt wurde. Machen Sie die entsprechenden Angaben hierzu in den Zeilen 22 und 23.

Anlage Vorsorgeaufwand – Ausfüllhilfe

In der Anlage Vorsorgeaufwand haben Sie die Möglichkeit, verschiedene Aufwendungen zur Vorsorge steuerlich geltend zu machen. Hierzu zählen beispielsweise gezahlte Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, Altersvorsorge und sonstige Vorsorgeaufwendungen wie Haft- oder Unfallversicherungen.

Auf dieser Seite zeigen wir Ihnen, wie Sie die Anlage Vorsorgeaufwand richtig ausfüllen und geben Ihnen dabei wichtige Hinweise, auf die Sie unbedingt achten sollten, wenn Sie dieses Steuerformular ausfüllen.

Ausfüllhinweise zur Anlage Vorsorgeaufwand

Überblick der Formularinhalte der Anlage Vorsorgeaufwand

Seite 1 Zeilen 4 bis 11 – Aufwendungen zur Altersvorsorge

Hier erfassen Sie Versicherungsbeiträge, welche später zu einem Rentenanspruch führen werden. Hierzu zählen sowohl gesetzliche als auch private Beiträge, die Sie geleistet haben.

Zeilen 12 bis 29 – Inländische Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge

Hier sind gezahlte Beiträge für inländische Kranken- und Pflegeversicherungen zu erfassen. Abhängig von Ihrem Versicherungsstatus (freiwillig versichert oder pflichtversichert) muss die Angabe jeweils in einer anderen Zeile erfolgen.

Seite 2 Zeilen 31 bis 36 – Ausländische Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge

Analog zum letzten Abschnitt auf der ersten Seite, werden im Ausland gezahlte Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge hier erfasst.

Zeilen 37 bis 52 – Sonstige Vorsorgeaufwendungen

Weitere gezahlte Vorsorgeaufwendungen sind in diesen Zeilen anzugeben. Hierzu zählen Beiträge zur Arbeitslosenversicherung genauso wie Unfall-, Risiko-, oder Berufsunfähigkeitsversicherungen.

Seite 1 (Zeilen 1 bis 3) – Grundangaben

Ihre Grundangaben, also Ihren Name sowie Ihre Steuernummer, geben Sie in den Zeilen 1 bis 3 an.

Ausfüllhilfe Seite 1 (Zeilen 4 bis 11) – Beiträge zur Altersvorsorge

Als Altersvorsorgeaufwendungen zählen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung (bei Arbeitnehmern) genauso wie Beiträge zu berufsständischen Versorgungswerken, landwirtschaftlichen Alterskassen und privaten Rentenversicherungen (Rürup-Versicherungen).

Zeilen 4 und 9 – Arbeitnehmer, die in der gesetzlichen Sozialversicherung versichert sind

Als in der gesetzlichen Sozialversicherung versicherter Arbeitnehmer, tragen Sie in der Zeile 4 den Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Rentenversicherung ein – die Höhe des Betrags können Sie Ihrer Lohnsteuerbescheinigung entnehmen. In Zeile 9 tragen Sie den Anteil ein, den Ihr Arbeitgeber für Sie trägt.

Zeile 5 – Landwirtschaftliche Altersklassen und berufsständische Versorgungseinrichtung

Beiträge zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen werden hier eingetragen, wenn die Einrichtung vergleichbare Leistungen erbringt wie die gesetzlichen Rentenversicherungen. Die steuerfreien Arbeitgeberzuschüsse sind von den Gesamtaufwendungen abzuziehen.

Typischerweise haben hier zum Beispiel selbstständig tätige Ärzte, Apotheker und Architekten einen Eintrag vorzunehmen.

Zeilen 6 und 10 – Geringfügig beschäftigte

Haben Sie im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung („Minijob“) gearbeitet, sind seitens des Arbeitnehmers normalerweise keine Beiträge zu zahlen. Sie haben aber die Möglichkeit, freiwillige Beiträge zu leisten, um Ihren späteren Rentenanspruch aufzustocken.

Haben Sie diese Möglichkeit in Anspruch genommen, tragen Sie die Höhe der Aufwendungen in Zeile 6 ein. Zusätzlich müssen Sie in diesem Fall auch die Arbeitgeberanteile in Zeile 10 eintragen. Haben Sie die Möglichkeit nicht in Anspruch genommen, brauchen Sie den Anteil des Arbeitgebers nicht anzugeben.

Zeile 7 – Erstattete Beiträge und steuerfreie Zuschüsse

Erstattete Beiträge und steuerfreie Zuschüssen zu den Beträgen in den Zeilen 4 bis 6 sind hier einzutragen.

Nicht einzutragen sind hier ggf. Zuschüsse zu zertifizierten Basisrentenverträgen (Zeile 8) und Arbeitgeberanteile und-zuschüsse (Zeilen 9 und 10). Diese Beträge sind jeweils direkt von den angegebenen Beträgen abzuziehen.

Zeile 8 – Rürup-Verträge

Hier geben Sie Versicherungsbeiträge private kapitalgedeckte Rentenversicherungen an, auch bekannt als Rürup-Verträge. Wichtig ist, dass der Vertrag staatlich zertifiziert ist, da er nur dann in der Steuererklärung anerkannt wird.

Sie müssen weiterhin gegenüber Ihrem Anbieter des Basisrentenvertrags eingewilligt haben, dass Ihre Vertragsdaten sowie die Höhe Ihrer Beiträge an die Zentrale Stelle für Altersvorsorge übermittelt werden dürfen.

Zeile 11 – Steuerfreie Zuschüsse, Arbeitgeberbeiträge und Beihilfen

Geben Sie Ihr an, ob Sie zu Ihrer Krankenversicherung oder Krankheitskosten Anspruch auf steuerfreie Zuschüsse, Arbeitgeberbeiträge oder Beihilfen haben. Bei Zusammenveranlagung ist diese Angabe jeweils von beiden Ehepartnern zu machen.

Die Angaben haben den Hintergrund, dass für sämtliche Vorsorgeaufwendungen ein Höchstbetrag gilt. Dieser liegt bei 1.900 Euro, wenn Sie:

  • Steuerfreie Zuschüsse zu Ihren Krankenversicherungsbeiträgen erhalten haben (z.B. steuerfreier Arbeitgeberzuschuss zur Sozialversicherung)
  • Anspruch auf Erstattung oder Übernahme von Krankheitskosten (ganz oder teilweise) haben, ohne dafür eigene Beiträge entrichten zu müssen

In allen anderen Fällen gilt ein Höchstbetrag von 2.800 Euro, beispielsweise bei Selbstständigen, Freiberuflern und Gewerbetreibenden.

Seite 1 (Zeilen 12 bis 23) – Beiträge zur inländischen gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung

Zeilen 12 bis 16 – Pflichtversicherte Arbeitnehmer und Firmenzahler

Die Zeilen 12 bis 16 sind von Bedeutung für alle pflichtversicherten Arbeitnehmer sowie für freiwillig versicherte Arbeitnehmer, bei denen der Arbeitgeber Beiträge abführt („Firmenzahler“). Die nötigen Zahlen für die hier gefragten Angaben können Sie Ihrer Lohnsteuerbescheinigung entnehmen.

Wenn Sie im Bezugsjahr Beitragsrückerstattungen erhalten haben, so mindern diese die abzugsfähigen Beträge des laufenden Jahres. Die entsprechenden Angaben sind in den Zeilen 15 und 16 zu machen.

Wird von Ihrer Krankenkasse ein einkommensabhängiger Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung erhoben, so ist dieser bei Arbeitnehmern und Firmenzahlern bereits in dem Betrag aus Zeile 12 enthalten und wird elektronisch an das Finanzamt übermittelt.

Zeilen 17 bis 22 – Freiwillig gesetzlich versicherte Arbeitnehmer, Selbstständige und Rentner

Wenn Sie Rentner sind, tragen Sie Ihre selbst gezahlten Beiträge in die Zeilen 17 bis 22 ein. Die entsprechenden Informationen zur den Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge können Sie Ihrem Rentenbescheid entnehmen.

Auch als freiwillig gesetzlich versicherter Arbeitnehmer, der die Versicherungsbeiträge in voller Höhe selbst trägt und ggf. einen Zuschuss vom Arbeitgeber erhält, nutzen Sie für Ihre Angaben die Zeilen 17 bis 22.

Als Selbstständiger oder pflichtversicherter Künstler, der freiwillig gesetzlich versichert ist, nutzen Sie die Zeilen 17 bis 22.

