Zinsen auf Steuererstattungen

Das Wichtigste in Kürze

Werden Zinsen auf Steuererstattungen und Steuernachforderungen berechnet? Das geschieht immer, wenn der Bescheid mehr als 15 Monate nach der Entstehung der Steuer, dem Ende des Steuerjahres, erlassen wird. Im Bescheid wurden dann bis 1019 0,5% Zinsen pro vollem Monat festgesetzt. Zur Zeit beträgt der Zinssatz 0,15% pro Monat.

Beispiel Zinsberechnung:

Bernd hat seinen Steuerbescheid von 2020 am 30.06.2022 erhalten. Darin ist ein Erstattungsbetrag von 6.000€ festgesetzt. Zusätzlich erhält Bernd noch Zinsen für 3 Monate auf den Erstattungsbetrag.
Da die Steuer 2020 am 31.12.2017 entstanden ist, sind am 30.06.2022 bereits 18 Monate vergangen. Nach 15 Monaten (Karenzzeit), werden Zinsen berechnet. Die Zinsen für die 3 Monate betragen somit 27 € . Diese 27 € muss Bernd in der Steuererklärung für 2019 als Kapitaleinkünfte angeben.

Wäre in Bernds Steuerbescheid eine Nachzahlung festgesetzt worden, würden darauf Nachzahlungszinsen in derselben Höhe anfallen, die er an das Finanzamt zusätzlich zahlen müsste. Diese Nachzahlungszinsen würden nicht in der nächsten Steuererklärung von Bernd berücksichtigt.

Steuererstattungszinsen werden in der Einkommensteuererklärung des Jahres, in dem die Einkünfte zugeflossen sind, als Zinseinkünfte berücksichtigt und mit versteuert. Nachzahlungszinsen bleiben in der Erklärung unberücksichtigt.

Gibt es Ausnahmen bei der Versteuerung von Zinsen?

Es gibt nur eine Möglichkeit, bei der Erstattungszinsen nicht als Einkünfte in der Einkommensteuererklärung angesetzt werden. Das geht nur bei einer ganz bestimmten Konstellation:
Zu den Erstattungszinsen muss es auch Nachzahlungszinsen geben. Beide Zinsen müssen aus ein und demselben Grund entstanden sein. Die Erstattungszinsen sind dann in der Höhe der entstandenen Nachzahlungszinsen nicht als Einkünfte anzurechnen. Ein übersteigender Betrag fließt in die Einkünfte ein. Dieser Vorgang wird nur auf Antrag durchgeführt.

Tipp:

Es bringt nichts Zinsen auf Steuererstattungen in der Steuererklärung nicht anzugeben. Das Finanzamt weiß genau wie viele Erstattungszinsen gezahlt worden sind und setzt diese dann im Bescheid als Kapitaleinkünfte mit an.

Über den Autor:

Jana Wagner

Jana Wagner

Steuern 𝘦𝘪𝘯𝘧𝘢𝘤𝘩 verstehen - nach diesem Prinzip schreibt Jana für smartsteuer. Nach ihrem Studium in Germanistik sammelte sie Erfahrungen als Freie Journalistin einer Tageszeitung, als TV-Redakteurin und als Werbetexterin. Seit 2023 unterstützt sie uns im Team dabei, das Thema Steuern spannend und verständlich aufzubereiten.

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