Steuer für Rentner & Pensionäre:

Mit smartsteuer geben Sie Ihre Kapitalerträge, Erträge aus der privaten Altersvorsorge sowie der Rente korrekt an.
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5 Dinge, die Rentner von der Steuer absetzen können!

 

Krankheits- und Pflegekosten

Kosten für Medikamente, Zahnersatz, Hilfsmittel wie Prothesen oder Krankenhausaufenthalte können Sie als außergewöhnliche Belastungen abziehen – soweit die Kosten die so genannte zumutbare Eigenbelastung übersteigen. Erstattungen der Krankenkasse müssen Sie hier abziehen.

Handwerkerkosten

Die Kosten für Schlüsseldienste, Fliesenleger und alle anderen Handwerker können Sie sich zu 20 % vom Finanzamt wiederholen, Anfahrtskosten inklusive.

Haushaltshilfe / Gärtner

Haben Sie eine Haushalts- oder Gartenhilfe engagiert? Oder kommt täglich ein ambulanter Pflegedienst zu Ihnen und reinigt die Wohnung? Dann können Sie 20 % der Gehaltszahlungen, max. 4.000 € steuermindernd ansetzen.

Versicherungsbeiträge

Rentner, die eine gesetzliche Rente beziehen, sollten dem Finanzamt in der Steuererklärung jeden Cent für Versicherungsbeiträge auflisten. Beitragszahlungen für die Kranken- und Pflegeversicherung sind beispielsweise in Höhe der Grundversorgung voll als Sonderausgabe abziehbar.

Spenden

Zuwendungen an Kirche, Wohlfahrtsverbände oder Parteien mindern Ihre Steuer. Bei Spenden bis 200 € genügt der Nachweis der Zahlung anhand einer Kopie des Kontoauszugs. Bei höheren Spenden muss die Spendenbescheinigung im Original der Erklärung beigelegt werden.

Was Rentner von der Steuer absetzen können im Video:

Steuererklärung machen und Ø 1.328 € kassieren!

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