Erstattete Beiträge müssen Sie in den Zeilen 20 und 21 ausweisen – die Höhe der Erstattungen entnehmen Sie der Bescheinigung Ihrer Krankenkasse.

Achten als Arbeitnehmer darauf, in den Zeilen 17 und 19 den gesamten von Ihnen gezahlten Versicherungsbeitrag anzugeben – also auch den Teil, der Ihnen vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet wurde. Zu entnehmen ist diese Informationen Ihrem Lohnsteuerbescheid.

Zeile 23 – Wahlleistungen

Als Arbeitnehmer (pflicht- oder freiwillig versichert), Selbstständiger oder Rentner können Sie in Zeile 23 zusätzlich zu den Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung auch noch weitere Beitragsanteile für Wahlleistungen aufführen. Auch Aufwendungen für zusätzliche Krankenversicherung (z.B. Auslandskrankenversicherungen oder Versicherungen für Krankenhaustagegeld) können hier erklärt werden.

Beachten Sie, dass diese Beiträge nur begrenzt abzugsfähig sind.

Seite 1 (Zeilen 24 bis 29) – Beiträge zur inländischen privaten Kranken- und Pflegeversicherung

Wenn Sie nicht gesetzlich krankenversichert, sondern Mitglied einer inländischen privaten Kranken- und Pflegeversicherung sind, dann sind die Zeilen 24 bis 29 für Sie relevant.

Die Beiträge der privaten Kassen sind im gleichen Umfang abzugsfähig wie die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Das heißt, dass Sie die Beiträge zur Basiskrankenversicherung in voller Höhe absetzen können, Wahlleistungen oder Ansprüche auf Krankengeld hingegen – genau wie bei der gesetzlichen Versicherung – mit Einschränkungen.

Wie hoch die jeweiligen Beitragsteile ausfallen, können Sie der Bescheinigung Ihrer Krankenversicherungsgesellschaft entnehmen. In Zeile 28 tragen Sie die Beitragsteile der Krankenversicherung ein, welche nicht der Basisabsicherung dienen.

Beitragsrückerstattungen mindern auch bei den privaten Kassen den abzugsfähigen Betrag. Die Höhe der erhaltenen Beitragsrückerstattungen ist von Ihnen in die Zeile 26 einzutragen. Steuerfreie Zuschüsse (beispielsweise durch die Rentenversicherungsanstalt, wenn Sie pensionierter Beamter sind) kommen in die Zeile 27.

Wenn Sie Beiträger zu einer freiwilligen zusätzlichen Pflegeversicherung geleistet haben, tragen Sie diese in Ihrer Anlage Vorsorgeaufwand in der Zeile 29 ein.

Seite 2 (Zeilen 31 bis 36) – Beiträge zur ausländischen gesetzlichen oder privaten Kranken- und Pflegeversicherung

Wenn Sie Beiträge an eine ausländische Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt haben, sind die Zeilen 31 bis 36 für Sie von Wichtigkeit.

Die ausländische Versicherung kann sowohl gesetzlich als auch privat sein und muss im Wesentlichen mit einer inländischen Versicherung vergleichbar sein. Eine Reisekrankenversicherung oder eine im Inland abgeschlossene Auslandskrankenversicherung kann hier also nicht eingetragen werden.

Genau wie bei den inländischen Kranken- und Pflegeversicherungen können Sie auch hier die Beiträge zur Basisabsicherung in voller Höhe abziehen. Beitragsteile für Krankengeldanspruch und Wahlleistungen geben Sie in Zeile 36 an. Diese unterliegen auch bei der ausländischen Krankenversicherung Beschränkungen und sind nicht in voller Höhe abzugsfähig.

Seite 2 (Zeilen 37 bis 39) – Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse

Der vom Arbeitgeber erstattete Teil der Kranken- oder Pflegeversicherung muss in die Zeilen 37 bis 39 eingetragen werden.

Die Zeile 37 bezieht sich dabei auf den Arbeitgeberzuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung, die Zeile 38 auf den Zuschuss zur privaten Krankenversicherung und die Zeile 39 auf den steuerfreien Arbeitgeberzuschuss zur gesetzlichen Pflegeversicherung. Zu entnehmen ist die Höhe des jeweiligen Betrags Ihrer Lohnsteuerbescheinigung.

Wenn Sie kein Arbeitnehmer sind, können Sie die Zeilen 37 bis 39 natürlich ignorieren.

Seite 2 (Zeilen 40 bis 45) – Als Versicherungsnehmer für andere Personen übernommene Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge

Wenn Sie die Pflichtversicherungsbeiträge (Kranken- und Pflegeversicherung) für andere Personen übernommen haben und auch offiziell der Versicherungsnehmer sind, können Sie die gezahlten Beiträge in diesen Zeilen eintragen. Sollten Sie die Beiträge für mehr als eine Person übernommen haben, so fügen Sie Ihrer Steuererklärung eine formlose Anlage mit der Überschrift „Ergänzende Angaben zur Steuererklärung“ bei und tragen Sie in Zeile 98 des Hauptvordrucks eine „1“ ein.

Wenn Sie Beiträge für einen getrenntlebenden oder geschiedenen Lebenspartner oder Ehegatten übernommen haben, sind diese nicht in diesen Abschnitt einzutragen, sondern werden bei der Einkommensteuerveranlagung des Ehegatten als Sonderausgabe abgezogen. Wenn Sie die Aufwendungen getragen haben ist es unter Umständen möglich, diese als Unterhaltsleistung steuerlich geltend zu machen. Die Eintragung erfolgt entweder in den Hauptvordruck der Einkommenssteuererklärung oder in der Anlage Unterhalt.

Beiträge für Kinder, die bei Ihnen steuerlich berücksichtigt werden, werden in der Anlage Kind als Sonderausgabe geltend gemacht wenn Sie dem Kind als Versicherungsnehmer die Beiträge ersetzt haben.

Ausfüllhilfe Seite 2 (Zeilen 46 bis 52) – Weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen

Alle weiteren und sonstigen Vorsorgeaufwendungen, die steuerlich geltend gemacht werden können, kommen in die Zeilen 46 bis 52. Hierzu zählen:

  • Arbeitslosenversicherung
  • Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, wenn Sie der elektronischen Datenübermittlung an die Finanzbehörden nicht zugestimmt haben
  • Unfall-, Haft- und Lebensversicherungen
  • Rentenversicherungen

Arbeitslosenversicherung – Zeilen 46 und 48

Den Arbeitnehmeranteil des Beitrags zur gesetzlichen Arbeitslosenversicherung tragen Sie in die Zeile 46 der Anlage Vorsorgeaufwand ein. Die Höhe des Aufwands können Sie Ihrer Lohnsteuerbescheinigung entnehmen.

Wenn Sie Beiträge zu einer freiwilligen Arbeitslosenversicherung geleistet haben, tragen Sie die Höhe der Beiträge in die Zeile 48 des Formulars ein.

Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, wenn Sie der elektronischen Datenübermittlung an die Finanzbehörden nicht zugestimmt haben – Zeile 47

Wenn Sie sich gegen die elektronische Datenübermittlung Ihrer Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an das Finanzamt entschieden haben, müssen Sie einen Eintrag in Zeile 47 vornehmen.

Beachten Sie, dass in diesem Fall auch Ihre Beiträge zur Basisabsicherung lediglich bis zum Höchstbetrag abzugsfähig sind.

Unfall-, Haft- und Lebensversicherungen – Zeilen 49 und 50

In der Zeile 49 können Sie geleistete Beiträge zu einer freiwilligen Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherung eintragen.

Unfall,- und Haftpflichtversicherungsbeiträge kommen in die Zeile 50. Hierzu zählen beispielsweise die Beiträge zur

  • privaten Haftpflichtversicherung
  • Tierhaftpflichtversicherung
  • Kfz-Insassenunfallversicherung
  • Grundstückshaftpflichtversicherung
  • Risikolebensversicherung
  • Beiträge zu Witwen-, Waisen-, und Sterbekassen

Nicht angeben können Sie Sachversicherungen. Hierzu zählt beispielsweise die Kfz-Kaskoversicherung, Diebstahl-, Hausrats-, oder Rechtsschutzversicherungen.

Rentenversicherungen – Zeilen 51 und 52

Die Zeile 51 bezieht sich auf Rentenversicherungen, deren Laufzeit vor dem Jahr 2005 begonnen hat und für die Auszahlung der Versicherungsleistung entweder eine Einmalzahlung oder regelmäßige Zahlungen („Kapitalwahlrecht“) vorsehen.

Die Zeile 52 bezieht sich auf Rentenversicherungen, deren Laufzeit vor dem Jahr 2005 begonnen hat und für die Auszahlungen in Form regelmäßiger Zahlungen („Rente“) erfolgen.

