Aufbewahrungsfristen Unternehmen

Folgende Unterlagen können Sie ab 1. Januar 2025 vernichten

Das Verzeichnis listet in alphabetischer Reihenfolge wesentliche Dokumente auf. Dabei kann aus der Bezeichnung des Dokumentes allein noch keine Aussage ĂŒber seine Aufbewahrung gemacht werden. Entscheidend ist die Funktion, die das Dokument im Betrieb hat. Dokumente, in denen die letzte Eintragung in dem in der letzten Spalte genannten Jahr und frĂŒheren Jahren erfolgt ist, können ab 1. Januar 2025 vernichtet werden, soweit nicht die genannten SonderfĂ€lle vorliegen, die die Aufbewahrungsfrist verlĂ€ngern. Aufbewahrungsfristen fĂŒr Unternehmen sind in der Regel 6, 8 oder 10 Jahre.

Das BĂŒrokratieentlastungsgesetz gilt seit dem 01.01.2025 und sieht fĂŒr Buchungsbelege nur noch eine 8 jĂ€hrige Aufbebahrungsfrist vor. Das soll Kosten fĂŒr die Aufbewahrung reduzieren.

GrundsÀtzlich können Sie zur Vereinfachung einfach alle Unterlagen 10 Jahre aufbewahren. Falls Sie jedoch Platz in Ihren Ordner benötigen, gehen Sie einfach die Liste durch um einige Unterlagen nach sechs Jahren schon auszusortieren.

Aufbewahrungsfristen Tabellen fĂŒr Unternehmen

Schriftgut AufbewahrungsfristJahre
Abrechnungsunterlagen(soweit Buchungsbelege) 82017
Abschreibungsunterlagen 102015
AbtretungserklÀrungen nach Erledigung 62019
Änderungsnachweise der EDV-BuchfĂŒhrung 102015
Akkreditive 102015
Aktenvermerke(soweit Buchungsbelege) 82017
Angebote, die zu einem Auftrag gefĂŒhrt haben 62019
AnlagenvermögensbĂŒcher und -karteien102015
Arbeitsanweisungen fĂŒr EDV-BuchfĂŒhrung 102015
Ausfuhrunterlagen 62019
Ausgangsrechnungen 102015
Außendienstabrechnungen, soweit Buchungsbelege 102015
Bankbelege 102015
BankbĂŒrgschaften 62019
Belege, soweit Buchfunktion (offene-Posten-
Buchhaltung)
82017
Bestell- und Auftragsunterlagen 62019
Betriebsabrechnungen mit Belegen als Bewertungsunterlagen102015
Betriebskostenrechnungen 102015
BetriebsprĂŒfungsbericht 62019
Bewertungsunterlagen (soweit Buchungsbelege)102015
Bewirtungsrechnungen (soweit Buchungsbelege) 102015
Bilanzen (JahresabschlĂŒsse) 102015
Bilanzunterlagen 102015
Buchungsanweisungen 102015
Buchungsbelege 82017
Darlehensunterlagen (nach Ablauf des Vertrages) 62019
Dauerauftragsunterlagen (soweit nicht Buchungsgrundlage,
nach Ablauf des Vertrages)
62019
Debitorenlisten (soweit Bilanzunterlage) 102015
DepotauszĂŒge (soweit nicht Inventare) 102015
Doppel von Rechnungen 102015
Einfuhrunterlagen 62019
Eingangsrechnungen 102015
EinnahmenĂŒberschussrechnung 102015
Eröffnungsbilanzen 102015
Essenmarkenabrechnungen (soweit Buchungsbelege) 102015
Exportunterlagen 62019
Fahrtkostenerstattungsunterlagen (soweit Buchungsbelege) 102015
Finanzberichte 62019
Frachtbriefe 62019
Gehaltslisten 102015
GeschÀftsberichte 102015
GeschĂ€ftsbriefe (außer Rechnungen und Gutschriften) 62019
Geschenknachweise 62019
Gewinn- und Verlustrechnung (Jahresrechnung) 102015
GrundbuchauszĂŒge 102015
GrundstĂŒcksverzeichnis (soweit Inventar) 102015
Gutschriften 102015
Handelsbriefe (außer Rechnungen und Gutschriften)62019
HandelsbĂŒcher 102015
HandelsregisterauszĂŒge 62019
HauptabschlussĂŒbersicht (wenn anstelle der Bilanz) 102015
Inventar 102015
Investitionszulage (Unterlagen) 62019
JahresabschlĂŒsse und ErlĂ€uterungen 102015
Journale fĂŒr Hauptbuch und Kontokorrent 102015
Kassenberichte 102015
Kassenberichte 102015
Kassenzettel 62019
KontenplÀne und KontenplanÀnderungen 102015
Kontenregister 102015
KontoauszĂŒge 102015
Steuerrecht
KonzernabschlĂŒsse 102015
Konzernlageberichte (mit zum VerstÀndnis
erforderlichen Arbeitsanweisungen u. sonst. Organisationsunterlagen)
102015
Kreditunterlagen (soweit Buchungsbelege, nach Ablauf
des Kreditvertrages)
102015
Lageberichte 102015
LagerbuchfĂŒhrungen 102015
Lieferscheine (soweit Buchungsbelege) 102015
Lohnbelege (soweit Buchungsbelege) 102015
Lohnlisten 102015
MagnetbÀnder mit Buchfunktion 102015
Mahnungen und Mahnbescheide 62019
Mietunterlagen (nach Ablauf des Vertrages) 62019
Nachnahmebelege (soweit Buchungsbelege) 102015
Organisationsunterlagen der EDV-BuchfĂŒhrung 102015
Pachtunterlagen (nach Ablauf des Vertrages) 62019
Preislisten 62019
Protokolle (allgemeiner Art)62019
Prozessakten (nach Beendigung des Verfahrens) 102015
Quittungen 102015
Rechnungen 102015
Reisekostenabrechnungen 102015
Sachkonten 102015
Saldenbilanzen 102015
Schadensunterlagen 62019
Schriftwechsel (allgemein) 62019
Spendenbescheinigungen 102015
Steuerunterlagen und SteuererklÀrungen102015
Telefonkostennachweise (soweit Buchungsbelege)102015
Überstundenlisten 62019
Überweisungsbelege 102015
Umsatzsteuervoranmeldungen 102015
Verbindlichkeiten (Zusammenstellungen) 102015
VerkaufsbĂŒcher 102015
Vermögensverzeichnis 102015
Vermögenswirksame Leistungen (Unterlagen, soweit
nicht Buchungsbelege)
62019
Versand- und Frachtunterlagen 62019
Versicherungspolicen 62015
VertrÀge (soweit nicht Buchungsgrundlage) 62015
Warenbestandsaufnahmen (Inventuren) 102015
Wareneingangs- und -ausgangsbĂŒcher 102015
Wechsel (soweit Buchungsbelege) 102015
Zollbelege 102015
Zwischenbilanz (bei Gesellschafterwechsel oder Umstellung
des Wirtschaftsjahres)
102015