Seite 2 (Zeilen 53 bis 58) – Ergänzende Angaben zu Vorsorgeaufwendungen

Dieser Abschnitt ist von Interesse für Beamte, Vorstandsmitglieder, geschäftsführende Gesellschafter einer GmbH oder andere Personen, für die keine gesetzliche Rentenversicherungspflicht aus dem aktiven Dienstverhältnis bestanden hat – also auch für Studenten oder Praktikanten.

Tragen Sie in den Zeilen 53, 54 und 55 ein, um welchen Fall es sich bei Ihnen handelt und machen Sie in den Zeilen 55, 56 und 57 eine Angabe ob aufgrund der Tätigkeit eine Anwartschaft auf Altersvorsorge (Zeile 56) bestanden hat oder diese ohne eigene Beitragsleistungen erworben wurde (Zeile 57). Als GmbH-Geschäftsführer oder Vorstandsmitglied müssen Sie bei einer Eintragung in Zeile 57 geeignete Unterlagen als Nachweis miteinreichen.

Geben Sie zuletzt in Zeile 58 an, ob Sie Arbeitslohn aus einem nicht aktiven Dienstverhältnis bezogen haben, bei dem es sich nicht um steuerlich begünstigte Vorsorgebezüge handelt. Keine Eintragung ist beispielsweise bei Altersteilzeit vorzunehmen.

Anlage K – Ausfüllhilfe

Die Anlage K der Einkommenssteuererklärung ist nicht zu verwechseln mit der Anlage Kind, denn bei dieser handelt es sich um ein anderes Steuerformular.

Die Anlage K ermöglicht es, Kinderfreibeträge und Freibeträge für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf auf andere Personen zu übertragen. Dies ist immer dann möglich, wenn Sie oder der andere Elternteil eine Unterhaltsverpflichtung nicht zu mindestens 75 Prozent erfüllt hat oder aufgrund mangelnder Leistungsfähigkeit keine Unterhaltspflicht vorgelegen hat.

Auch können Sie als leibliche Eltern mit Hilfe der Anlage K Kinderfreibeträge auf Großeltern oder Stiefeltern übertragen.

Ausfüllhilfe zur Anlage K

Antragstellende Person

Wenn Sie die Anlage K einreichen möchten, tragen Sie in diesem Teil Ihre persönlichen Daten ein. Auch Name, Identifikationsnummer und Geburtsdatum des Kindes sind hier einzutragen.

Zustimmende Person

Hier müssen die Daten der zustimmenden Person eingetragen werden, inklusive des zuständigen Finanzamtes und der Steuernummer.

Wird die Zustimmung erteilt, so kann diese nur vor Beginn des Kalenderjahres widerrufen werden, für das sie erstmals nicht mehr gelten soll.

Unterschrift

An dieser Stelle müssen sowohl Sie selbst als auch die zustimmende Person die Anlage K unterschreiben.

Vereinfachte Einkommensteuererklärung (ESt 1 V) – Ausfüllhilfe

Die vereinfachte Einkommenssteuererklärung ist geeignet für alle Arbeitnehmer ohne Nebeneinkünfte oder komplizierte Steuerermäßigungen – einzig Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen können im Formular ESt 1 V angegeben werden. Bei verheirateten Arbeitnehmern darf die vereinfachte Steuererklärung nur dann genutzt werden, wenn die Ehegatten gemeinsam veranlagt werden.

Auf dieser Seite zeigen wir Ihnen wie Sie die vereinfachte Einkommensteuererklärung richtig ausfüllen und was Sie dabei unbedingt beachten sollten.

Ausfüllhilfe zur vereinfachten Einkommensteuererklärung

Überblick der Formularinhalte der ESt 1 V

Seite 1 Zeilen 5 bis 24 – Allgemeine Angaben

In diese Zeilen kommen allgemeine Angaben zu Ihnen und bei Zusammenveranlagung auch zu Ihrem Ehepartner.

Zeilen 25 bis 27 – Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit

Hier geben Sie Ihre Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit an.

Seite 2 Zeilen 31 bis 38 – Werbungskosten

In den Zeilen 31 bis 38 geben Sie für sich selbst und Ihren Partner angefallene Werbungskosten an. Hierzu zählen zum Beispiel die Entfernungspauschale und weitere anerkannte Werbungskosten.

Zeilen 39 bis 41 – Sonderausgaben

Bei den hier erklärbaren Sonderausgaben handelt es sich um die Kirchensteuer sowie um Ausgaben für Spenden und Mitgliedsbeiträge.

Zeilen 42 und 43 – Außergewöhnliche Belastungen

Außergewöhnliche Belastungen sind Kosten, die zum Beispiel durch Krankheiten oder behinderte Menschen entstanden sind – die Angaben hierzu machen Sie in den Zeilen 42 und 43.

Zeilen 44 bis 48 – Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen

Wenn im Bezugsjahr jemand in Ihrem Haushalt angestellt war oder Sie anderweitige Kosten hatten, beispielsweise durch Renovierungsarbeiten oder Modernisierung, können Sie diese Kosten hier angeben.

Seite 1 (Zeilen 1 bis 4) – Grundangaben

Geben Sie bei den Grundangaben in der ersten Zeile an, ob Sie lediglich die vereinfachte Einkommenssteuererklärung für Arbeitnehmer abgeben möchten oder ob es sich um einen Antrag auf Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage handelt.

In der zweiten Zeile geben Sie Ihre Steuernummer an, in der dritten Zeile Ihr Finanzamt. Bei Wohnsitzwechsel geben Sie in Zeile 4 außerdem Ihr bisheriges Finanzamt an.

Seite 1 (Zeilen 5 bis 24) – Allgemeine Angaben

In den Zeilen 5 bis 24 müssen Sie einige allgemeine Angaben zu sich machen – hier geht es beispielsweise um Ihren Namen, Ihre Anschrift, Ihre Konfession und um den Beruf, den Sie ausüben.

Die Zeilen 13 bis 20 sind für Sie nur dann relevant, wenn Sie verheiratet sind. Bei Zusammenveranlagung sind außerdem die Zeilen 14 bis 20 auszufüllen. Sollte dieser Teil nicht auf Sie zutreffen, können Sie ihn einfach unausgefüllt lassen.

In den Zeilen 21 bis 24 geben Sie Informationen zu Ihrer Bankverbindung an. Das ist wichtig, weil das Finanzamt keine Barzahlungen vornimmt und es hier bei unvollständigen Angaben zu Verzögerungen bei Ihrer Steuererstattung kommen kann.

Seite 1 (Zeilen 25 bis 27) – Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit

Die in Zeile 25 gefragte eTIN-Nummer finden Sie auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung. Die Nummer hat 14 Stellen und besteht sowohl aus Großbuchstaben als auch aus Zahlen. Falls Sie keine eTIN-Nummer, sondern eine Steuer-Identifikationsnummer haben, nutzen Sie diese für Ihre vereinfachte Steuererklärung. Gegebenenfalls ist in derselben Zeile auch noch die eTIN des Ehegatten anzugeben.

Bezogene Lohn- bzw. Entgeltersatzleistungen sind in den Zeilen 26 und 27 zu erklären. Eine Liste aller hier relevanten Leistungen finden Sie auf dieser Seite. Sollten Sie keine dieser Leistungen bezogen haben, müssen die Zeilen nicht ausgefüllt werden.

Seite 2 (Zeilen 31 bis 34) – Werbungskosten der steuerpflichtigen Person / Ehemann / Lebenspartner(in) A

Die Angaben zur Ermittlung der Entfernungspauschale in Zeile 31 sind für Sie dann relevant, wenn Ihnen ein Auto gehört und Sie mit diesem zur Arbeit gefahren sind. Auch Fahrten mit den öffentlichen Verkehrsmitteln können angegeben werden – wichtig hierfür sind die Zeilen 32 und 33.

Zudem haben Sie die Möglichkeit weitere Werbungskosten geltend zu machen. Einige Beispiele für Posten, die vom Finanzamt in der Regel als Werbungskosten anerkannt werden, finden Sich zum Beispiel auf Wikipedia.

Seite 2 (Zeilen 35 bis 38) – Werbungskosten Ehefrau / Lebenspartner(in) B

In den Zeilen 35 bis 38 folgen die gleichen Angaben wie in den Zeilen 31 bis 34, dieses Mal allerdings bezogen auf den Ehe- oder Lebenspartner, wenn Sie gemeinsam veranlagt werden.

Seite 2 (Zeilen 39 bis 41) – Sonderausgaben

Bei den Sonderausgaben geben Sie Ihre Ausgaben für Kirchensteuer (Zeile 39) sowie für Spenden und Mitgliedsbeiträge an.

Bei den Spenden und Mitgliedsbeiträgen ist zu differenzieren zwischen Aufwendungen, bei denen die Daten elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt wurden (Zeile 41) und Aufwendungen, bei denen eine Bestätigung angehängt werden muss (Zeile 40).

Seite 2 (Zeilen 42 und 43) – Außergewöhnliche Belastungen

Außergewöhnliche Belastungen sind relevant, wenn Sie Verpflichtungen gegenüber behinderten Menschen wahrgenommen haben, Kosten durch Krankheiten entstanden sind oder Sie die Kosten für die Beerdigung eines nahen Verwandten zu tragen hatten.

Informieren Sie sich gegebenenfalls hier nochmals im Detail, welche Belastungen zu welchem Grad und unter welchen Bedingungen anerkannt werden.

Seite 2 (Zeilen 44 bis 48) – Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen

Wenn im Bezugsjahr jemand bei Ihnen angestellt war, der Ihnen in irgendeiner Weise im Haushalt geholfen hat, so können Sie die entsprechenden Angaben hierzu in der Zeile 44 machen. Genauere Informationen darüber, was hier genau angegeben werden kann, befinden sich auch auf dem Steuerformular.

In der Zeile 45 können Sie darüber hinaus Kosten aufführen, die durch Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen im eigenen Haushalt entstanden sind.

Seite 2 (Zeile 49) – Unterschrift

Unterschreiben Sie an dieser Stelle die Steuererklärung und geben Sie ggf. auch an, wenn Ihnen ein Steuerberater bei der Anfertigung der Steuererklärung geholfen hat.

Hauptvordruck der Einkommensteuererklärung (ESt 1 A) – Ausfüllhilfe

Im Folgenden finden Sie Informationen und eine Ausfüllhilfe zum Hauptvordruck der Einkommensteuererklärung – auch bezeichnet als ESt 1 A oder Mantelbogen.

Nicht zu verwechseln ist dieses Formular mit dem Formular ESt 1 V, bei welchem es sich um die vereinfachte Einkommenssteuererklärung für Arbeitnehmer handelt, die nicht auf der Suche nach besonders ausgefeilten Möglichkeiten zum Steuersparen sind. Dadurch reduziert sich vergleichsweise der Aufwand beim Ausfüllen des Steuerformulars.

Die folgenden Themen werden auf dieser Seite behandelt:

Ausfüllhilfe zum Hauptvordruck der Einkommensteuererklärung

Überblick der Formularinhalte des Mantelbogens

Seite 1 Zeilen 6 bis 28 – Allgemeine Angaben

In diesen Zeilen müssen Sie lediglich einige allgemeine Angaben machen.

Beispielsweise geht es in den Zeilen 7 bis 14 um Ihre Person, in Zeile 15 um Ihren Familienstand und in den Zeilen 16 bis 24 ggf. um die Zusammenveranlagung mit Ihrem Lebenspartner bzw. Ihrer Lebenspartnerin.

In den Zeilen 25 bis 28 geben Sie außerdem Ihre Bankverbindung an.

Seite 2 Zeilen 31 bis 35 – Allgemeine Angaben (Fortsetzung)

Falls der Steuerbescheid nicht an die auf der ersten Seite angegebene Adresse geschickt werden soll, können Sie hier einen alternativen Empfänger angeben.

Zeilen 36 bis 56 – Sonderausgaben

In den nachfolgenden Zeilen werden Sonderausgaben angegeben – dies schließt beispielsweise gezahlte Versorgungsleistungen und Spenden an politische Parteien und unabhängige Wählervereinigungen mit ein.

Beachten Sie, dass Versicherungsbeiträge in der Anlage Versorgungsaufwand anzugeben sind.

Seite 3 Zeilen 61 bis 70 – Außergewöhnliche Belastungen

In diesen Zeilen können Angaben zu behinderten Menschen und Kosten, die durch Krankheit, Pflege o.ä. entstanden sind machen. Pauschalen werden nicht automatisch berücksichtigt, weshalb die Angaben an dieser Stelle zwingend notwendig sind.

Zeilen 71 bis 77 – Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen

An dieser Stelle können Sie Steuerermäßigungen für Kosten beantragen, welche durch Haushaltshilfen, Handwerkerleistungen und weitere Dienstleistungen rund um Ihren Haushalt entstanden sind.

Zeile 78 – Steuerermäßigung bei Belastung mit Erbschaftsteuer

Zeile 79 – Steuerbegünstigung für schutzwürdige Kulturgüter

Zeilen 80 bis 81 – Verlustabzug

Seite 4 Zeilen 91 bis 108 – Sonstige Angaben und Anträge

Hauptsächlich geht es auf der vierten Seite des Mantelbogens um Einkommensersatz ( wenn Sie zum Beispiel Elterngeld, Krankengeld oder Mutterschaftsgeld in Anspruch genommen haben), welcher nicht in Zusammenhang mit dem entgangenen Arbeitslohn steht.

Außerdem geht es um die mögliche Einzelveranlagung von Ehegatten oder Lebenspartnern und um Angaben für Personen, die nicht im Inland leben und nur zeitweise unbeschränkter Steuerpflicht unterlagen.

Seite 1 (Zeilen 1 bis 5) – Grundangaben

Bei den Grundangaben ist in Zeile 1 anzukreuzen, ob Sie neben der Veranlagung zur Einkommenssteuer auch noch weitere Anträge stellen.

In der dritten Zeile tragen Sie Ihre Steuernummer ein. Im selben Moment tragen Sie Ihre steuerliche Identifikationsnummer am besten auch gleich noch in den Zeilen 7 und 16 ein, da diese dort jeweils angegeben werden muss.

Seite 1 (Zeilen 6 bis 23) – Persönliche Angaben

In den nachfolgenden Zeilen tragen Sie Ihre persönlichen Angaben ein – beispielsweise Ihren Namen, Ihre volle Anschrift, Ihr Geburtsdatum, Ihre Religion und den Beruf, den Sie ausüben.

Spezielle Beachtung erhalten sollte dabei die Zeile 15, denn hier geben Sie Ihren Familienstand an. Diese Angaben bestimmen, ob eine Einzel- oder eine Ehegattenveranlagung zur Einkommenssteuer durchgeführt wird. Bei Zusammenveranlagung geben Sie in den Zeilen 16 bis 23 die Daten des Ehegatten an.

In Zeile 24 haben Sie die Wahlmöglichkeit zwischen verschiedenen Arten der Ehegattenveranlagung. Diese stehen Ihnen offen, wenn Sie beide im Inland wohnen und nicht getrennt leben.

Seite 1 (Zeilen 25 bis 28) – Bankverbindung

Da Finanzämter keine Barzahlungen durchführen, müssen Sie hier Ihre Bankverbindung angeben, damit es bei der Steuerrückzahlung nicht zu Verzögerungen kommt. Sollte sich Ihre Bankverbindung nach Abgabe der Steuererklärung ändern, teilen Sie dies dem Finanzamt unbedingt so schnell wie möglich mit.

Seite 2 – (Zeilen 31 bis 35) – Empfangsvollmacht

Wenn Ihr Steuerbescheid an eine andere Adresse geschickt werden soll als auf Seite 1 angegeben, haben Sie hier die Möglichkeit, die entsprechenden Angaben zu machen. In Frage kommt dies für Sie beispielsweise, wenn der Steuerbescheid an Ihren Steuerberater gehen soll oder Sie den Bescheid an einer abweichenden Anschrift, beispielsweise einem Zweitwohnsitz, in Empfang nehmen möchten.

Seite 2 – (Zeilen 36 bis 56) – Sonderausgaben

Grob aufteilen lassen sich Sonderausgaben in Vorsorgeaufwendungen und andere Sonderausgaben. Bei Vorsorgeaufwendungen handelt es sich, grob gesagt, um Versicherungen, die Sie in der Anlage Vorsorgeaufwand angeben müssen.

Alle anderen Sonderausgaben gehören in diesen Hauptvordruck. Sollten Ihre Sonderausgaben sehr gering sein, wird ein Pauschbetrag von 36 Euro berücksichtigt. Bei Zusammenveranlagung von Ehegatten ist es der doppelte Betrag, also 72 Euro (Stand: 2017).

Zeilen 36 und 37 – Gezahlte Versorgungsleistungen

Zahlen Sie eine Versorgungsleistung wie beispielsweise eine Rente oder besteht eine „dauernde Last“ (rentenähnliche Zahlung) aufgrund einer vertraglichen Verpflichtung, so können die Beträge – unter bestimmten Bedingungen – als Sonderausgaben geltend gemacht werden.