 

Anmerkung:

  • FĂŒr Protokolle ĂŒber die GewĂ€hrung von PrĂ€mien fĂŒr VerbesserungsvorschlĂ€ge gilt eine zehnjĂ€hrige Aufbewahrungsfrist; Protokolle der Datenerfassungs- und Übermittlungsverordnung (DEÜV) gilt dagegen nur eine dreijĂ€hrige Aufbewahrungsfrist.
  • Bei vermögenswirksamen Leistungen gilt bei Buchungsbelegen eine zehnjĂ€hrige Aufbewahrungsfrist, soweit es sich um Handelsbriefe handelt gilt eine sechsjĂ€hrige Aufbewahrungsfrist.
  • Wird ein privates Konto auch zur Verbuchung betrieblicher Einnahmen verwendet, wird es nach Ansicht der Finanzverwaltung zu einem betrieblichen Konto. Die Aufbewahrungsfrist betrĂ€gt dann ebenfalls 10 Jahre.

Aufbewahrungsfristen Belege

In folgender Form mĂŒssen Unterlagen aufbewahrt werden

Die Aufbewahrung im Original ist nur in AusnahmefĂ€llen vorgeschrieben. Im Original aufbewahrt werden mĂŒssen nur Eröffnungsbilanzen, JahresabschlĂŒsse und KonzernabschlĂŒsse, auch wenn sie auf Mikrofilm oder anderen DatentrĂ€gern aufgezeichnet sind.
FĂŒr alle ĂŒbrigen Unterlagen ist die Aufbewahrung wesentlich erleichtert. Sie können auch als Wiedergabe auf einem BildtrĂ€ger oder einem anderen DatentrĂ€ger aufbewahrt werden, wenn dies den GrundsĂ€tzen ordnungsgemĂ€ĂŸer BuchfĂŒhrung entspricht. Es muss sichergestellt sein, dass die Wiedergabe oder die Daten bildlich und inhaltlich ĂŒbereinstimmen, wenn sie lesbar gemacht werden. Außerdem mĂŒssen die Unterlagen wĂ€hrend der Aufbewahrungsfrist jederzeit verfĂŒgbar sein, unverzĂŒglich lesbar gemacht und maschinell ausgewertet werden können. FĂŒr bestimmt Zolldokumente gelten Sondervorschriften.

Erfolgt eine ordnungsgemĂ€ĂŸe Aufbewahrung der Unterlagen auf Bild- oder DatentrĂ€ger, können die Papierbelege grundsĂ€tzlich vernichtet werden. Dies gilt jedoch nicht fĂŒr Originalunterlagen, die nach anderen Rechtsvorschriften im Original aufzubewahren sind, wie z. B. „Belegnachweis im VorsteuervergĂŒtungsverfahren”. Sie dĂŒrfen nicht vernichtet werden.

 

Aufbewahrung von elektronischen KontoauszĂŒgen:

Unternehmer mĂŒssen elektronische KontoauszĂŒge nach einer VerfĂŒgung der OFD Koblenz vom 13.12.2005 auch elektronisch archivieren. Ein Ausdruck und die Aufbewahrung in Papierform genĂŒge hingegen nicht. Etwas anderes kann jedoch gelten, wenn die Bank zusĂ€tzlich MonatssammelkontoauszĂŒge in Papierform zusendet. Im Privatkundenbereich ist die Aufbewahrung der ausgedruckten Online-BankauszĂŒge aber ausreichend.

Machen Sie es sich einfach:

Berechnen Sie jetzt kostenlos, wie viel Sie vom Finanzamt erstattet bekommen und zahlen Sie erst bei Abgabe.

Jetzt Steuer starten
smartsteuer GmbH hat 4,53 von 5 Sternen 607 Bewertungen auf ProvenExpert.com