Wenn Sie diesen Sonderausgabenabzug zum ersten Mal geltend machen, legen Sie Ihrer Steuererklärung als Beleg eine Kopie des zugrundeliegenden Vertrags bei.

Zeile 38 – Ausgleichszahlungen im Rahmen des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs

Zeile 39 – Ausgleichsleistungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs laut Anlage U

Zeilen 40 und 41 – Unterhalt an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten/Lebenspartner

Wenn Sie Unterhaltszahlungen an den geschiedenen oder dauerhaft getrennt lebenden Ehegatten leisten, dann sind diese mit dessen Zustimmung bis zu 13.805 Euro als Sonderausgaben abzugsfähig. Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung des unterhaltenen Ehegatten sind dabei unabhängig davon anzugeben, wer der Versicherungsnehmer ist und wer für die Versicherungsbeiträge aufkommt.

Für den Fall dass der unterhaltene Ehegatte nicht zustimmt, dass die Unterhaltsleistungen als Sonderausgaben abgezogen werden können, muss der Abzug als außergewöhnliche Belastung in der Anlage U angegeben werden. Der Abzug ist dann auf einen Höchstbetrag von 8.820 Euro (Stand: 2017) begrenzt – hinzu kommen wiederum die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Eigene Einkünfte und Bezüge des Ehegatten können den Betrag verringern.

Zeile 42 – Kirchensteuer

Die gezahlten Kirchensteuern (gehen aus Lohnsteuerbescheinigung hervor) geben Sie in dieser Zeile an. Die von Banken einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge ist nicht abzugsfähig, wenn die Kapitalerträge mit dem Abgeltungsteuersatz besteuert werden.

Freiwillige Zahlungen an die Kirche oder kirchliche Organisationen gehören nicht in diese Zeile, sondern werden weiter unten auf der Seite als abzugsfähige Spende eingetragen.

Zeilen 43 und 44 – Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung

Hier können Kosten für Ihre Berufsausbildung und die Berufsausbildung Ihres Ehegatten angegeben werden. Abzugsfähig sind Aufwendungen, die im Zusammenhang mit einer Erstausbildung oder mit einem Erststudium stehen und pro Person bei maximal 6.000 Euro liegen.

Zeilen 45 bis 56 – Zuwendungen, Spenden und Mitgliedsbeiträge

Im Mantelbogen wird zwischen vier verschiedenen Arten von Zuwendungen unterschieden:

  • Parteizuwendungen (Zeile 47)
  • Zuwendungen an unabhängige Wählervereinigungen (Zeile 48)
  • Spenden in den Vermögensstock einer Stiftung (Zeilen 42 bis 56)
  • Zuwendungen für gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke

Bei Beträgen von weniger als 200 Euro (Gesamtsumme) verzichtet das Finanzamt normalerweise auf die Vorlage einer Spendenbescheinigung – die Beträge mit Angabe des jeweiligen Empfängers sollten Sie jedoch trotzdem auf einem gesonderten Blatt jeweils einzeln aufführen. Zuwendungen an Organisationen im Ausland sind in Zeile 46 anzugeben.

Für Parteizuwendungen und Spenden an unabhängige Wählervereinigungen müssen in jedem Fall Belege geliefert werden – die Steuerermäßigung wird direkt mit der Einkommenssteuer verrechnet. Bei besonders hohen Parteispenden kann ein Sonderabzug möglich sein.

Beachten Sie bei spenden an Stiftungen, dass Spenden bis zu 1 Million Euro (doppelter Betrag bei Zusammenveranlagung) beliebig auf bis zu 10 Jahre verteilt und als Sonderausgaben geltend gemacht werden können.

Seite 3 – (Zeilen 61 bis 70) – Außergewöhnliche Belastungen

Bei außergewöhnlichen Belastungen findet seitens des Finanzamts keine automatische Berücksichtigung von Pauschalen statt – Sie müssen den Abzug daher in jedem Fall beantragen.

Als außergewöhnliche Belastungen zählen Kosten, die entstanden sind durch:

  • Behinderte Menschen und Hinterbliebene (Zeilen 61 bis 64)
  • Pflege (Zeilen 65 und 66)
  • Sonstige Gründe – z.B. Fahrtkosten für behinderte Menschen, Krankheitskosten, Kurkosten und Pflegekosten (Zeilen 67 bis 70)

Behinderte Menschen können – neben einem Pauschalbetrag – zahlreiche steuerliche Vergünstigungen erhalten. Diese orientieren sich in der Regel an dem Grad der Behinderung und den im Behindertenausweis angegebenen Merkzeichen. Behinderten Kindern zustehende Vergünstigungen können auf Eltern übertragen werden. Dies erfolgt allerdings nicht im Hauptvordruck, sondern in der Anlage Kind.

Der Pflegepauschbetrag von 924 Euro (Stand: 2017) kann in den Zeilen 65 und 66 beantragt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie einen Hilflosen unentgeltlich und persönlich in Ihrer oder dessen Wohnung pflegen, die sich im Inland oder EU/EWR-Ausland befindet. Als Nachweis ist das Merkzeichen H (Pflegestufe III) erforderlich.

Andere Kosten, die im Hauptvordruck als Sonderausgaben geltend gemacht werden können, sind Fahrtkosten behinderter Menschen sowie Krankheits-, Kur-, und Pflegekosten. In Einzelfällen können hier auch weitere Kostenarten in Fragen kommen, beispielsweise Kosten für Beerdigung, Heimunterbringung oder Sanierungskosten von Wohnräumen, wenn von diesen eine konkrete Gesundheitsgefahr ausgeht. Auch Kosten für die Wiederbeschaffung von Hausrat bei durch Naturkatastrophen ausgelösten Schäden wurden in der Vergangenheit bereits anerkannt.

Seite 3 – (Zeilen 71 bis 77) – Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen

Zeile 71 – Minijob

Wenn Sie im Rahmen eines Minijobs im eigenen Haushalt eine Haushaltshilfe beschäftigen, können Sie die Gesamtaufwendungen hier eintragen. Außerdem einzutragen ist die genaue Art der Tätigkeit. Legen Sie die von der Minijob-Zentrale erstellte Bescheinigung über die abgeführten Sozialabgaben als Beleg bei.

Zeile 72 – Reguläre Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen sowie Pflege- und Betreuungsleistungen

Tragen Sie für die genannten Fälle die Art der Tätigkeit bzw. Aufwendungen und die Summe der gesamten Aufwendungen in diese Zeile ein.

Bei regulären Beschäftigungsverhältnissen, bei dem Pflichtbeiträge an die Sozialversicherung abgeführt werden, liegen Sie den Sozialversicherungsnachweis als Beleg für die abgeführten Sozialabgaben bei.

Bei haushaltsnahen Dienstleistungen – beispielsweise der Reinigung Ihrer Wohnung, Gartenarbeiten, Umzügen durch Fachbetriebe und weitere – können Sie ausschließlich die Kosten der reinen Dienstleistung eintragen. Nicht geltend gemacht werden können beispielsweise Kosten für Material und Maschinen. Achten Sie daher darauf, sich die durch die Dienstleistung entstandenen Kosten vom Dienstleister gesondert ausweisen zu lassen.

Zeile 73 – Handwerkerleistungen

Das gleiche System wie bei den haushaltsnahen Dienstleistungen gilt auch für Handwerkerleistungen. Auch hier können ausschließlich die Kosten der Dienstleistung geltend gemacht werden, nicht aber Materialkosten. Achten Sie auf eine gesonderte Ausweisung der Beträge.

Zeilen 74 bis 77 – Sonderfälle für Alleinstehende oder Ehegatten / Lebenspartner

Leben zwei Alleinstehende in einem gemeinsamen Haushalt, so können die Höchstbeträge des §35a EStG jeweils nur einmal in Anspruch genommen werden. Der Name der Person(en) ist Zeile 75 anzugeben, wenn ein Eintrag in den Zeilen 68 bis 73 erfolgte.

Die Höchstbeträge für die Aufwendungen werden bei zwei im gleichen Haushalt lebenden, alleinstehenden Personen oder einzeln veranlagten Ehegatten normalerweise in gleich großen Verhältnissen aufgeteilt. Sollten Sie ein anderes Verhältnis wünschen, so ist der Prozentsatz in Zeile 76 anzugeben.

Bei Einzelveranlagung oder Zusammenveranlagung von Ehegatten geben Sie – falls eine Eintragung in den Zeilen 68 bis 73 erfolgte – an, ob im Bezugsjahr ein gemeinsamer Haushalt begründet oder aufgelöst und für einen Teil des Kalenderjahres als Einzelhaushalt geführt wurde.

Zeile 78 – Steuerermäßigung bei Belastung mit Erbschaftsteuer

In Ausnahmefällen können Sie hier eine Steuerermäßigung bei Belastung mit Erbschaftsteuer beantragen. Hier erfolgt kein Abzug der regulären Erbschaftssteuer. Ebenfalls kommen Schenkungen nicht in Betracht.

Zeile 79 – Steuerbegünstigung für schutzwürdige Kulturgüter

Hier können Sie Sonderausgaben für schutzwürdige Kulturgüter abziehen. Als Kosten anerkannt werden dabei Herstellungs- und Erhaltungsmaßnahmen wie Baudenkmäler, Gartenanlagen und Sammlungen, die sich seit mindestens 20 Jahren im Eigentum Ihrer Familie befinden und der Öffentlichkeit oder wissenschaftlichen Forschung zugänglich gemacht werden.

Die betroffenen Kulturgüter abzugsfähig sein sollen, dürfen diese nicht zur Erzielung von Einkünften oder eigenen Wohnzwecken genutzt werden oder durch öffentliche oder private Zuschüsse gedeckt sein.

Zeilen 80 und 81 – Verlustabzug / Spendenvortrag

Wenn Ihnen in den Vorjahren Verluste entstanden sind oder Sie Spenden getätigt haben, die bisher nicht ausgeglichen wurden, können diese im aktuellen Jahr berücksichtigt werden. Nötig hierfür ist, dass Ihnen das Finanzamt einen gesonderten Verlustfeststellungsbescheid ausgestellt hat.

Wenn im aktuellen Jahr Verluste angefallen sind oder Spenden getätigt wurden, die Sie nicht vollständig ausgleichen können, lässt sich der negative Gesamtbetrag auch ins Vorjahr zurück- oder in künftige Jahre vortragen.

Ausfüllhilfe Seite 4 – (Zeilen 91 bis 108) – Sonstige Angaben und Anträge

Zeile 91 – Einkommensersatzleistungen

Wenn Sie als Gewerbetreibender oder Freiberufler Einkommensersatzleistungen – beispielsweise Eltern-, Kranken-, oder Mutterschaftsgeld – in Anspruch genommen haben, so müssen die entsprechenden Beträge hier angegeben werden. Dies sind zwar steuerfrei, wirken sich aber auf den Steuersatz Ihrer steuerpflichtigen Einkünfte aus. Man spricht vom sogenannten „Progressionsvorbehalt“.

Als Arbeitnehmer nutzen Sie für diese Angabe die Anlage N.

Zeile 92 – Einzelveranlagung von Ehegatten / Lebenspartnern

Sonderausgaben, die Steuerermäßigung nach § 35a EStG und außergewöhnliche Belastungen werden bei Einzelveranlagung von Ehegatten im Normalfall demjenigen Ehegatten zugerechnet, welcher sie wirtschaftlich getragen hat.

Sollten Sie wünschen, dass die steuerliche Vergünstigung den Ehegatten jeweils zur Hälfte zugerechnet wird, tragen Sie in Zeile 92 eine „1“ ein. Eine andere Aufteilung ist nicht möglich.

Zeilen 93 bis 96 – Zeitweiser unbeschränkte Steuerpflicht im Bezugsjahr

Diese Zeilen sind für Sie von Interesse, wenn Sie im Bezugsjahr zeitweise keinen Wohnsitz im Inland hatten oder Ihr Ehegatte im EU-Ausland lebt.

Machen Sie in diesen Fällen die vom Finanzamt in den Zeilen 93 bis 96 geforderten Angaben.

Zeilen 97 und 98 – Bei Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht

Zeilen 99 bis 102 – Personen ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, die beantragen, als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt zu werden

Zeilen 103 und 104 – Anzurechnende Steuern

Zeile 105 – Im EU- oder EWR-Ausland oder der Schweiz lebenden Ehegatten / Lebenspartnern

Zeile 106 – Angehörige des deutschen öffentlichen Dienstes ohne gewöhnlichen Wohnsitz im Inland

Zeilen 107 und 108 – Weiterer Wohnsitz im Ausland im Bezugsjahr

Zeilen 109 und 110 – Unterschrift

Unterschreiben Sie Ihre Einkommensteuererklärung eigenhändig. Sollten Sie gemeinsam mit Ihrem Ehegatten veranlagt werden, so sind beide Unterschriften erforderlich. Sollten Sie Ihre Steuererklärung via ELSTER abgeben, müssen Sie auf der ausgedruckten Steuererklärung ebenfalls unterschreiben – es sei denn, Sie haben sich für die Steuererklärung mit digitaler Unterschrift entschieden.

Anlage Kind – Ausfüllhilfe

In diesem Artikel erhalten Sie umfangreiche Hilfestellungen sowie eine Ausfüllhilfe zum Thema „Anlage Kind“ der Einkommensteuererklärung. Insbesondere geht es um die folgenden Fragestellungen.

Ausfüllhilfe zur Anlage Kind

Überblick des Formularinhaltes der Anlage Kind

Seite 1 Zeile 1 bis 3: Hier werden lediglich persönliche Daten des Steuerabzugsberechtigten eingetragen.

Zeile 4 bis 14: Es erfolgt die Eintragung persönlicher Daten des Kindes, wie Name und Geburtsdatum. Zudem muss der Wohnort und die Höhe des erhaltenen Kindergeldes eingetragen werden.

Zeile 15 bis 22: Hier müssen lediglich Eintragungen vorgenommen werden, wenn das Kind bereits die Volljährigkeit erreicht hat. Es wird die Abzugsberechtigung nach Vollendung des 18. Lebensjahres ermittelt. Gefragt wird nach Zeiträumen zwischen Ausbildungen, der Erwerbslosigkeit und Arbeitssuche, gesetzlichen Freiwilligendiensten oder einer Behinderung.

Zeile 23 bis 27: Ist das Kind bereits volljährig, so müssen hier Eintragungen zur Erwerbstätigkeit vorgenommen werden.

Seite 2 Zeile 31 bis 37:  Es wird nach übernommenen Krankenversicherungs- und Pflegebeiträgen der Eltern gefragt. Neben den Beiträgen sind erstattete Beträge von Seiten der Versicherungen relevant sowie Zuschüsse dritter Seite (bspw.: BAföG)

Zeile 38 bis 43: Wenn Sie den Kinderfreibetrag auf einen Elternteil umlegen wollen, müssen hier entsprechende Vermerke vorgenommen werden.

Zeile 44 bis 49: Hier können alleinerziehende Elternteile ihre steuerlichen Absetzungen geltend machen. Es wird nach den Umständen des Haushaltes gefragt.

Zeile 50 bis 52: Musste ein volljähriges Kind während seiner Ausbildung außerhalb untergebracht werden, so können die Kosten dafür abgesetzt werden. Die Details der Unterbringung sind hier zu vermerken.

Seite 3 Schulgeld – Zeile 61 bis 63:  Hat das Kind eine private Schule mit anerkanntem Schulabschluss besucht, so können die Schulgebühren hier abgesetzt werden.

Übertragung des Behindertenpauschbetrages auf die Eltern – Zeile 64 bis 66: Es besteht die Möglichkeit, Behinderten- oder Hinterbliebenen-Pauschbeträge auf die Eltern übertragen zu lassen. Wenn Sie das wünschen, muss es hier vermerkt werden.

Kinderbetreuungskosten – Zeile 67 bis 73: Steuerlich absetzbare Kinderbetreuungskosten für müssen hier angegeben werden.

Seite 1 – Kindschaftsverhältnis

Auf der ersten Seite werden vollumfassend die Daten des zu berücksichtigenden Kindes erfasst. Bitte beachten Sie, dass für jedes Kind ein eigenes Formular der „Anlage Kind“ ausgefüllt werden muss. Ob ein steuerlicher Anspruch auf Absetzbarkeit besteht, hängt von der dem Bestehen eines Kindschaftsverhältnisses und dem Alter des Kindes ab.

Zeile 1 bis 3 – Persönliche Angaben des Ausfüllenden

Tragen Sie hier Ihren Vor- und Nachnamen sowie ihre Steuernummer sein. Vermerken Sie auch die laufende Nummer der Anlage, wenn Sie mehrere Formulare zur „Anlage Kind“ einreichen.

Zeile 4 bis 9 – Angaben zum Kind

Hier müssen die Angaben für jedes Kind einzeln ausgefüllt werden, die steuerlich berücksichtigt werden sollen. Dabei ist es irrelevant, ob das jeweilige Kind bereits im Rahmen des Lohnsteuerabzuges in die Lohnsteuererklärung eingebracht wurde.

Wichtige Angaben zum Kind sind der Vor- und Nachname, das Geburtsdatum, der Wohnort sowie die Familienkasse, von der das Kindergeld bezogen wird. Die steuerliche Identifikationsnummer muss ebenfalls eingetragen werden.

Zeile 8 bis 9 – Im Ausland lebende Kinder

Haben Ihre Kinder ihren dauerhaften Wohnsitz im Ausland, so muss dies hier vermerkt werden. Je nach Wohnsitzstaat, können nur geringere Freibeträge eingebracht werden. Ausgenommen sind Kinder, die sich aus Gründen der Berufsausbildung dauerhaft im Ausland aufhalten. Sie werden dennoch dem inländischen Haushalt der Eltern zugerechnet.

Zeile 10 bis 14 – Kindschaftsverhältnis

Es wird das Kindschaftsverhältnis zum Kind ermittelt. In Zeile 10 muss zunächst angegeben werden, ob es sich um ein leibliches oder adoptiertes Kind, ein Pflegekind oder ein Enkel- oder Stiefkind handelt. Leben Sie in einer Ehe und sind dennoch einkommenssteuerrechtlich nicht gemeinsam veranlagt, so wird das Verhältnis in Zeilen 11 bis 14 ermittelt. Es geht vorwiegend um die Ermittlung eines nicht vorhandenen Kindschaftsverhältnis, etwa durch Tod, keine vorhandene Anerkennung einer Vaterschaft oder durch fehlenden Kontakt.

Zeile 15 bis 22 – Angaben für volljähriges Kind

Auch die Kosten für volljährige Kinder können steuerlich berücksichtigt werden, wenn die steuerrechtlichen Bedingungen hierfür erfüllt sind. Die Volljährigkeit ist nach Vollendung des 18. Lebensjahres erreicht. Bis höchstens zum 25. Lebensjahr können Freibeträge beansprucht werden, wenn keine Behinderung vorliegt, die vor dem 25. Lebensjahr eingetreten ist und Ihr Kind dadurch nicht in der Lage ist, seinen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten.

Weitere folgenden Bedingungen müssen für die steuerliche Absetzbarkeit gegeben sein:

Zeilen 15 und 16: Das Kind befindet sich aktuell in einer Berufsausbildung oder zwischen zwei Ausbildungsabschnitten. Tragen Sie hier die Bezeichnung der Ausbildung, sowie die Zeiträume ein. Halbe oder nicht vollendete Monate können als ganze Monate eingetragen werden.

Zeile 17: Konnte Ihr Kind aufgrund eines mangelnden Ausbildungsplatzes die Berufsausbildung nicht beginnen oder fortsetzen, so ist der zugehörige Zeitraum hier einzutragen.

Zeile 18: Ihr Kind absolviert einen gesetzlich anerkannten Freiwilligendienst, so sind Sie steuerlich abzugsberechtigt. Tragen Sie den entsprechenden Zeitraum hier ein.

Zeile 19: Wenn sich Ihr Kind momentan in einer Übergangszeit von Ausbildung zum Berufsleben oder zwischen zwei Ausbildungen befindet, so sind Sie steuerlich abzugsberechtigt, wenn der Zeitraum nicht mehr als vier Monate beträgt. In diesem Fall ist der entsprechende Zeitraum hier einzutragen.

Zeile 20: Ist Ihr Kind momentan erwerbslos und bei der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend gemeldet, so können Sie steuerliche Absetzungen vornehmen. Tragen Sie den Zeitraum in Zeile 20 ein.

Zeile 21: Ist Ihr Kind aufgrund einer Behinderung, die vor dem 25. Lebensjahr eingetreten ist, nicht in der Lage sich selbst zu versorgen, so werden Ihre Kosten unabhängig vom Alter Ihres Kindes berücksichtigt.

Zeile 22: Hat Ihr Kind einen gesetzlichen Wehr- oder Zivildienst geleistet, so wird der entsprechende Zeitraum auf das Alter Ihres Kindes angerechnet, sodass das Alter Ihres Kindes steuerrechtlich „verjüngt“ wird.

Zeile 23 bis 27 – Erwerbstätigkeit des Kindes:

Es werden die Bedingungen der Erwerbstätigkeit Ihres volljährigen Kindes erfragt. Grundsätzlich sind diese Eintragungen nur erforderlich, wenn Ihr Kind bereits die erste Berufsausbildung abgeschlossen hat. Ist dies der Fall, so ist der Zustand in Zeile 23 zu vermerken.

Wurde die erste Berufsausbildung bereits abgeschlossen, so kommt aus auf die Erwerbstätigkeit während der zweiten Berufsausbildung an. Ist trotz zweiter Berufsausbildung eine der Berücksichtigungstatbestände aus den Zeilen 15 bis 22 gegeben, so kann Ihr Kind steuerlich nicht mehr berücksichtig werden, wenn es mehr als 20 Stunden pro Woche (außerhalb der Ausbildung) gearbeitet hat.

Ausgenommen ist allerdings die Vollerwerbstätigkeit durch ein Ausbildungsverhältnis. In diesem Fall muss in Zeile 24 keine Eintragung vorgenommen werden. Durch die Erwerbstätigkeit eines Minijobs, die in Zeile 25 eingetragen werden muss, erlischt der Anspruch auf Berücksichtigung ebenfalls nicht.

Liegen Erwerbstätigkeiten vor, so muss die Stundenzahl in Zeile 27 eingetragen werden.

Seite 2 – Steuerliche Vergünstigungen für Kinder

Auf der zweiten Seite werden die entsprechenden Kosten für das Kind erfasst. Sind die Bedingungen an das Kindschaftsverhältnis erfüllt, so erhalten Sie Kindergeld und weitere steuerliche Vergünstigungen. Für letzteres sind die Angaben auf Seite 2, zwischen Zeile 31 und 52 möglich.

Zeile 31 bis 37 – Kranken- und Pflegeversicherung:

Die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung sorgen nur für steuerliche Vergünstigungen, wenn Sie der Versicherungsgesellschaft gestattet haben, relevanten Daten automatisch und elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. Ist dies der Fall, so können Sie die Beiträge eintragen. Beachten Sie bitte folgende Details:

Sind Sie selber der Versicherungsnehmer für Ihr Kind, sprich ist Ihr Kind in Ihrem Namen versichert und Sie tragen die Kosten, können Sie die Beträge in voller Höhe in der Zeile 31, in der ersten Spalte bei Kennzahl 66 eintragen.

Selbes gilt für Beiträge der Pflegeversicherung, die in Zeile 33, in der ersten Spalte bei Kennzahl 67 eingetragen werden. Wurden im Rahmen entstandener Ansprüche, etwa durch Wahlleistungen oder ausgezahlte Krankengelder, Beiträge von der der Kranken- oder Pflegeversicherung zurückerstattet, so mindern diese den Anspruch auf Steuerverminderung. Tragen Sie die vollen Beträge in Zeile 34 bei Kennzahl 68 ein.

In Zeile 37 werden zusätzliche Beiträge erfasst, die über den Rahmen der Basisversicherung hinausgehen und von Ihnen als Eltern getragen wurden.

Ist Ihr Kind selber Versicherungsnehmer, so wird die zweite Spalte der Zeilen 31 bis 36 relevant. Grundsätzlich muss Ihr Kind die Versicherungsbeiträge in seiner eigenen Steuererklärung deklarieren. Sind die Einkünfte jedoch zu gering, sodass Ihr Kind darauf verzichtet hat, Basiskranken- und Pflegeversicherungsbeiträge als Sonderausgaben abzusetzen, so können Sie stattdessen die Beiträge in der zweiten Spalte angeben.

Grundsätzlich sind hier jedoch nur Basisbeiträge einzutragen. Jegliche Beiträge, die über die Basiskrankenversicherung hinausgehen oder zu Wahlleistungen bei der Pflegeversicherung führen, können nicht berücksichtigt werden.

Basisbeträge der gesetzlichen Krankenversicherung für Arbeitnehmer müssen bei Kennziffer 71 und 72 vermerkt werden. Pflegeversicherungsbeiträge sind bei Kennziffer 72 anzugeben. Wurden Beiträge erstattet oder sind Zuschüsse von dritter Seite, etwa Bafög, zu berücksichtigen, sind diese in Zeile 73 und 75 einzutragen. Sie mindern den abzugsberechtigten Betrag.

Zeile 38 bis 43 – Übertragung der Freibeträge:

[[highlight]]Wichtig: Leben Sie in einer geschiedenen Ehe, besteht keine Lebenspartnerschaft zwischen den Eltern des Kindes oder leben die Eltern dauerhaft getrennt, sodass für einen Elternteil keine Unterhaltspflicht besteht, so können die Freibeträge auf ein Elternteil übertragen werden. Wird der Freibetrag übertragen, so erlischt jeglicher Anspruch auf kinderbedingte steuerliche Vergünstigung. Liegt eine einkommenssteuerrechtliche gemeinsame Veranlagung vor, so können Sie den nachfolgenden Teil ignorieren. Selbes gilt für eine Aufteilung der Freibeträge zu 50 % bei getrennter Veranlagung der Einkommenssteuer. [[/highlight]]

Für eine erfolgreiche Beantragung der Übertragung der Freibeträge auf einem alleinigen Elternteil gibt es unterschiedliche mögliche Konstellationen. Kommt ein Elternteil seiner Unterhaltspflicht zu weniger als 75 % nach oder ist durch mangelnde Leistungsfähigkeit davon befreit, so ist dies in Zeile 38 zu vermerken. Somit entsteht ein Übertragungsanspruch. Er erlischt allerdings wieder, sobald nach dem Unterhaltsvorschussgesetz, Vorschüsse von Seiten dieses Elternteils gezahlt wurden. Dies ist in Zeile 39 zu vermerken.

Weiterhin müssen für eine erfolgreiche Übertragung folgende Bedingungen erfüllt sein.

Grundsätzlich ist die Übertragung des Freibetrages für Ausbildung, Erziehung und Betreuung auf einen Elternteil nur bei Kindern möglich, welche die Volljährigkeit noch nicht erreicht haben und wenn das Kind beim anderen Elternteil nicht gemeldet war. Hat der andere Elternteil die Kosten anteilig getragen oder das Kind zwischenzeitlich selber betreut, so besteht die Möglichkeit des Einspruches. In Zeile 40 muss ein dementsprechender Vermerk sowie der Zeitraum der Nichtmeldung beim anderen Elternteil vermerkt werden.

Zeile 41 bis 43 betreffen den Fall, dass Stief- oder Großeltern steuerlich entlastet werden sollen, weil das Kind in deren Haushalt gelebt hat und sie Kindergelder erhalten haben. Werden hier Eintragungen vorgenommen, so ist ebenfalls die Anlage K zusammen mit der Einkommenssteuererklärung auszufüllen.

Wenn Sie die Übertragung des Anspruches an dieser Stelle beantragen, so müssen Sie in Zeile 6 den vollen Kindergeldanspruch vermerken.

Zeile 44 bis 49 – alleinerziehende Eltern:

Wenn Sie der alleinerziehende Elternteil sind, so können Sie Ihre steuerlichen Berücksichtigungen in Zeile 44 bis 49 geltend machen. Dazu müssen Sie mit Ihrem Kind zusammenleben. Pro Jahr kann ein Entlastungbetrag von 1.308 Euro pro Kind geltend gemacht werden.

In Zeile 44 muss der Zeitraum der Meldung im gemeinsamen Wohnsitz vermerkt werden. In Zeile 45 muss das ausgezahlte Kindergeld vermerkt werden.

Lebte in der gemeinsamen Wohnung außer Ihrem Kind eine weitere volljährige Person, für welche kein Kindergeld ausgezahlt wurde, so entfällt der Anspruch auf den oben genannten Entlastungsbetrag.

Zeile 50 bis 52 – Freibetrag zur Abgeltung eines Sonderbedarfs bei Berufsausbildung eines volljährigen Kindes:

Wurde Ihr Kind während der Berufsausbildung außerhalb Ihres Wohnsitzes untergebracht und war währenddessen volljährig, so ist der Erhalt eines Freibetrages von 924 Euro pro Kind pro Jahr möglich. Dazu muss ein entsprechender Eintrag in Zeile 50 vorgenommen werden.

Sind Sie mit dem anderen Elternteil nicht gemeinsam veranlagt, so kann gesondert eine entsprechende Aufteilung des Freibetrages beantragt werden. Tragen Sie hier die gewünschte Aufteilung in Prozent in Zeile 52 ein.

Seite 3 – Schulgeld, Pauschbeträge und Kinderbetreuungskosten

Schulgelder, Behinderungs- und Hinterbliebenen-Pauschbeträge sowie Betreuungskosten sind steuerlich absetzbar. Die entsprechenden Eintragungen werden auf Seite 3 vorgenommen.

Zeile 61 bis 63 – Schuldgeld:

Schulgeld für eine Privatschule ist abzugsfähig, wenn diese in Deutschland, im EU- bzw. EWR-Ausland ansässig ist oder es sich um eine deutsche Schule im anderweitigen Ausland handelt. Der Abschluss muss in Deutschland anerkannt sein. Entsprechende Vermerke sind in den Zeilen 61 und 63 vorzunehmen.

Sind Eltern nicht gemeinsam veranlagt, so kann eine anderweitige prozentuale Aufteilung des Freibetrages vorgenommen werden.

Zeile 64 bis 66 – Behinderte oder hinterbliebene Kinder:

Der Pauschbetrag für behinderte oder hinterbliebene Kinder kann auf den Elternteil übertragen werden. Dies ist nur möglich, wenn die Vergünstigung beim Kind irrelevant ist, weil es zu geringe oder keine Einkünfte hat. Es muss dazu eine der Anforderungen aus Zeile 64 erfüllt sein und dementsprechend vermerkt werden. In Zeile 65 müssen die Daten der Bescheinigung eingetragen werden. Eine anderweitige prozentuale Aufteilung zwischen den Eltern kann in Zeile 66 beantragt werden.

Wurde bereits in Zeile 38 eine Übertragung des Freibetrages auf einen Elternteil beantragt, so entfällt hier die Möglichkeit einer anderweitigen Übertragung.

Zeile 67 bis 73 – Kinderbetreuungskosten:

Lebt Ihr Kind in Ihrem Haushalt und ist unter 14 Jahre alt, so können Sie Betreuungskosten steuerlich geltend machen. Bei Kindern über 14 Jahren muss eine Behinderung vorliegen. Trägt lediglich ein Elternteil die Kosten und erfolgt keine gemeinsame Veranlagung, so darf nur dieser die Kosten als steuerrelevante Sonderausgaben eintragen. Je nachdem, ob die Elternteile einen gemeinsamen oder getrennten Haushalt führten, sind Zeile 70-72 auszufüllen. Soweit keine Zusammenveranlagung erfolgt, kann der Höchstbetrag auch anders als hälftig zwischen den Elternteilen aufgesplittet werden.

 

Keine Buchung ohne Beleg?

Bei der Buchführung gilt: »keine Buchung ohne Beleg«! Zudem müssen Betriebsausgaben anhand von Belegen nachgewiesen werden.
Als Belege werden in den meisten Fällen Rechnungen von anderen Unternehmen genutzt. Was aber, wenn man keine Rechnung (mehr) hat oder der Geschäftsvorfall nur im Unternehmen selbst war?

Grundsätzlich gilt: ein Fremdbeleg, also ein Nachweis von einem anderen Unternehmen, geht immer vor.

Also immer gut auf alle Rechnungen aufpassen, damit nichts verloren geht!

Was ist, wenn die Rechnung wirklich verloren ist?

Ist die Rechnung dann aber doch mal verloren gegangen, sollte der erste Weg sein, eine Kopie der Rechnung anzufordern.
Erst wenn das nicht mehr möglich ist, kann auf Eigenbelege zurückgegriffen werden.

Eigenbelege können erstellt werden:

  • wenn eine Privatentnahme oder -einlage getätigt wurde. Über diese Aktivitäten gibt es logischerweise keine Rechnung von einem anderen Unternehmen. Also muss der Vorgang vom Unternehmer selbst dokumentiert werden,
  •  wenn der Originalbeleg nicht mehr existiert und nicht mehr beschafft werden kann oder die Beschaffung unsinnig wäre. Das ist z.B. der Fall, wenn die Kosten für die Beschaffung einer Rechnung über dem Rechnungsbetrag selbst liegen.
Aber Vorsicht:

Bei Betriebsprüfungen werden selbst erstellte Belege besonders in Augenschein genommen! Ist der Beleg nicht korrekt erstellt, kann der Betriebsprüfer den Betriebsausgabenabzug versagen. Eine Hilfe zur Erstellung von Eigenbelegen bietet Lexware Office.

Machen Sie es sich einfach:

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